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Posts Tagged ‘Grundpreisangabe’

Grundpreisauszeichnung – Was ist von wem zu tun?

Freitag, März 11th, 2011

In der werden Händler verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen einen anzugeben. Wer Waren an Letztverbraucher gewerbs- oder geschäftsmäßig abgibt, ist von den Vorgaben der betroffen. Dies betrifft auch Anbieter im Internet. Der ist neben dem Endpreis anzugeben. Die verlangt in § 2 Abs. 1, dass der in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben wird. Die Mengeneinheiten für den sind jeweils 1 Kilo, Liter, Kubikmeter, Meter oder Quadratmeter der Ware.

Von dieser Verpflichtung sind alle Waren betroffen, die in Fertigverpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Menge oder Fläche angeboten werden. Damit werden nicht nur Lebensmittel erfasst, sondern auch viele andere Waren (z.B. Blumenerde, Stoffe oder Geschenkbänder).

Fertigverpackungen sind Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden. Offene Packungen und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung werden dagegen in Anwesenheit des Käufers abgemessen. Bei diesen Waren in offenen Packungen und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung kann eine Veränderung des Inhalts vorgenommen werden, ohne dass es dem Verbraucher ersichtlich wird.

Werden dagegen Waren üblicherweise in bestimmten Mengeneinheiten abgegeben, ist die Angabe des Grundpreises nicht erforderlich. Hier gab es mit einem Mandanten vor kurzem die Diskussion, ob Kaffeepads beim Verkauf die Angabe eines Grundpreises erfordern. Unser Mandant hat in Anbetracht möglicher rechtlicher Risiken sich dazu entschieden, den bei den Internetveröffentlichungen mit anzugeben. Letztendlich hängt die Frage, ob ein anzugeben ist, davon ab, ob üblicherweise in Mengeneinheiten oder eher nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft wird.

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Angabe des Grundpreises

Donnerstag, März 10th, 2011

Uns liegt eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 18.11.2010 (Az.: 315 O 438/10) vor. In der einstweiligen Verfügung ging es um die Frage, inwieweit ein anzugeben ist. Das Landgericht Hamburg formuliert folgende Verbotsverfügung:

„… verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, in der an den Letztverbraucher gerichteten Werbung im Internet Holzpflegeprodukte, insbesondere Teaköl, in Fertigpackungen unter Angabe des Endpreises zu bewerben und/oder bewerben zu lassen und/oder Letztverbrauchern im Internet solche Waren in Fertigpackungen unter Angabe des Endpreises anzubieten und/oder anbieten zu lassen, ohne in unmittelbarer Nähe zum Endpreis auch den anzugeben, soweit der nicht mit dem Endpreis identisch ist, wenn dies geschieht, wie aus der Anlage ASt 1 zu dem Beschluss ersichtlich.“

Das Landgericht Hamburg orientiert sich mit diesem Text dicht an den Wortlaut der . Für diesen einen Verstoß gegen die wurde ein Streitwert von € 15.000,00 angesetzt.

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Falsche Grundpreisangabe ist Bagatellverstoß

Montag, Februar 8th, 2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom (Az.: 4 U 156/09) entschieden, dass eine falsche lediglich einen darstellt, der keine Abmahnung rechtfertigt. Wenn für eine Ware fälschlich der pro 100 ml angegeben wird, richtigerweise aber der eigentlich pro Liter angegeben werden müsste, ist dies ein . Der Verstoß betrifft nicht die Preiswahrheit, sondern nur die Preisklarheit. Das Gericht verweist auf die Rechenkünste der Verbraucher. 100 ml des Grundpreises müssten dann lediglich mit 10 multipliziert werden. Solche einfachen Rechenoperationen sind dem Verbraucher zuzumuten!

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