Uns liegt ein Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 06.11.2009 vor. Nach diesem Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Verfügung wird Herrn Axel Gronen verboten, nachstehende Äußerungen zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen:
- “Ermittlungsverfahren gegen RA Hagen Hild, Augsburg”
- “Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat unter dem Aktenzeichen 400 Js 135048/09 gegen Rechtsanwalt Hagen Hild von der Kanzlei Hild & Kollegen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.”
Die Verbotsverfügung des Landgerichts Hamburg enthält noch weitere Aussagen, die Herr Axel Gronen, Betreiber der Internetseite www.wortfilter.de, nicht mehr äußern darf.
Als Streitwert setzte das Gericht einen Betrag von 50.000,00 € an.