Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Posts Tagged ‘Hans Schnakenberg Hifi-Leipzig’

Abmahnung Vorwerg & Sommer für Hans Schnakenberg – HIFI-Leipzig

Freitag, Dezember 10th, 2010

Nach wie vor mahnen die Rechtsanwälte & Sommer aus Leipzig für Herrn , Inhaber der Firma , ab. Es geht wie immer um Urheberrechtsverletzungen und die Nutzung von Bildmaterial des Herrn . Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von € 500,00. Am Schluss wird auch deutlich darauf hingewiesen, dass die Urheberrechtsverletzung auch „strafrechtliche Relevanz“ besitzt. Wörtlich heißt es in der :

„Eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ist nicht beabsichtigt, bleibt aber dennoch vorbehalten.“

Dann wird mit Blick auf den gesetzlichen Strafrahmen darauf hingewiesen, dass bei einer fahrlässigen Körperverletzung ein identischer Strafrahmen im Gesetz zu finden ist.

Offensichtlich ist die Kanzlei möglichst an einer außergerichtlichen Einigung interessiert, da nach der Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung ein Entgegenkommen von formuliert wird. Mit einer Zahlung von € 300,00 soll dann, so das zweite Schreiben der Kanzlei & Sommer, die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden.

Share

Abmahnung Hans Schnakenberg – HiFi-Leipzig durch Rechtsanwälte Vorwerg & Sommer

Montag, Februar 1st, 2010

Im Rahmen einer Beratung liegt uns eine weitere der Rechtsanwälte & Sommer für Herrn , Inhaber der Firma , aus Leipzig vor. Es geht wieder um die angeblich unerlaubte Nutzung von Bildern von Herrn . Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Der ist ein entsprechender Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beigefügt, die eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € enthält. Hier sollte vermieden werden, ohne rechtliche Prüfung eine solche Erklärung zu unterschreiben. Dies stellt zum einen ein Schuldanerkenntnis dar, zum anderen ist aus unserer Sicht die Vertragsstrafe zu hoch.

Weiterhin wird behauptet, dass pro Bild ein Betrag von 450,00 € zu zahlen wäre. Bei drei Bildern ergäbe dies eine Forderung in Höhe von 1.350,00 €. Es wird aber „nur“ ein Betrag in Höhe von 1.000,00 € geltend gemacht.

Auch bei den Gebühren wird in der der Anschein erweckt, als wenn hier ein Entgegenkommen vorliegt. Es wird behauptet, dass ein Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 507,50 € besteht, hier aber nur ein Pauschalbetrag in Höhe von 200,00 € gefordert wird.

Nett sind die Hinweise zur Strafbarkeit. Es wird darauf verwiesen, dass Urheberrechtsverletzungen einen Straftatbestand erfüllen, und dass der Strafrahmen dem einer fahrlässigen Körperverletzung entspricht. Ein etwas ungewöhnlicher Vergleich. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass bereits schon einmal eine Strafanzeige gegen einen „Bilderdieb“ (so die Wortwahl in der ) erstattet worden sei. Das Amtsgericht Rosenheim hätte dann einen Strafbefehl erlassen mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen.

Hier soll erheblicher Druck auf den jeweils Abgemahnten ausgeübt werden. Es empfiehlt sich dringend, dem Druck nicht ohne weiteres nachzugeben und auch die im Entwurf beigefügte Verpflichtungserklärung nicht ohne rechtliche Prüfung zu unterzeichnen.

Share

Abmahnung Hans Schnakenberg

Montag, Juli 27th, 2009

Uns wird eine von überreicht. Es geht um die angebliche unberechtigte Nutzung von Bilder.Herr wird durch die Rechtsanwälte und Sommer aus Leipzig vertreten. Für zwei Fotos verlangt Herr 700,00 EUR.

Share

Abmahnung Hans Schnakenberg Hifi-Leipzig

Donnerstag, Februar 12th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine urheberrechtliche vorgelegt. Es geht um angebliche unberechtigte Nutzung von Bildern.

Share