Nach wie vor mahnen die Rechtsanwälte Vorwerg & Sommer aus Leipzig für Herrn Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma HIFI-Leipzig, ab. Es geht wie immer um Urheberrechtsverletzungen und die Nutzung von Bildmaterial des Herrn Hans Schnakenberg. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von € 500,00. Am Schluss wird auch deutlich darauf hingewiesen, dass die Urheberrechtsverletzung auch „strafrechtliche Relevanz“ besitzt. Wörtlich heißt es in der Abmahnung:
„Eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ist nicht beabsichtigt, bleibt aber dennoch vorbehalten.“
Dann wird mit Blick auf den gesetzlichen Strafrahmen darauf hingewiesen, dass bei einer fahrlässigen Körperverletzung ein identischer Strafrahmen im Gesetz zu finden ist.
Offensichtlich ist die Kanzlei möglichst an einer außergerichtlichen Einigung interessiert, da nach der Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung ein Entgegenkommen von Hans Schnakenberg formuliert wird. Mit einer Zahlung von € 300,00 soll dann, so das zweite Schreiben der Kanzlei Vorwerg & Sommer, die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden.













