Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt fleißig die Musikwerke „Siggi und Harry“ und das Musikwerk „Geburtstag“ ab. Rechteinhaber sind Herr David Vogt und Herr Haschim Elobied.
Wie in so vielen Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang wird dem Betroffenen nur in dürftigen Worten mitgeteilt, was ermittelt wurde. Wörtlich heißt es in der Abmahnung:
„Unsere Mandantschaft hat daher einen auf die Ermittlung und Dokumentation von Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen beauftragt. Dieses Unternehmen überwacht die Filesharingnetzwerke hinsichtlich rechtswidriger Angebote der oben genannte Musikwerke.“
Dann wird noch ausgeführt, dass eine IP-Adresse zu einem bestimmten Datum, hier November 2009, und ein Dateiname „Sido – Aggro Berlin …“ ermittelt worden sei.
Für den Betroffenen lässt sich nicht verifizieren, ob die Ermittlungen ordnungsgemäß erfolgt sind, und ob die ermittelnde Software tatsächlich den behaupteten Qualitätsstandard hat. Dies ist für die Betroffenen insbesondere deswegen misslich, weil zum Zeitpunkt der Abmahnung bei dem eigenen Provider nicht mehr in Erfahrung zu bringen ist, ob die in der Abmahnung angegebene IP-Adresse tatsächlich zu dem Tatzeitpunkt dem eigenen Anschluss zugeordnet war. Hier verweisen die Telekom und auch die anderen Provider darauf, dass die Daten zwischenzeitlich gelöscht sind. Insoweit muss ein Betroffener sich auf die Angaben in der Abmahnung mehr oder weniger verlassen. Ob man das wirklich will?













