Uns wurde eine einstweilige Verfügung des Herrn Heinz-Dieter Obitz vor dem Landgericht Essen überreicht. Herr Obitz mahnt über seinen Rechtsanwalt Alexander Kysucan ab. Beanstandet wurden diverse Allgemeine Geschäftsbedingungen, u.a. folgende Formulierungen:
„Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung, sofern sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.“
und
„Alle unsere Angebote sind freibleibend.“
Auch Regelungen zu Teillieferungen und Teilleistungen sowie der Hinweis, dass Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen sind, wurden beanstandet.
Das Landgericht Essen hat einen Gegenstandswert von € 20.000,00 angenommen.
Wer ebenfalls eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung von Herrn Heinz-Dieter Obitz erhalten hat, kann sich gern bei uns melden.
Wir sorgen dann für einen Informationsaustausch der Betroffenen.



