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Abmahnung Heinz-Dieter Obitz

23. Oktober 2009

Uns wurde eine einstweilige Verfügung des Herrn vor dem Landgericht Essen überreicht. Herr Obitz mahnt über seinen Rechtsanwalt Alexander Kysucan ab. Beanstandet wurden diverse Allgemeine Geschäftsbedingungen, u.a. folgende Formulierungen:

„Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung, sofern sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.“

 und

 „Alle unsere Angebote sind freibleibend.“

Auch Regelungen zu Teillieferungen und Teilleistungen sowie der Hinweis, dass Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen sind, wurden beanstandet.

Das Landgericht Essen hat einen Gegenstandswert von € 20.000,00 angenommen.

Wer ebenfalls eine oder einstweilige Verfügung von Herrn erhalten hat, kann sich gern bei uns melden.

Wir sorgen dann für einen Informationsaustausch der Betroffenen.

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Abmahnung Heinz-Dieter Obitz

2. Oktober 2009

Uns wird eine von Herrn aus Berlin vorgelegt. Er vertreibt Grills über eBay unter dem Mitgliedsnamen „53219“.

In der werden AGB-Klauseln beanstandet, u.a. der Hinweis: „Unsere Angebote sind freibleibend“

Auf Basis eines Gegenstandswertes von 10.000,00 € wird ein Betrag in Höhe von 651,80 € neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Vor einer vorschnellen Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, da anderenfalls durch eine zu weite Unterlassungserklärung die möglichen Handlungsvarianten bei der zukünftigen Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich eingeengt werden.

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Abmahnung Heinz-Dieter Obitz

26. September 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr abgemahnt hat.

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