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Posts Tagged ‘Hersteller’

Batteriegesetz

Mittwoch, Oktober 14th, 2009

Zum 01.12.2009 tritt das in Kraft. Danach sind und Importeure von Batterien und Akkus verpflichtet, die Regelungen des neuen Batteriegesetzes einzuhalten. Diese Verpflichtungen können auch einen treffen, der die Batterien erstmals gewerbsmäßig in Deutschland einführt und in den Verkehr bringt.

Die Pflichten des Herstellers und Importeurs lassen sich mit drei großen Überschriften beschreiben:

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Die sind verpflichtet, die von den Händlern zurückgenommenen Altbatterien und die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erfassten Geräte-Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Bezüglich der Verwertung trifft das weitergehende eigene Regelungen.

Hier kann auch eine Doppelregistrierung notwendig sein, beispielsweise wenn es sich um batteriebetriebene Elektrogeräte handelt. Dann sind diese zukünftig nach dem und beispielsweise auch nach dem Elektrogesetz zu registrieren.

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Verwendung eines Produktfotos des Herstellers

Mittwoch, Oktober 14th, 2009

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Urteil vom 03.02.2009 (Az.: 6 U 58/08) deutlich gemacht, dass eine ungefragte Verwendung eines Produktfotos des Herstellers in eBay-Auktionen nicht statthaft ist. Wer sein Angebot in einer Online-Auktion mit Produktfotos des Herstellers ausgestaltet, haftet dem Urheber des Fotos gegenüber auf Unterlassung. Weiterhin kann auch ein Schadenersatzanspruch in Form einer angemessenen geltend gemacht werden.

Bei der Erstattung der verweist das Gericht allerdings auf § 97 a Abs. 2 UrhG und beschränkt die Kosten auf € 100,00.

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Abmahnung CE-Kennzeichnung

Montag, Oktober 12th, 2009

Die CE-Kennzeichnung weist darauf hin, dass ein Produkt die EU-rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Produktsicherheit einhält. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der , dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass ein Produkt mit einer CE-Kennzeichnung nicht durch eine unabhängige Stelle auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wird.

Ein Abmahnrisiko besteht dann, wenn entweder unberechtigt ein angebracht wurde oder mit einer CE-Prüfung geworben ist. Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfzeichen, so dass die Werbung mit einer CE-Prüfung unzulässig und ist.

Verantwortlich für die Kennzeichnung ist zunächst der . Beispielsweise bei asiatischen Importen sollte aber sichergestellt werden, dass eine entsprechende CE-Kennzeichnung vorliegt und auch die entsprechende Dokumentation vorhanden ist. Im Zweifel muss der für eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung sorgen.

Für eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung muss eine Richtlinien-konforme Darstellung des CE-Kennzeichens verwendet werden.

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