Zum 01.12.2009 tritt das Batteriegesetz in Kraft. Danach sind Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus verpflichtet, die Regelungen des neuen Batteriegesetzes einzuhalten. Diese Verpflichtungen können auch einen Importeur treffen, der die Batterien erstmals gewerbsmäßig in Deutschland einführt und in den Verkehr bringt.
Die Pflichten des Herstellers und Importeurs lassen sich mit drei großen Überschriften beschreiben:
Die Hersteller sind verpflichtet, die von den Händlern zurückgenommenen Altbatterien und die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erfassten Geräte-Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Bezüglich der Verwertung trifft das Batteriegesetz weitergehende eigene Regelungen.
Hier kann auch eine Doppelregistrierung notwendig sein, beispielsweise wenn es sich um batteriebetriebene Elektrogeräte handelt. Dann sind diese zukünftig nach dem Batteriegesetz und beispielsweise auch nach dem Elektrogesetz zu registrieren.













