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Posts Tagged ‘HIFI-Leipzig’

Abmahnung Vorwerg & Sommer für Hans Schnakenberg – HIFI-Leipzig

Freitag, Dezember 10th, 2010

Nach wie vor mahnen die Rechtsanwälte Vorwerg & Sommer aus Leipzig für Herrn , Inhaber der Firma , ab. Es geht wie immer um Urheberrechtsverletzungen und die Nutzung von Bildmaterial des Herrn . Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von € 500,00. Am Schluss wird auch deutlich darauf hingewiesen, dass die Urheberrechtsverletzung auch „strafrechtliche Relevanz“ besitzt. Wörtlich heißt es in der :

„Eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ist nicht beabsichtigt, bleibt aber dennoch vorbehalten.“

Dann wird mit Blick auf den gesetzlichen Strafrahmen darauf hingewiesen, dass bei einer fahrlässigen Körperverletzung ein identischer Strafrahmen im Gesetz zu finden ist.

Offensichtlich ist die Kanzlei möglichst an einer außergerichtlichen Einigung interessiert, da nach der Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung ein Entgegenkommen von formuliert wird. Mit einer Zahlung von € 300,00 soll dann, so das zweite Schreiben der Kanzlei Vorwerg & Sommer, die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden.

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Einstweilige Verfügung Hans Schnakenberg – HiFi-Leipzig

Dienstag, Januar 26th, 2010

Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats ein aktueller Beschluss des Landgerichts Leipzig vor. Es geht um die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos, für die Herr , Inhaber der Firma , Urheberrechte reklamiert. Vertreten wird Herr durch die aus Leipzig.

Das Gericht gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn statt. Es wurde ein von 3.000,00 € festgesetzt.

Im gerichtlichen Verfahren behauptet Herr Schnakenberg, er habe ein Bildarchiv von ca. 17.000 Fotos. Das lässt ja noch einige Abmahnungen zu.

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Abmahnung Hans Schnakenberg, HIFI-Leipzig

Freitag, November 20th, 2009

Im weiteren außergerichtlichen Schriftverkehr mit Anwälten von Herrn , Inhaber der Firma , werden interessante Informationen weitergegeben. Rechtsanwalt Jan Vorwerg behauptet, sein Mandant habe keine Daten des Abgemahnten gespeichert. Herr habe die Kanzlei Vorwerg & Sommer beauftragt, gegen ein eBay-Mitglied mit einem Pseudonym vorzugehen. Alles Weitere habe dann die Kanzlei abgewickelt. Auch behauptet er, die erstellt zu haben, ohne dass der Mandant die Daten des Abmahnopfers gespeichert hat.

Dies deutet auf eine ziemliche Eigendynamik der Tätigkeit der hin, die sicher noch zu klären ist.

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Abmahnung Hans Schnakenberg, HIFI-Leipzig durch Rechtsanwälte Vorwerg & Sommer

Mittwoch, November 11th, 2009

Im Rahmen einer Beratung liegt uns eine weitere von Herrn aus Leipzig vor. Herr ist Inhaber der Firma . Es geht, wie so oft, um eine angebliche Urheberrechtsverletzung. Herr wird vertreten durch die aus Leipzig.

Es wird ein Betrag in Höhe von € 800,00 gefordert. Für die Pauschalabgeltung für die Anwaltsgebühren werden € 200,00 gefordert.

Interessant ist folgende Formulierung in der , die schon sehr bedrohlich klingt:

„Derartige Urheberrechtsverletzungen erfüllen einen Straftatbestand (§ 108 Abs. 1 Nr. 3 UrhG). Der Strafrahmen eines solchen Vergehens entspricht dem Strafrahmen einer fahrlässigen Körperverletzung.“

Auch wird in der weiteren Ausführung unverblümt mit einer Strafanzeige gedroht. Herr Schnakenberg lässt über seine Anwälte ausführen, dass die Urheberrechtsverletzung mit einem Strafbefehl geahndet wurde. Der Strafbefehl habe dann zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen geführt. Auch hier wird gleich die ganz praktische Parallele gezogen und darauf verwiesen, dass dies zwei Drittel des Monatseinkommens sei.

In Anbetracht auch der deutlichen Ausführungen zu den Möglichkeiten einer Strafanzeige ist wohl dringend anzuraten, die nicht ohne anwaltliche Begleitung abzuwehren.

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