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Posts Tagged ‘i surrender’

Schalast & Partner Rechtsanwälte – DigiProtect GmbH – “I Surrender” – Armin van Buuren

Dienstag, Januar 17th, 2012

Die  lässt über die Kanzlei  den Titel ” von  abmahnen. In den Abmahnungen der Kanzlei Schalast & Partner wird die Abgabe einer strafbewehrten und die eines pauschalen Geldbetrags gefordert. 

Abmahnungs-Ticker 

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:           

Abgemahntes Werk:               

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Wirklich Grundsatzentscheidung zur vorbeugenden Unterlassungserklärung erwirkt?

Donnerstag, Januar 13th, 2011

In Internetveröffentlichungen findet sich der Hinweis, dass das Oberlandesgericht Köln in der Entscheidung vom 11.11.2010 (Az.: 6 W 157/10) eine Grundsatzentscheidung zur vorbeugenden Unterlassungserklärung getroffen hat.

Diese Auffassung teilen wir nicht. Zwar enthält die Entscheidung Ausführungen zu einer erweiterten Unterlassungserklärung, dass damit eine vorbeugende Unterlassungserklärung auch nach Auffassung der Kölner Richter ein „Allheilmittel“ gegen zukünftige Abmahnungen ist, ergibt sich nach unserer Auffassung aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln nicht.

Doch im Einzelnen: Das Oberlandesgericht Köln hat aufgrund einer sofortigen Beschwerde eines von einer Betroffenen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 18.08.2010 abgeändert. Beide Parteien hatten die Hauptsache (den Kern des Rechtsstreits) übereinstimmend für erledigt erklärt. Es ging in dem nunmehrigen Beschlussverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln nur noch um die Frage, wer die Kosten zu tragen hat. Hier war die Beschwerde des von der Betroffenen erfolgreich.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Oberlandesgericht Köln ging es um den Titel „“ der Künstlergruppe . Dieser Titel befindet sich auf dem German Top 100 Chart Container. Wie durch eine einfache Internetrecherche herauszufinden ist, wird dieser Titel durch die Kanzlei & Partner abgemahnt. Diese hatte dann eine einstweilige Verfügung beantragt, da ihr eine von dem Betroffenen über den Anwalt abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichte.

Praxistipp:

Das Verfahren macht deutlich, dass entgegen manchen anders lautenden Gerüchten durchaus Unterlassungsansprüche gerichtlich auch im Rahmen von einstweiligen Verfügungen durchgesetzt werden. Hier können wir nur noch einmal den Praxistipp wiederholen, auf Abmahnungen angemessen zu reagieren und diese nicht einfach beiseite zu legen.

In den Gründen zu dem Beschluss vom 11.11.2010 weist das Gericht noch einmal deutlich darauf hin, dass an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hohe Anforderungen zu stellen sind. Wörtlich heißt es in dem Beschluss:

„An den Fortfall der Wiederholungsgefahr bei Verletzungsunterlassungsansprüchen sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen; in Wettbewerbssachen und auch im hier einschlägigen Bereich der Schutzrechtsverletzungen ist regelmäßig nur eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen, während grundsätzlich schon geringe Zweifel an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtung zu Lasten des Schuldners gehen.“

(weiterlesen …)

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The Disco Boys – I Surrender – Kontor Top of the Clubs Vol. 47

Dienstag, September 7th, 2010

Die Kanzlei & Partner mahnt für die GSGR GmbH den Titel “ ab. Der Titel stammt von den Künstlern und befindet sich auf dem Chart Container „ Vol. 47“.

Zu der Rechteinhaberschaft heißt es in der sehr schmal:

„Unsere Mandantin ist Inhaberin ausschließlicher Rechte an der Tonaufnahme …“

Es ist aus unserer Sicht eine Unsitte, dass keine weiteren Nachweise für die Rechteinhaberschaft vorgelegt werden. Bei uns sind schon Fälle aufgetreten, wo zwei abmahnende Kanzleien und zwei unterschiedliche Rechteinhaber behaupten, die ausschließlichen Nutzungsrechte zu haben. Bei der aktuellen Version der der Kanzlei & Partner hat ein Betroffener nicht einmal ansatzweise eine Chance, zu prüfen, ob die Behauptung der ausschließlichen Rechte den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

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Abmahnung The Disco Boys – I Surrender

Donnerstag, August 26th, 2010

Aus dem Chart Container „Sunshine Live Vol. 34” wird der Titel „“ von abgemahnt. Die spricht die Kanzlei für die GmbH aus.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll ebenfalls aus Juli 2010 stammen.

Wie üblich fordert die Kanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die eines Betrages in Höhe von € 450,00.

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Abmahnung durch die GSDR GmbH – The Disco Boys – I Surrender – Various Artists – The Discoboys Vol. 10

Mittwoch, Juli 21st, 2010

Die Kanzlei spricht derzeit offenabr Abmahungen aus, die das Werk “ – Various Artists” betreffen.

In dem Schreiben wird von dem Abgemahnten sodann die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin wird angeboten, die Angelegenheit insgesamt gegen Zahung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 480,- Euro zu beenden.

Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung würde man sich auch direkt zur Zahlug des Vergleichsbetrages verpflichten.

Neben demn Umstand, dass man regelmäßig nicht direkt wird erfassen können, welche Tragweite die Unterschrift unter einer solchen Unterlassungserklärung haben kann, sollte man auch kein Anerkenntnis hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung abgeben, ohne sich zuvor über die möglichen Handlugsalternativen zu informieren.

Gerne beraten wir Sie auch zunächst allgemein:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: feil@recht-freundlich.de

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