Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Abgemahnt hat die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. Es geht um das Musikalbum „Vom selben Stern“ der Künstlergruppe Ich + Ich.
Der angebliche Verstoß soll aus Oktober 2009 stammen. Die Abmahnung ist aus Mitte Januar 2010.
Wie so oft, wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.
Abweichend zu den sonstigen Abmahnungen wird hier bei den Ersatzansprüchen auf ein Betrag „von bis zu 300,00 €“ verwiesen, der für die Kosten der Ermittlung bezüglich weiterer Ersatzansprüche anzusetzen sei. Darüber hinaus soll bei einem Streitwert von 5.000,00 € pro verfügbarem Musiktitel mindestens 1.479,90 € als Anwaltskosten anfallen.
Es ist nicht zu empfehlen, die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Änderungsbedarf.













