Posts Tagged ‘Impressum’

Impressum muss sein

Dienstag, April 20th, 2010

Die Nicht-Angabe des Impressums nach § 5 Telemediengesetz stellt auch eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. § 4 Rn. 11.169).

Eine Anbieterkennzeichnung, die nur und ohne weiteren Hinweis oder Link auf der Seite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit gehalten wird, genügt nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.03.2003 (Az.: 20 O 12/03) nicht den gesetzlichen Anforderungen an Fernabsatzverträge.

Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 27.04.2006, 4 U 119/04) ist ein “Powerseller”, der auf der Verkaufsplattform “ebay” auf Dauer angelegt unternehmerisch Waren anbietet, verpflichtet, die Verbraucher über das Bestehen und die Ausübung eines Widerrufs- und Rückgaberechts zu informieren sowie im Rahmen der Anbieterkennzeichnung seine Identität durch Angabe von Name und Adresse offenzulegen.

Das LG Coburg hat mit Urteil vom 23.02.2006 (Az: 1 HK O 95/05) entschieden, dass ein gewerblicher Anbieter verpflichtet ist, seine Telefonnummer als auch die E-Mail-Adresse in seinem Impressum anzugeben.

  • Share/Bookmark

Impressumsverstoß OLG Hamm – Urteil vom 04.08.2009

Dienstag, November 24th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 04.08.2009 (Az.: 4 U 11/09) darauf hingewiesen, dass ein Impressum – wie der Gesetzgeber es fordert – eine klare und verständliche Information erfordert. Wörtlich führt das OLG Hamm aus:

„Hier ist aber schon fraglich, ob der sprechenden Link, den man unter dem deutlichen Link zum Widerrufsrecht quasi mit der Lupe suchen muss, deutlich genug erkennbar ist. Entscheidend kommt aber hinzu, dass eine über zwei Links erreichbare zutreffende Information jedenfalls dann nicht mehr genügt, wenn auf den Angebotsseiten tatsächlich auch die erforderlichen Informationen vorhanden sind und dabei unrichtig oder jedenfalls unklar sind. Dann muss sich der Unternehmer die gesetzeswidrigen Angaben zurechnen lassen. Er kann sich nicht darauf zurückziehen, dass es sich insoweit um die unzuverlässigen F-Angaben zum Verkäufer handele, auf die es im Gegensatz zu seinen eigenen zuverlässigeren Angaben nicht ankommen könne. Entscheidend ist, dass der Internetnutzer die Angaben auf der Angebotsseite als ‚Rechtliche Informationen des Verkäufers’ besonders ernst nimmt und deshalb überhaupt keine Veranlassung mehr sieht, nach dem Link zum Impressum und einer weiteren Informationsseite zu suchen. Es wäre vielmehr reiner Zufall, wenn er vor dem Bestellvorgang auf diese Seite noch gelangen würde.“

Deutlich weist das Oberlandesgericht darauf hin, dass es sich bei einem solchen Verstoß um keine Bagatelle handelt.

  • Share/Bookmark

Abmahnung Braune und Partner

Montag, Oktober 12th, 2009

Im Rahmen einer ersten Beratung wird uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Braune und Partner vorgelegt.

Abgemahnt werden angebliche Wettbewerbsverstöße, die in der Form vorgelegen haben sollen, dass der Abgemahnte zwar als privater Händler im Internet aufgetreten, tatsächlich aber als gewerblicher Händler anzusehen sei.

Als Privater hatte der Betroffene angeblich unter anderem Impressumspflichten nicht erfüllt.

Dies führt dazu, dass nun auch eine Vergütung an die abmahnenden Anwälte gefordert wird, die auf Basis eines Gegenstandswertes von 6.000,- Euro errechnet und mithin in Höhe von über 450,- Euro angegeben ist.

Es ist zu beachten, dass es nicht in jedem Fall sinnvoll ist, eine durch die Abmahner vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. In einigen Fällen sollte man hier genau darauf schauen, wie diese Erklärungen formuliert sind, da man sich regelmäßig auf die Laufzeit von 30 Jahren zum dargestellten Unterlassen und auch direkt zur Zahlung der Anwaltsvergütung verpflichtet…

Lassen Sie sich unbedingt vor der Unterschrift beraten!

  • Share/Bookmark

Formulierung des Impressums

Freitag, Oktober 9th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 04.08.2009 (Az.: 4 U 11/09) Hinweise zur Gestaltung des Impressums gegeben. Im zu entscheidenden Fall war unter der Überschrift „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ ein rechtsgültiges Impressum nicht zu finden. Dies war aber auf der so genannten „Mich“-Seite anzutreffen. Das Oberlandesgericht Hamm weist darauf hin, dass ein durchschnittlicher Nutzer bei der Bezeichnung „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ davon ausgeht, dass er hier auch einen Link zum Impressum oder ggf. einer weiteren Informationsseite findet. Wenn dies nicht der Fall ist, genügt eine solche Gestaltung der Seiten nicht den rechtlichen Anforderungen. Es wäre dann reiner Zufall, wenn der durchschnittliche Nutzer vor dem Bestellvorgang noch auf die Mich-Seite gelangen würde. Es fehlt eine klare und verständliche Formulierung des Impressums. Damit wird auch nicht vollständig und richtig über die Identität und den Vertreter des anbietenden Unternehmens informiert.

  • Share/Bookmark

Abmahnung Impressum

Samstag, September 12th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hatte über eine Abmahnung wegen eines Impressumsverstoßes zu entscheiden. Im Urteil vom 04.08.2009 (Az.: 4 U 11/09) weist das Gericht darauf hin, dass alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Impressum genannt werden müssen.

Deutlich weist das Oberlandesgericht Hamm auch darauf hin, dass ein Fehler in der Anbieterkennzeichnung niemals eine Bagatelle ist. Daher ist bei der Verwendung des Impressums hohe Sorgfalt anzulegen.

  • Share/Bookmark

Komplementär-GmbH im Impressum

Freitag, August 28th, 2009

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 14.08.2009 (Az.: 406 O 235/08) entschieden, dass ein nicht vorhandener Hinweis auf die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG im Impressum nicht als wettbewerbswidrig anzusehen ist. Das Gericht verweist u.a. darauf, dass die namentliche Angabe des gesetzlichen Vertreters für die Klageerhebung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Nach dem Sinn und Zweck des § 5 Telemediengesetz soll der Verbraucher erfahren, welche natürliche Person für den Diensteanbieter vertretungsberechtigt ist. Dann genügt die Angabe eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers.

  • Share/Bookmark

Update Abmahnung Avacomm Systems

Dienstag, August 4th, 2009

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Avacomm Systems GmbH aus Valley vor. Vertreten wird die Firma durch die Rechtsanwälte Weiler und Partner.

Es geht um einen angeblichen Impressumsverstoß. Für den Verstoß wird ein Gegenstandswert von 25.000,00 EUR angesetzt. Da geht der Kollege, der die Abmahnung unterschrieben hat, aber “sportlich” zur Sache. Als Fachanwalt für Steuerrecht sind ihm möglicherweise die gängigen Streitwertfestsetzungen der Gerichte bei Impressumsverstößen nicht so bekannt.

  • Share/Bookmark

Abmahnung Admiral Deutscher Handelskontor GmbH

Mittwoch, Juni 24th, 2009

Durch den Verein Abmahnwelle e.V. wurden uns mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma Admiral Deutscher Handelskontor GmbH aus Dresden übersandt. Die Firma Admiral Deutscher Handelskontor GmbH rügt bei Mitbewerbern im Bereich des Kfz-Handels im Internet angebliche Fehler im Impressum (Nennung des persönlich haftenden Gesellschafters mit vollständiger Firma und Namen des Geschäftsführers in der Anbieterkennzeichnung). Als Gegenstandswert werden jeweils € 15.000,00 angenommen. Beigefügt sind den Abmahnschreiben zwei gerichtliche Entscheidungen des Landgerichts Leipzig sowie des Landgerichts Berlin, die jeweils von der Firma Admiral Deutscher Handelskontor GmbH in ähnlich gelagerten Fällen erwirkt wurden.

Es ist hervorzuheben, dass die Firma Admiral Deutscher Handelskontor GmbH in einem Fall durch die Rechtsanwaltskanzlei Krause & Partner und in einem weiteren Fall durch Herrn Rechtsanwalt Tino Kuprat vertreten wurde. Beide Kanzleien firmieren unter derselben Adresse (Hübnerstraße 8, 01069 Dresden).

Wir danken der Abmahnwelle e.V. für die Übersendung der Abmahnungen.

  • Share/Bookmark

Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde als Bagatellverstoß

Freitag, Mai 8th, 2009

Nach dem Urteil des Landgerichts München I vom 09.03.2008 (Az.: 33 O 23089/07) stellt ein alleiniger Verstoß gegen die Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum einen nur unerheblichen Verstoß im Sinne von § 3 UWG dar, der nicht zur Abmahnung berechtigt.

  • Share/Bookmark

Angabe Vertretungsberechtigter

Donnerstag, Februar 26th, 2009

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 20.04.2007 (Az. 16 O 223/07) entschieden, dass nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte zu benennen ist. Es liege auch kein Bagatellverstoß vor, weil die Angaben im Impressum es dem Verbraucher ermöglichen sollen, seine Rechte unproblematisch und notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Dafür bedarf es der Information über den Geschäftsführer.

  • Share/Bookmark

Kontaktformular kein Impressum

Donnerstag, Februar 26th, 2009

Nach der Entscheidung des Landgerichts Essen vom 19.09.2007 (Az.: 44 O 79/07, MIR 2008, Dok. 144) genügt allein das Bereitstellen eines Kontaktformulars im Impressum einer Internetseite nicht den Anforderungen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Diese Vorschrift verlangt nicht nur technische Vorrichtungen, durch die faktisch eine Verbindung hergestellt werden kann, sondern „Angaben”, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme mittels elektronischer Post ermöglichen. Dies sei typischerweise die Angabe einer E-Mail-Adresse. Dem Nutzer bzw. Interessenten müsse es auch ohne vorheriges Ausfüllen eines Kontaktformulars erkennbar sein, auf welche Weise ein elektronischer Kontakt mit dem Diensteanbieter möglich ist. Diesem genüge das Bereitstellen eines Kontaktformulars ohne zusätzliche Angabe einer E-Mail-Adresse nicht.Die Regelungen des § 5 TMG sind im Interesse des Verbrauchers erlassene Schutzvorschriften, die das Marktverhalten regeln sollen. Eine Verletzung dieser Vorschrift indiziere deshalb gemäß den §§ 4 Nr. 11, 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG das Vorliegen wettbewerbswidrigen Verhaltens.

  • Share/Bookmark

Impressum – Bezeichnung “1A-Fachhandel”

Mittwoch, Februar 25th, 2009

Durch das OLG Naumburg wurde mit Beschluss vom 16.03.2006 (Az: 10 W 3/06, CR 2006, 779) die Bezeichnung des Verkäufers mit lediglich “1 A Fachhandel” für unzureichend im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 TDG angesehen.

  • Share/Bookmark