Derzeit versendet die Kanzlei Kornmeier und Partner Abmahnungen im Auftrage der GSDR GmbH.
Bei einer solchen Abmahnung geht es dann beispielsweise um angebliche Verletzungen an Rechten betreffend des Liedes “Rhythm Of Love” des Interpreten “DJ Sequenza”.
Das Werk soll im konkreten Fall auf dem Sampler “Dream Dance Vol 55″ vorhanden gewesen und Gegenstand einer Verletzung durch das öffentliche Zugänglichmachen in einer peer-to-peer- Tauschbörse gewesen sein.
Weil jedoch eine Berechtigung zum öffentlich Zugägnlichmachen auf diesem Wege nicht vorliegt oder zum angeblichen Verstoßzeitpunkt vorgelegen hat, ist derjenige, der “erwischt” wurde, anerkanntermaßen aber zudem auch derjenige, dessen Anschluss genutzt wurde, gehalten, eine Unterlassungserklärung abzugeben und damit eine Verpflichtung für die Zukunft einzugehen, eine solche Rechtsverletzung nicht mehr zu begehen.
Es ist allerdings nicht dazu zu raten, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die der Abmahner jeweils mit übersendet, da darin regelmäßig auch die Übernahme der Kosten für die Abmahnung versprochen wird. Teileise finden sich in den vorformulierten Unterlassugserklärungen einiger Abmahner auch Formulierungen, die direkt besagen, dass der Unmterzeichnende auch der Verletzer ist.
Im konkreten Fall der Abmahnung zum Werk “DJ Sequenza – Rhythm Of Love” der GSDR GmbH wird von Seiten der Kanzlei Kornmeier auch noch dazu aufgefordert, eine Vergleichszahlung in Höhe von 450,- Euro zu leisten.
Gerne informieren wir Sie weiterhin zunächst über Reaktionsmöglichkeiten, Chancen und Risiken sowie die Kosten, die bei einer Vertretung durch uns entstehen würden.
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