Die Firma Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR aus Ahrensfelde mahnt über die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München den Film „Inside A Skinhead“ ab. Es wird behauptet, dass die Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR ein deutsches Filmverleih- und Video-Vertriebsunternehmen ist, das an diesem Film die ausschließlichen Rechte für das deutsche Territorium besitzt.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Mai 2009 stammen.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 320,00. Dafür bietet die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte Folgendes:
„Unsere Mandantin wird auf die Stellung eines Strafantrags verzichten und von einer strafrechtlichen Verfolgung im Privatklageweg absehen.“
Zahlungsforderung ein Denkzettel?!
Um die Bedrohung dann doch wieder abzuschwächen, wird Folgendes formuliert:
„Wie Sie diesem Angebot entnehmen können, geht es unserer Mandantin in erster Linie darum, ihre Rechte zu schützen und den Nutzern von Internet-Tauschbörsen ihr rechtswidriges Verhalten vor Augen zu führen. Die vorgenannten Zahlungspflichten sind daher als ‚Denkzettel’ gedacht, der für Sie jedoch keine weiteren Folgen, insbesondere strafrechtlicher Natur, haben muss.“
Dabei wird nur ein wenig unterschlagen, dass die Unterlassungserklärung, die gefordert wird, 30 Jahre lang Gültigkeit hat.













