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Posts Tagged ‘Internet’

Staatsanwaltschaft Darmstadt klagt Abo-Fallen-Anbieter an

Montag, Dezember 19th, 2011

Die hat Anklage wegen des gewerbsmäßigen Betrugs mit im  erhoben. Vier Männern wird vorgeworfen mit den Portalen opendownload.de und softwaresammler.de von 2008 bis 2010 Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse gebeten haben. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen versuchten die Beschuldigten Nutzer abzukassieren.

Betroffene die im nach kostenlosen Programmen oder nach Virenschutzprogrammen gesucht hatten, wurden auf die Internetseiten opendownload.de geleitet. Die Nutzer sollten sich dort über ein Onlineformular registrieren, um angeblich kostenlos Software herunterladen zu können. Dort fand sich ein kaum lesbarer Hinweis auf Kosten und Laufzeit von zwei Jahren. Wer sich anmeldete, musste zudem auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.

Andere Verfahren, die etwa die Internetseite top-of-software.de betreffen, wurden den Angaben zufolge vorläufig eingestellt.

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Abmahnumfrage 2011: Die häufigsten abgemahnten Verstöße

Montag, Oktober 17th, 2011

Nach 2007 und 2009 wurde zum dritten Mal eine Umfrage zum Thema im durchgeführt. Den häufigsten Abmahngrund stellt nach wie vor die fehlerhafte Widerrufsbelehrung dar. Die Mehrzahl der Abgemahnten verwendete das seit 11.06.2010 nicht mehr gültige Muster. Weitere Abmahngründe betrafen das Marken- und Urheberrecht. Im Übrigen stieg der Anteil von wegen fehlender Grundpreise von 1,6 Prozent auf jetzt 5,6 Prozent.

Die 10 häufigsten Abmahngründe im Überblick:

  1. Markenrechtsverletzungen (12 %)
  2. Urheberrechtsverletzungen (9,5 %)
  3. Erfüllungs- und Gerichtsstandklauseln im mit Verbrauchern (7,1 %)
  4. Werbung mit Selbstverständlichkeiten (6,3 %)
  5. Impressum: fehlende oder fehlerhafte Angaben (5,6 %)
  6. fehlende Grundpreisangabe (5,6 %)
  7. Widerrufsrecht: Verwendung der alten Belehrung nach dem 11.06.2010 (5,6 %)
  8. Widerrufsrecht: unzulässige Rücksendekostenregelung (5,4 %)
  9. Widerrufsrecht: Fristbeginn falsch dargestellt (4,6 %)
  10. Widerrufsrecht: angeblich unzulässige Wertersatzklausel (4,4 %)   
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Wenn Kinder im Internet einkaufen…

Donnerstag, Mai 5th, 2011

…stellt sich die Frage, ob Eltern oder gesetzliche Vertreter die bestellte Ware bezahlen müssen.

Verträge mit Kindern unwirksam

Grundsätzlich sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres geschäftsunfähig, gem. § 104 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ihre Willenserklärungen sind rechtlich nichtig, weshalb sie keine wirksamen Verträge abschließen können (§ 105 BGB). Ab dem 7. bis zum 18. Lebensjahr sind Minderjährige in ihrer Fähigkeit Rechtsgeschäfte vorzunehmen beschränkt. Schließt ein beschränkt Geschäftsfähiger einen Vertrag, so ist der Vertrag nur wirksam, wenn er vom gesetzlichen Vertreter genehmigt wird, §§ 107, 108 BGB. Lehnen die Eltern bspw. den Fahradkauf ihrer Tochter ab, kommt kein Vertrag zustande und eine Verpflichtung zur des Kaufpreises besteht nicht. Eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist nicht erforderlich, wenn der Minderjährige die vertragliche Leistung aus seinem Taschengeld bewirkt kann, § 110 BGB.

Diese genannten Grundätze gelten ohne Einschränkung auch für Verträge, die über das zustandekommen.

Beispiel:

Der sechs-jährige Robert ist für sein Alter überaus pfiffig. Mit seinem Vater hat er schon oft Bücher und CDs im bestellt und durfte dabei die Mausklicks ausführen. Da er also weiss, wie es geht, möchte er nun endlich das neue Harry-Potter-Buch für sich selbst bestellen. Auf der Webseite von Amazon entdeckt er mit großer Freude die Harry-Potter-Geschenk-Edition für 49,00 EUR. Diese „klickt“ er auch gleich in den Einkaufskorb. Dank des gespeicherten Passwortes seines Vaters ist der restliche Bestellvorgang ein „Kinderspiel“. Als allerdings das Buch geliefert wird, weigern sich Roberts Eltern die Rechnung zu zahlen und senden das Buch am gleichen Tag zurück.

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Nachahmungsschutz für Texte im Internet

Freitag, Mai 7th, 2010

Werbetexte auf Internetseiten genießen aber einer gewissen Schöpfungshöhe nicht nur einen Urheberrechtsschutz, sondern auch nach § 4 Nr. 9 UWG einen Nachahmungsschutz. Dieser greift übrigens nur, wenn die Texte eine so genannte „wettbewerbliche Eigenart“ aufweisen. Dies kann beispielsweise auch bei Werbetexten vorliegen. Allerdings soll eine wettbewerbliche Eigenart und damit auch ein Nachahmungsschutz nicht bestehen, wenn ein Werbeslogan keinen originellen oder selbstständigen Gedanken aufweist. Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Frankfurt dies für den Werbeslogan „… für das aufregendste Ereignis des Jahres“ entschieden (OLG Frankfurt, GRUR 1987, 44, 45).

Wichtig ist auch, dass wettbewerbliche Eigenarten nicht Neuheit oder Bekanntheit der Texte voraussetzt. Wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Textes geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder Besonderheit hinzuweisen. Diese von der Rechtsprechung entwickelte Definition bedeutet für Texte, dass diese besser nicht von anderen Internetseiten übernommen werden sollten.

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Abmahnung Markenrecht – Vorsicht bei Angeboten im Internet – Namensrecht – Kennzeichenrecht

Montag, April 26th, 2010

Es ist große Vorsicht geboten, wenn man einen Artikel im anbieten möchte und die Bezeichnung des Artikels entweder nicht kennt oder schlicht durch eine andere – vielleicht schöner klingende – Bezeichnung ersetzen möchte.

Die Notwendigkeit der genauen Überlegung, ob man einen angebotenen Artikel umbenennt und wie man ihn benennt, ist der Kennzeichenschutz, der ewtwa für eine eingetragene bestehen kann. Nur der Inhaber der darf danach entscheiden, welche Artikel mit der gekennzeichnet werden dürfen.

Schnell kann man sich so einer Markenrechtsverletzung schuldig machen, die erhebliche Folgen haben kann. Hierzu zählen neben Auskunftsansprüchen auch solche auf Herausgabe des erlangten Gewinns und auch Ersatzansprüche der dem Markeninhaber entstandenen Kosten.

Da in MArkenstreitverfahren die Gegenstandswerte/ Streitwerte sehr schnell sehr hoch angesetzt werden (regelmäßig kommt man auf einen in Höhe von ), bestehen auch große finanzielle Risiken.

Wenn Sie eine Ahbmahnung erhalten, weil Sie angeblich Rechte eines Markeninhabers verletzt haben sollen, so ist dringend anzuraten, sich schnellstmöglich professionell beraten zu lassen, um nicht weitere Gefahren und Risiken entstehen zu lassen.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Welche Voraussetzungen hat ein Auskunftsanspruch meinen Internet-Provider gem. § 101 Abs. 2 UrhG?

Montag, Dezember 21st, 2009

Der - muss Bestandsdaten herausgeben, wenn über den Internetzugang in „gewerblichem Ausmaß“ urheberrechtlich verbotene Handlungen vorgenommen worden sind. Darüber hinaus muss ein Fall „offensichtlicher Rechtsverletzung“ vorliegen oder es muss gegen den Verletzer Klage erhoben worden sein.

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Wettbewerbsverhältnis im Internethandel

Montag, Dezember 14th, 2009

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom (Az. 4 „ 88/09) darauf hingewiesen, dass ein im Internethandel nicht glaubhaft gemacht ist, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der die Webpräsenz des Antragstellers offline eingestellt war und auch ein Testkauf bei ihm nicht durchgeführt werden kann.

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