Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Posts Tagged ‘irreführende Angaben’

Irreführende Werbung – Verfügbarkeit von Waren

Freitag, November 12th, 2010

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.04.2005, Az: I ZR 314/02 ausgeführt:

“Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, da゚   die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmissverständlich hingewiesen wird.

 

Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 UWG ist es , für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage zur Verfügung steht. Diese Regelung findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Verbraucher erwartet, dass die angebotenen Waren zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt verfügbar sind, so dass die Nachfrage befriedigt werden kann. Die Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 UWG knüpft damit an die Grundsätze an, die die Rechtsprechung zur Vorratshaltung im stationären Handel im Rahmen des § 3 UWG a.F. entwickelt hat.

 

Diese Grundsätze gelten in modifizierter Weise auch hinsichtlich der Werbung für einen Versandhandel im Internet. Hier erwartet der Verbraucher in der Regel, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, unabhängig davon, ob der Werbende die Ware selbst vorrätig hält oder sie bei einem Dritten abrufen kann.

 

Der Verkehr erwartet bei Angeboten im Internet, die anders als Angebote in einem Versandhauskatalog ständig aktualisiert werden können, mangels anders lautender Angaben die sofortige Verfügbarkeit der beworbenen Ware. Die Rücksichtnahme auf diese Erwartung des Verkehrs belastet den Unternehmer, der einen Versandhandel betreibt und sein Warenangebot im Internet bewirbt, nicht in unzumutbarer Weise. Es bleibt ihm unbenommen, durch geeignete Zusätze auf einen bestimmten Angebotszeitraum oder Lieferfristen hinzuweisen, wenn er nicht in der Lage ist, eine Nachfrage tagesaktuell zu erfüllen.”

 

Daran anschließend hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 01.09.2005 (Az: 18 O 472/05) eine Werbung als wettbewerbswidrig erachtet, in der mit der Angabe geworben wurde, dass Ware “nachbestellt” sei, wenn der Verkäufer zu dem Zeitpunkt der Verbreitung der Werbung nicht mit einer kurzfristigen Lieferung rechnen kann, ohne zugleich auf diesen Umstand hinzuweisen.

Share

Irreführende Werbung – CE-geprüft

Mittwoch, Oktober 27th, 2010

LG Münster, Urteil vom 02.09.2010, Az. 025 O 65/10

http://www.damm-legal.de/lg-…

Share

Irreführende Angaben über Lieferbarkeit

Donnerstag, November 26th, 2009

Das hat in seinem Urteil vom (Az.: 312 O 74/09) darauf hingewiesen, dass Angaben zur von Waren sind, wenn der Anbieter oder sein Zulieferer nicht über einen entsprechenden Lagerbestand verfügen. In dem zu entscheidenden Fall waren Artikel in der Preissuchmaschine mit einer Lieferzeit von zwei bis vier Tagen und im Online-Shop mit einer Lieferzeit von fünf bis sieben Tagen beworben worden. Dies, obwohl weder Anbieter noch der Zulieferer in der Lage waren, innerhalb dieser Frist die Waren zu liefern. Dies sah das Hamburger Gericht als unzulässig an.

Share