Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Posts Tagged ‘Irreführung’

Irreführende Preiswerbung: Kein Mindestumsatz, keine Anschlussgebühr, rechnerische Grundgebühr

Montag, April 16th, 2012
Irreführende Preiswerbung

Irreführende Preiswerbung

In einem Fall der hat das Landgericht Konstanz mit Versäumnisurteil vom 01.12.2011, Az. 8 O 43/11 KfH, ein Unternehmen wegen irreführender Blickfangwerbung zur Unterlassung verurteilt. Der Anbieter warb für verschiedene Tarifangebote wie D-Netz Handytarife mit der Angabe „Kein “.

Diese wurde als beanstandet, da tatsächlich abhängig von dem Nutzungsverhalten eine sogenannte Administrationsgebühr in Höhe von 2,00 Euro monatlich berechnet wurde, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes keine kostenpflichtigen Verbindungen anfielen. Somit wurde ein gefordert. Auch dann, wenn keine kostenpflichtigen Verbindungen in Anspruch genommen wurden, entstand eine Zahlungspflicht. Darüber wurde zwar in einem Sternverweis informiert, allerdings ist ein solcher Verweis nicht geeignet, die durch die Blickfangwerbung hervorgerufene auszuräumen. Eine falsche Aussage kann nicht durch einen Sternverweis korrigiert werden. Da die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, musste die Klage erheben.

Die mit kostenlosen oder vergünstigten Leistungen im Bereich der verbrauchsunabhängigen Gebühren für Telekommunikationsdienstleistungen ist immer wieder Gegenstand von Beanstandungen. So warb ein Vermittler mit einer „rechnerischen “ von 26,99 Euro, die weit unter der tatsächlich berechneten monatlichen von 34,95 Euro lag. Der Unternehmer begründete die mit einem Preisvorteil, den er nach Vertragsschluss den Kunden im Wege einer Gutschrift gewähren würde. In der hat er diesen Vorteil von dem Preis der abgezogen und gelangte so zu einer rechnerischen von 26,99 Euro. In der ist allerdings die Höhe der von den Kunden zu zahlenden schon aus Gründen der Preiswahrheit und Preisklarheit anzugeben.

Auch die mit einem Anschlusspreis von „0,00 Euro“ oder „kein Anschlusspreis“ ist , wenn die tatsächlich von dem Provider berechnet wird und lediglich eine Befreiung von der möglich ist. Auch in diesem Falle ist Kostentransparenz erforderlich, sodass die tatsächlich von dem Provider berechnete angegeben werden muss. Hierzu wurden der mehrere Fälle vorgetragen. Die Vertragspartner konnten sich nach Vertragsschluss durch eine SMS, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verschickt werden musste, mittels Freischaltung der SIM Karte von der befreien lassen. Kunden, die diese Möglichkeit nicht fristgerecht wahrnehmen, wird die auch nicht gut geschrieben.

Share

Umtausch ohne Wenn und Aber – Irreführung ?

Dienstag, April 3rd, 2012

ohne Wenn und Aber

Mit diesem Angebot warb eine große Elektronikmarktkette für den Verkauf seiner Waren sowohl im Internet als auch in den Geschäften selbst. In der Beschreibung dieser Umtauschgarantie hieß es: „ ohne Wenn und Aber. Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber“.

Durchaus Schwierigkeiten gab es dann aber für Kunden bei der Einlösung dieses Umtauschversprechens.

(weiterlesen …)

Share

Oberlandesgericht München hält „Die faire Milch“ nicht für irreführend

Dienstag, April 3rd, 2012

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 01.03.2012, Az. 6 U 1738/11 entschieden, dass eine Milchvermarktungsgesellschaft ihre weiter unter der Bezeichnung „Die faire “ anbieten darf. Die Aussage „kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ beurteilte das Gericht hingegen als .

Die Vorinstanz, das Landgericht Landshut, hatte der Milchvermarktungsgesellschaft mit Urteil vom 30.03.2011, Az. 1 HK O 1426/10 noch die Verwendung beider Aussagen verboten.

Die hatte die Werbeaussage „Die faire “ als beanstandet, weil für die Verbraucher der Eindruck entstehe, dass die Molkerei den Milchbauern als einzige einen fairen Preis von 40 Cent für jedes Kilo abgelieferter zahlt. Tatsächlich werde aber nur 25 % der angelieferten als „Die Faire “ für 40 Cent je Kilo verkauft. Für die restliche werde ein wesentlich geringerer Preis gezahlt, der im Ergebnis lediglich zur Auszahlung eines Durchschnittspreises von 33,03 Cent (brutto) pro Kilo führt. Damit aber stehe die Molkerei insgesamt nicht „fairer“ da als ihre Wettbewerber, die zum Teil einen höheren Milchpreis zahlten.

(weiterlesen …)

Share

Genehmigung in Höhe von 100.000 € – Irrefühung?

Mittwoch, März 28th, 2012

Das Landgericht Münster hatte mit Urteil vom 24.08.2011 (Az. 026 O 55/11, F 5 0172/11) einem untersagt, Kunden unter der Überschrift „Genehmigung in Höhe von 100.000 €“ anzuschreiben, um diese zum Abschluss eines kostenpflichtigen so genannten „Finanzsanierungsvertrages“ zu bewegen. Das Gericht schloss sich dabei der Auffassung der an, dass der irreführende Eindruck entsteht, der Kunde könne in jedem Falle den genannten Betrag vom Unternehmen vermittelt bekommen, was jedoch tatsächlich nicht der Fall sei. Der legte gegen die Entscheidung des Landgerichts Münster Berufung zum Oberlandesgericht Hamm ein. Im Rahmen der am 20.03.2012 durchgeführten mündlichen Verhandlung (Az. I-19 U 196/11) wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass es die Bewertung der des Kreditvermittlers als teile. Das Landgericht Münster habe mit zutreffender Begründung das Werbeschreiben als eingestuft. Daraufhin nahm die Beklagte die Berufung zurück, sodass das Urteil des Landgerichts Münster vom 24.08.2011 nunmehr rechtskräftig geworden ist.

Share

OLG Frankfurt/Main: Im Ablehnungsschreiben von Kundenansprüchen müssen Urteile stimmen

Montag, Januar 30th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 17.11.2011 (Az.: 6 U 126/11) entschieden, dass ein Schreiben, mit denen Kundenansprüche zurückgewiesen werden, keine unlautere enthalten darf. Dazu zählt, wenn ein Unternehmer darin ein Urteil das zu seinen Ungunsten ausfiel unzutreffend zitiert oder dieses leugnet. Damit hatten die Richter eine Berufung gegen ein Urteil der 11. Kammer für Handelsrecht vom Juni 2011 zurückgewiesen. 

In dem vorliegenden Fall hatte eine  gegen einen Passagier Ausgleichsansprüche wegen eines verspäteten Fluges innerhalb der EU zurück gewiesen. In dem Schreiben räumte das Unternehmen ein, dass ein vom  zitiertes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2009 zugunsten des Kunden sprechen würde. Dennoch akzeptiere sie es nicht. Dabei wies sie daraufhin, dass die Sichtweise des EuGH umstritten sei und die Rechtslage wegen vieler Anfragen unklar sei. Daraufhin wurde die wegen angeblicher des Fluggastes abgemahnt.

Die Richter befanden, dass der  dem Unternehmen nicht vorwerfen kann, mit iihrem Antwortschreiben das Urteil nicht erwähnt zu haben. Auskünfte über die Rechtslage seien nur wettbewerbswidrig, wenn diese nicht zweifelhaft sei und der Vertragspartner planmäßig und wider besseres Wissens erkläre, ein geltend gemachtes Recht stehe dem Anspruchsteller nicht zu, heißt es in der Urteilbegründung. Nicht zu beanstanden sei dagegen, wenn der Unternehmer dem Kunden, der sich auf die für ihn günstige Urteile berufen hat, die Zahlungsverweigerung in sachlicher Form damit erklärt, dass er diese Urteile für unzutreffend halte und auf eine Änderung dieser Rechtsprechung vertraue.

Share

OLG Celle: Anwälte dürfen sich „Kanzlei-Niedersachsen“ nennen

Montag, Dezember 5th, 2011

Das Oberlandesgericht in Celle hat mit einem Urteil vom 1711.2011 (Az.: 13 U 168/11) entschieden, dass das Nutzen der Bezeichnung “Kanzlei-Niedersachsen” durch eine Rechtsanwaltskanzlei keine wettbewerbsrechtliche darstellt.

In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger eingewendet, dass der betreffende Anwalt mit der Bezeichnung “Kanzlei-Niedersachsen” gegen das Sachlichkeitsverbot verstoße. Zudem könne der unbedarfte Verbraucher wegen diesem Namen auf die Idee kommen, das hoheitliches Handeln vorlege, da Kanzlei-Niedersachsen ähnlich klingen würde wie Staatskanzlei.   

Die Richter waren der Ansicht, dass der Kanzleiinhaber sich weder an die hoheitlich agierende niedersächsische Staatskanzlei anlehne, noch, dass eine unzulässige Allein- bzw. Spitzenstellungsbehauptung vorliegt. Zudem verbinde der Bürger mit dem Ausdruck “Kanzlei” gerade keine hoheitliche Funktion. Das Oberlandesgericht stützt sich in dem Urteil unter anderem auf eine Entscheidung  (Az.: StbSt (R) 2/10 des Bundesgerichtshofs. Diese hatte 2010 entschieden, dass die Registrierung und Benutzung der Domain  “www.steuerberater-suedniedersachsen.de” durch einen Steuerberater nicht berufsrechtswidrig ist.

Share

OLG Karlsruhe: Kein Wettbewerbsverstoß bei Schaltung einer Werbeanzeige mit dem Angebot “Jahreswagen” durch einen Mietwagenunternehmer

Dienstag, Oktober 18th, 2011

Das hat am 28.10.2010 (Az.: 4 U 133/10) entschieden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher bei gebührender Aufmerksamkeit hinsichtlich einer Werbeanzeige, in der Jahreswagen mit einem Vorbesitzer angeboten und in der auf die vorherige Nutzung als Mietwagen hingewiesen wird, nicht in die Irre geführt wird. Der Begriff “Vorbesitzer” bezeichnet in Bezug auf Kfz nicht die Zahl der Nutzer, sondern lediglich diejenigen der Halter, auf welche das Fahrzeug zugelassen war. Eine liegt auch nicht darin, dass die Angabe “Jahreswagen” in Bezug auf die daneben gegebene Beschaffenheit “Mietwagen” unvollständig ist, indem die Beklagte den Verbrauchern diese Eigenschaft verschwiegen habe.

Share

Irreführende Werbung – Verfügbarkeit von Waren

Freitag, November 12th, 2010

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.04.2005, Az: I ZR 314/02 ausgeführt:

“Der von der eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, da゚   die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmissverständlich hingewiesen wird.

 

Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 UWG ist es , für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage zur Verfügung steht. Diese Regelung findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Verbraucher erwartet, dass die angebotenen Waren zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt verfügbar sind, so dass die Nachfrage befriedigt werden kann. Die Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 UWG knüpft damit an die Grundsätze an, die die Rechtsprechung zur Vorratshaltung im stationären Handel im Rahmen des § 3 UWG a.F. entwickelt hat.

 

Diese Grundsätze gelten in modifizierter Weise auch hinsichtlich der für einen Versandhandel im Internet. Hier erwartet der Verbraucher in der Regel, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, unabhängig davon, ob der Werbende die Ware selbst vorrätig hält oder sie bei einem Dritten abrufen kann.

 

Der Verkehr erwartet bei Angeboten im Internet, die anders als Angebote in einem Versandhauskatalog ständig aktualisiert werden können, mangels anders lautender Angaben die sofortige Verfügbarkeit der beworbenen Ware. Die Rücksichtnahme auf diese Erwartung des Verkehrs belastet den Unternehmer, der einen Versandhandel betreibt und sein Warenangebot im Internet bewirbt, nicht in unzumutbarer Weise. Es bleibt ihm unbenommen, durch geeignete Zusätze auf einen bestimmten Angebotszeitraum oder Lieferfristen hinzuweisen, wenn er nicht in der Lage ist, eine Nachfrage tagesaktuell zu erfüllen.”

 

Daran anschließend hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 01.09.2005 (Az: 18 O 472/05) eine als wettbewerbswidrig erachtet, in der mit der Angabe geworben wurde, dass Ware “nachbestellt” sei, wenn der Verkäufer zu dem Zeitpunkt der Verbreitung der nicht mit einer kurzfristigen Lieferung rechnen kann, ohne zugleich auf diesen Umstand hinzuweisen.

Share

Irreführende Werbung – CE-geprüft

Mittwoch, Oktober 27th, 2010

LG Münster, Urteil vom 02.09.2010, Az. 025 O 65/10

http://www.damm-legal.de/lg-…

Share

Irreführende Angaben über Lieferbarkeit

Donnerstag, November 26th, 2009

Das hat in seinem Urteil vom (Az.: 312 O 74/09) darauf hingewiesen, dass Angaben zur von Waren sind, wenn der Anbieter oder sein Zulieferer nicht über einen entsprechenden Lagerbestand verfügen. In dem zu entscheidenden Fall waren Artikel in der Preissuchmaschine mit einer Lieferzeit von zwei bis vier Tagen und im Online-Shop mit einer Lieferzeit von fünf bis sieben Tagen beworben worden. Dies, obwohl weder Anbieter noch der Zulieferer in der Lage waren, innerhalb dieser Frist die Waren zu liefern. Dies sah das Hamburger Gericht als unzulässig an.

Share