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Posts Tagged ‘Jan Delay’

Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH- „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ – Jan Delay

Freitag, April 27th, 2012

Die GmbH mahnt über die Kanzlei Rechtsanwälte ab. In den der Kanzlei Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die von 1.200,00  EUR gefordert. 

Abmahnungs-Ticker 

Rechteinhaber:                      GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             

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Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – “Wir Kinder vom Bahnhof Soul” (Album) – Jan Delay

Freitag, Januar 20th, 2012

Die mahnen im Auftrag der das Album  vom Sänger ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die eines Betrages von1.200 Euro gefordert.

 Abmahnungs-Ticker:

Rechteinhaber:           

Abmahnende Kanzlei:

Abgemahnte Werk:  “ (Album) des Sängers

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Rechtsanwälte Rasch – Universal Music GmbH – “Wir sind am Leben” – Rosenstolz und “Wir Kinder vom Bahnhof Soul” – Jan Delay

Freitag, Januar 6th, 2012

Die mahnen im Auftrag der GmbH die Alben ” des deutschen Musikduos  und vom Sänger Jan ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die eines Betrages von je 1.200 Euro gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker:

Rechteinhaber:            GmbH

Abmahnende Kanzlei:

Abgemahnte Werke: “vom Musikduo 

                                  “ des Sängers Jan

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Musiker Jan Delay kritisiert Praktiken von Abmahnanwälten

Montag, November 28th, 2011

Der Hamburger Musiker hat auf Google+ die Praktiken von Abmahnanwälten heftig kritisiert. Der Künstler schreibt in seinem Post: “Windige Anwälte beschäftigen Billiglöhner, die den ganzen Tag nix anderes tun, als IP-Adressen von illegalen Saugern aufzuschreiben, um diese mit einem Bußgeldbescheid von durchschnittlich 1.500 Euro abzumahnen und mit Gerichtsverfahren drohen, falls nicht gezahlt wird.” Nach Angaben des Musikers gab es  im vergangenen Jahr 800.000 Abmahnungsverfahren wegen illegalen Downloads.

Dabei sollen 2010 rund 1,2 Milliarden Euro zusammengekommen sein. Die Summe wurde, laut , unter den Anwälten und den Plattenfirmen aufgeteilt. Die Künstler sollen davon nichts bekommen haben. “Das sind alles miese Schweine!! Saugt bitte alle ruhig weiter und lasst euch nicht erwischen”, schreibt  weiter. Inzwischen relative seine Kritik in einem weiteren Beitrag auf  seiner offiziellen Google+ Fanpage: ”Es war vielleicht ein wenig impulsiv, deshalb hier ein paar Ergänzungen und Verdeutlichungen: “Ich rufe nicht dazu auf grundsätzlich Musik zu klauen! Ich rufe dazu auf, sich nicht beim Saugen von schlechter – oder ohne Herzblut gemachter Musik erwischen zu lassen! Und ich rufe dazu auf, Künstler, die man für gut befindet, zu supporten, indem man ihre Musik kauft!”

fordert ein neues gerechteres System. Die großen Labels sollen sich mit kleinen Labels, , GVL, Rundfunk-Rat und Helmut Schmidt zusammensetzen und ein für alle faires System entwickeln.

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Abmahnung Jan Delay – Wir Kinder vom Bahnhof Soul

Montag, August 16th, 2010

Die Rechtsanwälte mahnen für die GmbH das Album „“ des Künstlers auch im August 2010 ab.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Juni 2010 erfolgt sein. Gefordert werden neben der Abgabe der Unterlassungserklärung € 1.200,00.

Rechtsanwälte präsentieren damit nunmehr zwei Arten der . Geht es um ein Album, werden € 1.200,00 gefordert. Geht es um ein einzelnes Musikstück, beträgt die Forderung € 500,00.

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Abmahnung Jan Delay – Wir Kinder vom Bahnhof Soul

Dienstag, Juni 1st, 2010

Uns liegt eine weitere Abmahnung der GmbH vor. Diese wird durch die aus Hamburg vertreten. Die lässt über die Kanzlei das Album „“ des Künsters abmahnen. Die Recherchen sollen nach Angabe in der Abmahnung ergeben haben, dass der Urheberrechtsverstoß im Januar stattgefunden hat. Wie üblich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die von € 1.200,00 verlangt. Bei der Unterlassungserklärung soll für die Zukunft für Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 versprochen werden.

Die Ermittlung hat die Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH durchgeführt, die standardmäßig für die arbeiten.

Der Provider ist 1&1 Internet AG und die Auskunft wurde über die Deutsche Telekom AG auf Basis eines Beschlusses des Landgerichts Köln dem Rechteinhaber erteilt, so dass damit die Anschrift des Anschlussinhabers ermittelt werden konnte.

Dann wird dem Abgemahnten das finanzielle Risiko vorgerechnet:

„Insoweit wurden bereits allein durch das aufgrund der neueren Gesetzgebung grundsätzlich zu führende gerichtliche Anordnungsverfahren sowie der Ermittlung selbst Kosten in Höhe von bis zu 300,00 € verursacht. Hinzu kommen die durch dieses Abmahnverfahren verursachten Rechtsanwaltsgebühren, die sich selbst bei einer entgegenkommend eher gering angesetzten Streitwert von 5.000,00 € pro verfügbar gemachten einzelnen Musiktitel auf 1.479,90 € beliefen.“

Hier wird bewusst versucht, mit den vorgerechneten Zahlen „Eindruck zu erzielen“. Es ist schon ein heftiger Unterschied, ob für das gerichtliche Anordnungsverfahren € 1,00 oder € 300,00 an Kosten verursacht wurde. Bewusst wird hier von den Rechtsanwälten formuliert, dass Kosten in Höhe von „von bis zu 300,00 €“ entstanden sind. Präziser mag man es offensichtlich nicht benennen. Nach unseren Einschätzungen liegen die Kosten für das gerichtliche Anordnungsverfahren nicht in einem dreistelligen, sondern nur in einem zweistelligen Bereich. Dies hängt insbesondere davon ab, wie viele IP-Adressen über das gerichtliche Anordnungsverfahren ermittelt wurden. Eine pauschale Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs ist aber aus unserer Sicht nicht angezeigt. Auch der weitere Hinweis, dass die Regelung des § 97 a Abs. 2 UrhG nicht anwendbar ist, bedarf der kritischen Nachfrage. Hier ist es spannend, wie die aktuell als Pressemitteilung vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Einzelnen argumentiert. Möglicherweise werden sich die abmahnenden Kanzleien hier umorientieren müssen.

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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Lena Meyer-Landrut

Dienstag, Juni 1st, 2010

Die mahnt über die Titel der Germann Top 100 ab. Betroffen sind u.a. Titel von Meyer-Landrut: Satellite, Bee und Love me.

Auch die Titel “Geboren um zu leben” von Unheilig sowie “Hoffnung” von Jan werden genannt. Wie üblich werden 1200 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

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Abmahnung „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ Jan Delay und „The Fame“ Lady Gaga

Donnerstag, Januar 28th, 2010

Uns liegt eine der GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Rechtsanwälte. Es geht um angebliche Urheberrechtsverstöße in Bezug auf die Alben „“ von sowie „“ von .

Es wird ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 1.800,00 € angeboten.

Vorsicht bei der Unterzeichnung der im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung.

In Anbetracht der 30-jährigen Gültigkeit solcher Erklärungen sollte auf jeden Fall vorher anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

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