Die Kanzlei Schutt Waetke mahnt seit längerem für die Firma Mick-Haig-Productions e.K. aus Bochum ab. Die Abmahnungen beschäftigen sich mit Pornofilmen, u.a. mit dem Titel „Lesben-Luder“.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juni 2010 stammen.
In der Abmahnung wird behauptet, dass die Software, die die Daten erfasst hat, „stets korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise“ ermittelt.
Hier haben wir durchaus Zweifel. In der letzten Zeit kommen immer wieder Fälle vor, in denen Betroffene angeschrieben worden sind, obwohl bereits seit Jahren ein Wohnortwechsel stattgefunden hat. Entweder sind die Ermittlungen nicht richtig oder die Datensätze der jeweiligen Provider falsch. Die Auffassung, dass also stets korrekte Nachweise vorliegen, teilen wir nicht. An einer Stelle sind sich alle abmahnenden Kanzleien einig: Wirkliche Nachweise, beispielsweise in Form von Bildschirmausdrucken oder ähnlichen Ermittlungsdatensätzen, werden den Abmahnungen nicht beigefügt. Häufig wird noch nicht einmal angegeben, mit welcher Software und mit welchen Ermittlungsfirmen zusammengearbeitet wird.
Die abmahnenden Kanzleien können aber nicht erwarten, dass Betroffene ein Übermaß an Vertrauen in die Richtigkeit der Ermittlungen mitbringen. Hier ist aus unserer Sicht auf jeden Fall ein höheres Maß an Transparenz dringend notwendig.