Die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt für die Kinostar Theater GmbH aus Stuttgart ab. Unter anderem ist der Film „Survival of the Dead“ betroffen.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Mai 2010 stammen.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 850,00.
Prozesskostenrisiko wird vorgerechnet
In der Abmahnung wird den Betroffenen vorgerechnet, dass ohne eine Unterlassungserklärung ein erstinstanzliches Prozesskostenrisiko von mindestens € 7.500,00 besteht. Auch die Lizenzgebühren für den Film sollen in einem 5- bis 6-stelligen Bereich liegen. Daher – so die Argumentation der abmahnenden Kanzlei – ist der geforderte Betrag in Höhe von € 850,00 fast ein „Schnäppchen“. Hier sollte sich ein Betroffener nicht von den Zahlen abschrecken lassen. Es gibt gute Wege, mit den entsprechenden Forderungen umzugehen und auch Prozesskostenrisiken zu vermeiden.
Wir möchten Ihnen dringend davon abraten, direkt Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei aufzunehmen. Wir erleben in der Praxis immer wieder, dass dadurch sehr nachteilige Folgen auftreten. Insbesondere dann, wenn ohne Not Informationen preisgegeben werden, die dann im weiteren Verlauf gegen Sie verwandt werden.
Im Übrigen mögen die abmahnenden Kanzleien auch keine Rückrufe. In der Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH heißt es so schön, dass nur in „dringenden Ausnahmefällen“ ein telefonischer Kontakt mit Mitarbeitern möglich ist.