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Posts Tagged ‘Klage’

Filesharing: Klage Rasch vor dem Amtsgericht Hamburg

Freitag, November 25th, 2011

Uns liegt ein Urteil des Hamburg mit dem Az.: 36A C 172/10 vor. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren, dass die Kanzlei im Rahmen einer - angestrebt hat. In dem Endurteil wurde der Betroffene zu einer Zahlung in Höhe von 3.629,80 Euro nebst Zinsen verurteilt. Auch die Kosten des Rechtsstreits gingen zu seinen Lasten.

Das weist darauf hin, dass die Kanzlei zu Recht einen Anspruch auf Abmahnkosten von 1.379,80 Euro geltend gemacht hat. Eine Begrenzung gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG auf 100,00 Euro sieht das nicht, da es in dem vorliegenden Fall nach Auffassung des Richters keine unerhebliche Rechtsverletzung gibt. Wörtlich heißt es:

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Klage Waldorf Frommer vor dem Amtsgericht München

Mittwoch, November 23rd, 2011

Uns liegt ein Endurteil des mit dem Az.: 161 C 2221/11 vor. Es handelt sich um ein Verfahren, dass die Kanzlei im Rahmen einer - angestrebt hat. In dem Endurteil wurde der Betroffene zu einer Zahlung von € 856,00 nebst Zinsen verurteilt.

http://www.recht-freundlich.de/klage-waldorf-frommer-vor-dem-amtsgericht-munchen

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Klage wegen Urheberrechtsverletzung in Düsseldorf und Köln

Montag, September 5th, 2011

Bekanntermaßen vertritt die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch namhafte deutsche Tonträgerhersteller wie Universal Music GmbH, Sony Music Entertainment Germany GmbH, Warner Music Group Germany Holding GmbH und EMI Music Germany GmbH & Co.KG im Bereich .

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass bei einer regelmäßig die und angerufen werden.

Ein Zufall ist dies aber nicht. Denn während andere deutsche Landgerichte den möglichen pro Musikstück auf 15 Euro begrenzen, lassen die und für einen getauschten Titel zwischen 200 und 300 Euro an durchgehen.

Und dieses Vorgehen ist auch durchaus zulässig. Gemäß § 13 ZPO muss ein Beklagter bei dem verklagt werden das auch für seinen Wohnort zuständig ist. Begeht der Beklagte jedoch eine , kann er auch vor dem verklagt werden, in dessen Bezirk die begangen wurde, § 32 ZPO. Da das als von jedem Ort in Deutschland aus begangen und über das Internet wahrgenommen werden kann, kann auch jedes dafür zuständig sein.

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Urteil Amtsgericht Grevenbroich – Klage Urmann und Kollegen U +C

Mittwoch, August 17th, 2011

Uns liegt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Grevenbroich vor, die die Kanzlei Rechtsanwälte & Kollegen für einen Mandanten erstritten hat. Es handelt sich um ein Anerkenntnisurteil. Nach diesem Urteil wurde der Beklagte zur Zahlung von € 911,80 zzgl. Zinsen verurteilt. Der Streitwert wurde auf € 911,80 festgesetzt.

Aufgrund des Anerkenntnisses der Klagforderung enthält die gerichtliche Entscheidung keine Entscheidungsgründe.

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Kanzlei Waldorf Frommer – Gegenstandswert für Anwaltsgebühren

Montag, August 15th, 2011

In einer uns vorliegenden der Kanzlei vor dem wird als Berechnungsgrundlage für den Gegenstandswert und die mit der geforderten ein Betrag von € 20.000,00 angesetzt. In dem zu entscheidenden Fall ging es um mehrere Hörbücher, die angeblich in Tauschbörsen angeboten worden sein sollen. Die Kanzlei zitiert Entscheidungen des Amtsgerichts München, die einen Gegenstandswert von € 10.000,00 pro Audio-CD für durchaus angemessen halten.

Es wird eine 1,0 abgerechnet. Auch hier wird auf Entscheidungen der Münchener Gerichte verwiesen, die eine Regelgebühr in Höhe von 1,3 für angemessen halten. Auch hier geht die Kanzlei offensichtlich kein Risiko ein und fordert nur eine 1,0-fache .

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Klage Kanzlei Waldorf Frommer vor Amtsgericht München

Freitag, August 12th, 2011

Uns liegt ein Klageverfahren der Kanzlei Waldorf Frommer vor dem vor. Es klagt die House GmbH, der Hörverlag und die GmbH & Co. KG. Die klagt auf der einen Seite einen angemessenen Schadensersatz, der insgesamt nicht weniger als € 900,00 betragen soll, ein. Die Höhe des Schadensersatzes wird in das Ermessen des Gerichts gestellt. Weiterhin sollen Anwaltsgebühren in Höhe von € 660,00 gezahlt werden. Es geht in der Klage um das Hörbuch „“ von , um das Hörbuch „“ von Frank Schätzing und um „ und der Orden des Phönix“.

Die Klage umfasst insgesamt 33 Seiten und eine Menge Anlagen.

Es geht um angebliche Urheberrechtsverstöße aus November 2007. Die Ermittlungen wurden durch die Firma ipoque GmbH durchgeführt. In 2007 erfolgten noch staatsanwaltliche Ermittlungen nach den §§ 106 ff. UrhG, auf die im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens Bezug genommen wird.

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Abmahnung Deutsche Umwelthilfe DUH gegen Hornbach

Donnerstag, August 11th, 2011

Die () hat gegen den Baumarktbetreiber erhoben. Dieser verkaufe , die die Grenzwerte für überschritten. Da sich geweigert hat, eine abzugeben, wurde nunmehr erhoben. Es geht um die der Eigenmarke „Flair Energy“. Die der Eigenmarke „Flair Energy“ seien mittlerweile aus dem Sortiment genommen worden. Die wurde vor dem Landgericht Landau erhoben.

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Klagewelle der Kanzlei Waldorf Frommer rollt an

Dienstag, August 9th, 2011

Die Kanzlei klagt Forderungen aus dem Jahr 2007 und 2008 ein. Weitere Informationen zu den Klagen finden sie auf unserer Facebook-Seite:

http://www.facebook.com/pages/Abmahnung-Blog/134775976560072

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Wechseln SKW Schwarz Rechtsanwälte ihre Strategie? Drohen Klagen?

Dienstag, August 9th, 2011

In einer - der World Wide Association, die durch die Kanzlei Rechtsanwälte vertreten wird, wechseln die Kanzlei und der Rechteinhaber nunmehr die Strategie ihrer Vorgehensweise.

Aktuell wird uns ein Schreiben übermittelt, das gleich eine im Entwurf enthält. Die richtet sich auf einen Betrag in Höhe von € 1.005,40.

Drohung mit Prozessrisiken?

Es werden noch einmal die Prozesskostenrisiken für die I. Instanz detailliert aufgelistet und auf die Risiken verwiesen.

Trotzdem soll noch einmal eine außergerichtliche Einigung versucht werden.

Die Datenermittlung ist durch die Deutschland UG durchgeführt worden, wie sich aus den Ausführungen in der Klageschrift ergibt.

Bereits beim ersten Lesen fällt auf, das hier wieder – wie aus anderen Verfahren ebenfalls bekannt – auf ältere Gutachten zurückgegriffen wird. Hier soll im Rahmen des Klageverfahrens ein Gutachten von C. C. Vogler vom 09.09.2008 vorgelegt werden. Dies als Beweis für folgende Aussage:

„Unabhängige gerichtliche Gutachter in Großbritannien und Frankreich haben ebenfalls ausdrücklich die Zuverlässigkeit von ‚-Monitor’ bestätigt.“

Hier stellt sich für uns die Frage, ob sich seit 2008 innerhalb von drei Jahren eine Versionsänderung der Software ergeben hat. Allein diese Frage muss aus unserer Sicht für Gerichte schon Anlass sein, kritisch auf die vorgelegten Unterlagen zu schauen.

Auch zeigt die Diskussion um die Ermittlungen von , über die wir in unserem Blog ausführlich berichtet haben, dass hier entgegen der immer wiederkehrenden Behauptungen der Rechteinhaber durchaus doch Fehler passieren.

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Abmahnung SKW Schwarz Rechtsanwälte – Hinweise Amtsgericht München

Freitag, August 5th, 2011

Das hat in einer aktuellen der Rechtsanwälte deutlich gemacht, dass bei der ein Vergleich dringend angezeigt ist. Das geht davon aus, dass § 97 a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz nicht anwendbar ist. Wörtlich heißt es dann weiter in den Ausführungen des Amtsgerichts München:

„Als Anschlussinhaber obliegen dem Beklagten, der bestreitet, dass er die Rechtsverletzung selber begangen hat, Prüf- und Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Benutzung seines Internetanschlusses durch Dritte, da allgemein bekannt ist, dass bei der Verwendung des Internets Rechtsverletzungen – gerade im urheberrechtlichen Bereich – stattfinden können. Insoweit fehlt es an ausreichendem Sachvortrag.“

Das verweist darauf, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung völlig außer Verhältnis zu dem „relativ geringen Streitwert“ (so die Formulierung des Amtsgerichts) steht. Das sieht einen Anscheinsbeweis dafür, dass der Beklagte die Rechtsverletzung begangen hat, wenn sie über seinen Anschluss erfolgte.

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Waldorf Rechtsanwälte klagen Anwaltsgebühren und Schadensersatz vor Amtsgericht München ein

Dienstag, Januar 19th, 2010

Uns liegt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 142 C 14130/09) vom 11.11.2009 vor. In diesem Verfahren haben Waldorf Rechtsanwälte für ein Verlagshaus nach einer die und einen pauschalen gerichtlich geltend gemacht. 

Das München verurteilte die Abgemahnten zur Zahlung von 1.006,00 € nebst Zinsen. Die Kosten des Rechtsstreits musste der Abgemahnte tragen.

Unter der Internet-Tauschbörse eDonkey wurde ein urheberrechtlich geschütztes Werk vom Abgemahnten angeboten. Daraufhin erhielt er im Januar 2009 eine . Eine von dem Abgemahnten angestrengte negative Feststellungsklage war erfolglos. Im Gegenzug erhob die Kanzlei in Bezug auf das Hörbuch unmittelbar beim München. Interessant sind einige Ausführungen des Amtsgerichts im Detail.

Nach Auffassung des Münchener Richters besteht ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 €. Die angesetzte 1,0 Gebühr aus dem Gegenstandswert von 10.000,00 € zuzüglich Auslagenpauschale „stoßen auf keinerlei Bedenken“, so das . Eine Deckelung der Abmahnkosten gem. § 97 a Abs. 2 UrhG kommt vorliegend nicht in Betracht. Wörtlich heißt es:

„Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse, wie vorliegend eDonkey, stellt bereits keine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies ergibt sich daraus, dass die streitgegenständliche Rechtsverletzung im öffentlich Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werks liegt. Es kommt also für die Rechtsverletzung gerade nicht darauf an, wieviele Nutzer tatsächlich auf das angebotene Werk zugegriffen haben, sondern wieviele Nutzer der Internet-Tauschbörse auf das urheberrechtlich geschützte und öffentlich zugänglich gemachte Werk hätten zugreifen können. Es ist gerichtsbekannt, dass bei Internet-Tauschbörsen wie eDonkey regelmäßig mehrere 100.000 Nutzer gleichzeitig auf die zum Download bereitgestellten Dateien zugreifen können. In dieser Größenordnung kann nicht mehr von einer unerheblichen Rechtsverletzung ausgegangen werden, da einer breiten Öffentlichkeit völlig unkontrolliert und ohne Vorbehalt das urheberrechtlich geschützte Werk zugänglich gemacht wurde. Die insoweit beispielhaft genannten Fälle einer unerheblichen Rechtsverletzung (Einfügung eines Stadtplans auf einer privaten Internetseite, Verwendung eines Lichtbildes im Rahmen eines Verkaufsangebotes einer Internet-Auktionsbörse) betreffen völlig andres gelagerte Sachverhalte, da entweder ein deutlich geringerer, abgegrenzter Personenkreis angesprochen oder aber das geschütze Werk gerade nicht zur Vervielfältigung angeboten wird.“

Auch hinsichtlich des Schadensersatzanspruches sieht das einen Betrag von 500,00 € als „in jedem Fall angemessen“ an. Hier heißt es:

„Auch der Schadensersatzanspruch in so genannter Lizenzanalogie steht der Klägerin gemäß § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 500,00 € zu. Insoweit hat das den Schadensersatzanspruch gem. § 287 ZPO geschätzt.“

Dabei stellt das auf die unbeschränkte und kostenlose Weiterverbreitung des geschätzten Werks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse und angesichts der Erwerbskosten eines einzigen Vervielfältigungsstücks des Hörbuchs auf eine fiktive Lizenzgebühr ab. Diese Lizenzgebühr würde den eingeklagten Betrag von 500,00 € sogar um ein Vielfaches übersteigen, so das . Der hier gerichtlich geltend gemachte Betrag sei daher auf jeden Fall zu zahlen.

Uns liegen weitere Informationen über gerichtliche Verfahren vor, die unter anderem vor dem Münchener für verschiedene Rechteinhaber angestrengt hat. Vielfach enden die Verfahren nach unserem Kenntnisstand durch ein Anerkenntnisurteil des Abgemahnten.

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Klagen Rechtsanwalt Haas & Partner

Montag, September 21st, 2009

In Foren wird darüber berichtet, dass zunehmend Klagen von Rechtsanwalt & Partner auftreten, die nach einem gerichtlichen Mahnverfahren Kosten von Abmahnungen versuchen durchzusetzen.

Hier empfiehlt sich, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch oder gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen. Die Richter urteilen zurzeit unterschiedlich, ob solche Ansprüche berechtigt sind. Hier ist eine Prüfung im Einzelfall notwendig.

Wichtig ist, dass die jeweiligen Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid oder das Einlegen eines Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid beachtet werden. Anderenfalls erlangt der Antragsteller einen vollstreckbaren Titel, so dass dann die Kosten im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden können.

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bett1.de GmbH – Klage zurückgenommen

Freitag, August 7th, 2009

Die Firma hat eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Zahlungsklage, die vor dem Landgericht Berlin gegen einen Wettbewerber anhängig gemacht wurde und die angeblich rechtswidrige Werbung mit Testergebnissen zum Inhalt hatte, ohne weitere Begründung zurückgenommen.

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