Die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann mahnt für die Koch Media GmbH das Computerspiel „Dirt 3“ ab. Die Koch Media GmbH hat nach Auskunft der Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann die exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechte an dem Spiel der Codemasters Software Company Ltd. ausgeschrieben. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Juni 2011 erfolgt sein. Die Koch Media GmbH fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 800,00.
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Posts Tagged ‘Koch media’
Abmahnung Koch Media GmbH – Dirt 3 durch Kanzlei Reichelt Klute Aßmann
Montag, August 15th, 2011rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte – Koch Media GmbH – Computerspiel Dirt 3
Freitag, August 12th, 2011Die Koch Media GmbH- Planegg/München mahnt über .rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte ab. In den Abmahnungen der .rka Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 800,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Koch Media GmbH
Abmahnende Kanzlei: .rka Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann
Abgemahntes Werk: Computerspiel „Dirt 3“
Koch Media GmbH – Ein österreichischer Abmahner
Freitag, September 3rd, 2010Die Koch Media GmbH aus Österreich mahnt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg ab. Es geht aktuell um den Film „Moon“. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juli 2010 stammen.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00. Es wird in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung der geforderten € 650,00 die Angelegenheit zivilrechtlich erledigt ist. Wörtlich heißt es dann:
„Weiter Forderungen werden dann nicht geltend gemacht.“
Über den Rechtschreibfehler wollen wir hinwegsehen. Es stellt sich für uns allerdings die Frage, ob im Umkehrschluss die strafrechtliche Sicht der Dinge nicht erledigt ist? Die mehrfache Betonung, dass die Angelegenheit aus zivilrechtlicher Sicht erledigt ist, kann da durchaus misstrauisch machen.
Koch Media GmbH mahnt den Film “In the Electric Mist – Mord in Louisiana” ab
Mittwoch, September 1st, 2010Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte mahnt fleissig für die Koch Media GmbH ab. Aktuell ist auch der Film “In the Electric Mist – Mord in Louisiana” von Abmahnungen betroffen.
U+C versendet Anschreiben an Mdt. direkt, trotz Legitimation unserer Kanzlei
Montag, August 30th, 2010Trotz einer von hier aus an die Vertreter der Koch Media GmbH – die Kanzlei Urmann und Collegen – übersandten Stellungnahme, nebst Nachweises unserer Bevollmächtigung, passiert es, dass ein Mandat wiederum direkt von U+C kontaktiert wird.
Abmahnung Koch Media GmbH – Moon
Donnerstag, August 26th, 2010Die österreichische Firma Koch Media GmbH mahnt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte das Werk „Moon“ ab. Behauptet wird, dass die Korn Media GmbH aus Österreich die ausschließlichen Rechte an dem Werk „Moon“ habe. Ein Beweis wird nicht vorgelegt.
Die angebliche Urheberrechtsverletzung stammt aus Anfang August 2010. Die Abmahnung wurde dann Mitte August 2010 erstellt.
Auch hier sind mittlerweile schnelle Zeitabläufe zu beobachten.
U+C für Koch Media, wg. OSS 117, Er selbst ist sich genug
Montag, August 16th, 2010Abmahnungen wegen des Werkes “OSS 117, Er selbst ist sich genug” versendet derzeit die Kanzlei U+C im Auftrage der Koch Media GmbH.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Sofern Sie sich zunächst allgemein zum Thema Abmahnungen informieren möchten, erreichen Sie uns telefonisch unter 0800 / 100 41 04 oder per Email: kanzlei@recht-freundlich.de
Abmahnung Koch Media – Outlander
Dienstag, Juni 22nd, 2010Es liegt uns eine Abmahnung der Koch Media GmbH aus Österreich vor. Diese mahnt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte ab. Betroffen ist der Film “Outlander”. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 650 EUR.
Abmahnung Koch Media – Prison Break – The Conspiracy
Mittwoch, Juni 16th, 2010Die Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich mahnt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte ab. Aktuell geht es um den Film „Prison Break – The Conspiracy“.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 650,00.
In der Unterlassungserklärung, die der Abmahnung als Entwurf beigefügt ist, wird eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße von € 5.100,00 gefordert. Auch soll der Abgemahnte sich verpflichten, die Kosten einer Inanspruchnahme der Kanzlei Urmann + Collegen auf Basis eines Gegenstandswertes von € 25.000,00 zu zahlen.
Unter Ziff. 4 des Entwurfes heißt es dann:
„Die Ansprüche aus Ziff. 2 und 3 sind abgegolten und erledigt, wenn der Schuldner bis spätestens 14.06.2010 einen Abgeltungsbetrag in Höhe von € 650,00 bezahlt.“
Das heißt im Umkehrschluss, wenn die Unterlassungserklärung unterschrieben ist und nicht bis zum 14.06.2010 gezahlt ist (Zahlungseingang bei der Kanzlei U + C Rechtsanwälte entscheidend) ist ein voller Schadensersatz zu zahlen und die erhöhten Gebühren auf Basis eines Gegenstandswertes von € 25.000,00 zu leisten.
Hier besteht die Gefahr, dass aufgrund der kurzen Zeitabläufe und der häufig nicht so schnellen Banküberweisung Verspätungen eintreten, die dann richtig teuer werden.
Abmahnung Koch Media – Die Kinder der Seidenstraße
Donnerstag, April 22nd, 2010Aktuell mahnt die Koch Media GmbH den Film “Die Kinder der Seidenstraße” ab. Gefordert werden 650 EUR.
Hier Informationen zu dem Film:
http://www.spielfilm.de/dvd/3432/die-kinder-der-seidenstrasse.html













