Die Koch Media GmbH mahnt über die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann das Computerspiel “Lost Horizon” ab.
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Posts Tagged ‘Koch Media GmbH’
Koch Media GmbH – Lost Horizon
Mittwoch, Oktober 27th, 2010Koch Media GmbH – Just Cause 2
Freitag, Oktober 1st, 2010Die Koch Media GmbH mahnt über die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann das Computerspiel “Just Cause 2” ab.
Abmahnung Koch Media – Risen
Dienstag, September 28th, 2010Die österreichische Firma Koch Media GmbH aus Höfen lässt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg abmahnen. Bisher gab es schon Abmahnungen zu dem Werk „Risen“. Die neuen Abmahnungen bezeichnen das Werk mit dem Titel „Koch Media – Risen“. Auch hier scheint sich die Kanzlei U + C nicht ganz im Klaren zu sein, wie das Werk nun heißt. Entweder heißt es „Risen“ oder „Koch Media – Risen“. Auch hier wünschen wir uns manchmal ein wenig mehr Genauigkeit und Klarheit.
Koch Media GmbH – Österreich – Moon
Montag, September 27th, 2010Die U + C Rechtsanwälte mahnen für die Koch Media GmbH den Film „Moon“ vielfach ab. Wenn man sich die bei uns auch vielfach auftretenden Abmahnungen genauer anschaut, fällt auf, dass die Vollmacht stets auf den Einzelfall individualisiert ist und stets das Datum der Abmahnung trägt. Es wird aber wohl kaum so sein, dass der Geschäftsführer der Koch Media GmbH in schöner Regelmäßigkeit bei den U + C Rechtsanwälten vor Ort ist, Vollmachten unterschreibt, damit diese mit dem gleichen Datum wie die Abmahnung versehen sind. Hier liegt schon die Vermutung nahe, dass Datum und Unterschrift nicht immer zum gleichen Tag erfolgen.
Für uns stellt sich die Frage, warum die U + C Rechtsanwälte hier bei der Koch Media GmbH nicht auf eine Generalvollmacht zurückgreifen.
Schön ist auch der nachfolgende Satz aus der Vollmacht:
„Die Erteilung dieser Vollmacht ist unabhängig von einer eventuellen Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung.“
Vengeance – Abmahnung durch U+C für Koch Media
Freitag, September 24th, 2010Vengeance – Abmahnung durch U+C für Koch Media
Donnerstag, September 23rd, 2010Dass die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg Abmahnungen versendet, ist bekannt. Zu den dortigen Mandanten zählt derzeit insoweit auch die Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich. Abgemahnt wird unter anderem das Werk “Vengeance”.
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/vengeance-abmahnung-durch-uc-koch-media
Koch Media GmbH – Vengeance
Dienstag, September 21st, 2010Der Film “Vengeance” wird von der Koch Media GmbH über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte abgemahnt.
Derzeit sind die U + C Rechtsanwälte mit Abmahnungen sehr aktiv.
Abmahnung Koch Media – Ed Kemper – Mein Freund der Killer
Montag, September 13th, 2010Die U + C Rechtsanwälte mahnen für die Koch Media GmbH den Film “Ed Kemper – Mein Freund der Killer” ab.
Was die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte so alles wissen möchte
Donnerstag, September 9th, 2010Die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt u.a. für die Koch Media GmbH ab. Im Rahmen eines außergerichtlichen Schriftverkehrs verlangt die Kanzlei nunmehr, dass für den Fall, dass der streitgegenständliche Titel zum Download für Dritte bereitgehalten wurde, zum einen die Zeiträume für dieses Bereithalten angegeben werden, zum anderen mit vollständigem Namen und Anschrift derjenige genannt wird, der die Rechtsverletzung unmittelbar begangen hat.
Dies ist dann unmöglich und erfordert prophetische Gaben, wenn der Betroffene es sich nicht erklären kann, wie es zu dem behaupteten Urheberrechtsverstoß gekommen sein soll. Hier wird offensichtlich versucht, mit dem Auskunftsanspruch zusätzlichen Druck aufzubauen. Hier gilt der Grundsatz: Wenn ich keine Kenntnis habe, wie Urheberrechtsverstöße zustande gekommen sind, kann ich auch keine Auskunft erteilen.
Koch Media GmbH – Ein österreichischer Abmahner
Freitag, September 3rd, 2010Die Koch Media GmbH aus Österreich mahnt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg ab. Es geht aktuell um den Film „Moon“. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juli 2010 stammen.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00. Es wird in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung der geforderten € 650,00 die Angelegenheit zivilrechtlich erledigt ist. Wörtlich heißt es dann:
„Weiter Forderungen werden dann nicht geltend gemacht.“
Über den Rechtschreibfehler wollen wir hinwegsehen. Es stellt sich für uns allerdings die Frage, ob im Umkehrschluss die strafrechtliche Sicht der Dinge nicht erledigt ist? Die mehrfache Betonung, dass die Angelegenheit aus zivilrechtlicher Sicht erledigt ist, kann da durchaus misstrauisch machen.
Koch Media GmbH mahnt den Film “In the Electric Mist – Mord in Louisiana” ab
Mittwoch, September 1st, 2010Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte mahnt fleissig für die Koch Media GmbH ab. Aktuell ist auch der Film “In the Electric Mist – Mord in Louisiana” von Abmahnungen betroffen.
U+C versendet Anschreiben an Mdt. direkt, trotz Legitimation unserer Kanzlei
Montag, August 30th, 2010Trotz einer von hier aus an die Vertreter der Koch Media GmbH – die Kanzlei Urmann und Collegen – übersandten Stellungnahme, nebst Nachweises unserer Bevollmächtigung, passiert es, dass ein Mandat wiederum direkt von U+C kontaktiert wird.
Abmahnung Koch Media GmbH, Österreich – OSS 117 – Er ist sich selbst genug
Montag, August 23rd, 2010Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte mahnt für die Koch Media GmbH aus Österreich den Titel “OSS 117 – Er ist sich selbst genug” ab. Wie so häufig bei den Abmahnungen der Kanzlei U + C wird keine Vollmacht beigelegt, sondern eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juni 2010 stammen.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 650,00.
Und da man sich nicht sicher ist, ob die Büroorganisation optimal funktioniert, heißt es am Schluss der Abmahnung:
„Sofern Sie bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantschaft abgegeben haben, die auch das oben genannte Werk betrifft, betrachten Sie dieses Schreiben in Bezug auf die Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung der Vergleichsbeträge als gegenstandslos. Für mögliche Schadensersatzansprüche werden wir gesondert auf Sie zukommen.“
Wir fragen uns, wie soll dies gehen, wenn der Betroffene keine Information weitergibt? Aber vielleicht ist dies ein guter Rat, die Abmahnung als gegenstandslos zu betrachten. Auf eine gegenstandslose Abmahnung muss man nicht weiter reagieren.
Abmahnung Koch Media GmbH – OSS 117 – Er selbst ist sich genug
Freitag, August 13th, 2010Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte mahnt für die Koch Media GmbH aus Höfen den Film “OSS 117 – Er selbst ist sich genug”.
Koch Media GmbH uneinsichtig
Montag, August 9th, 2010Wie bereits berichtet, hat uns die Koch Media GmbH mit der Argumentation abgemahnt, es bestehe ein Wettbewerbsverhältnis zwischen unserer Kanzlei und der Firma Koch Media GmbH. Diese Auffassung hat die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg vertreten.
Wir halten diesen Juristengedankengang für falsch und abwegig.
Auf unser Antwortschreiben kam nun eine Reaktion der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann für die Koch Media GmbH. Dort heißt es wie folgt:
„Selbstverständlich war die von uns ausgesprochene Abmahnung berechtigt. Insbesondere besteht zwischen Ihnen und unserer Mandantin auch ein Wettbewerbsverhältnis.“
Begründet wird die Argumentation nicht weiter.
Noch einmal mag an dieser Stelle die Konsequenz eines solchen Gedankenganges aufgezeigt werden: Damit würden wir als Anwaltskanzlei Wettbewerber der Filmhersteller sein, obwohl wir im Bereich Rechtsberatung tätig sind und keine Filme produzieren oder vertreiben. Dies kann nicht richtig sein, auch wenn sicherlich die eine oder andere abmahnende Kanzlei einen solchen Gedankengang mit Blick auf die eigene geschäftliche Tätigkeit mit großer Begeisterung aufnehmen würde.
Abmahnung Koch Media – Slipstream Dream
Donnerstag, August 5th, 2010Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte mahnt für die Koch Media GmbH aus Österreich den Film “Slipstream Dream” ab.
Koch Media GmbH mahnt uns ab
Freitag, Juli 30th, 2010Und nicht nur die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnen uns ab, sondern wir erhalten eine weitere Abmahnung der Koch Media GmbH, die ebenfalls in dem Blog-Beitrag angesprochen war, der hier von der Gegenseite beanstandet wird. Die Abmahnung ist angeblich von der Sorge angetrieben, der gute Ruf der Koch Media GmbH könnte in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Persönlichkeitsrecht und die wirtschaftliche Ehre seien betroffen. Bei der Koch Media GmbH aus Planegg stellt sich hier die Frage, ob die Internet-Berichterstattung über die vielen Abmahnungen übersehen wurde. Die Abmahnung enthält eine Passage, die wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wollen. .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann versuchen, zu argumentieren, dass zwischen unserer Kanzlei und der Koch Media GmbH ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht?! Dies mit folgender Argumentation:
„Ein solches ist immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann. Da es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung regelmäßig nur um die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung geht, genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen unterschiedlichen Branchen angehören. Das ist hier der Fall. Beide Parteien wenden sich mit ihrem Angebot an Computernutzer. Dabei versuchen sie mit ihrer vermeintlich ehrbaren Aufklärung über Abmahnungen nicht nur um Einzelmandate zu werben, sondern sich Dritten gegenüber auch reputierlich darstellen Sie sprechen damit auch potenzielle Kunden unserer Mandantin an.“
Um es vorsichtig zu formulieren, dies ist schon eine Argumentation der „besonderen Art“. Offensichtlich hat die Kollegin übersehen, dass die von ihr selbst als erstes zitierte Voraussetzung nicht vorliegt. Es werden weder gleichartige Waren noch Dienstleistungen von der Koch Media GmbH und unserer Kanzlei angeboten. Aber wir verstehen schon, dass im Eifer des Gefechts juristisch feinsinnige Argumentationen nicht mehr möglich sind.
Hätten die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mit ihrer Argumentation recht, so würde sich für manche Abmahnkanzlei das lästige Suchen nach Mandanten, die abmahnen wollen, erübrigen.
Die Abmahnung wird uns nicht abhalten, weiter über die Abmahntätigkeit der Koch Media GmbH aus Planegg zu berichten. Die Koch Media GmbH hat mit ihrer Abmahnung signalisiert, dass sie zukünftig eine besondere Aufmerksamkeit in der Berichterstattung erlangen möchte.
Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann – Hohe Vertragsstrafe in Abmahnung
Montag, Juli 5th, 2010Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann mahnt u.a. für die Koch Media GmbH ab. In den Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die den Abmahnungen im Entwurf beigefügt sind, wird eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße in Höhe von € 6.000,00 verlangt.
Eine solche Unterlassungserklärung sollte möglichst nicht unterschrieben werden. Hier reiht sich die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann in die Reihe der Kanzleien ein, die besonders hohe Vertragsstrafen für zukünftige Verstöße fordern. Hier wird offensichtlich völlig außer Acht gelassen, welche wirtschaftliche Belastung eine Zahlung von € 6.000,00 für einen Privathaushalt darstellt. Wir halten solche Vertragsstrafenforderungen für überzogen.
Abmahnung Koch Media GmbH – Final Fantasy XIII
Freitag, Juli 2nd, 2010Die Koch Media GmbH aus Planegg mahnt über die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann ab. Unter anderem wird von der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann das Computerspiel „Final Fantasy XIII“ abgemahnt.
Dabei behauptet in der Abmahnung die Koch Media GmbH über ihre Anwaltskanzlei, dass sie die exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechte an diesem Spiel der Firma Square Enix habe. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00 gefordert.
Weiter heißt es wörtlich in der Abmahnung:
„Nur unter dieser Bedingung und der Bedingung, dass der o.g. Betrag rechtzeitig und unter Angabe des Namens und des Aktenzeichens hier eingeht (eine Zuordnung ist sonst nicht möglich), verzichtet unsere Mandantin auf weitergehende Ansprüche aus der hier beschriebenen Rechtsverletzung und die Angelegenheit wäre erledigt.“
Damit wird suggeriert, dass auch an der Unterlassungserklärung keine Änderungen vorgenommen werden können. Dies ist so nicht richtig.
Auf jeden Fall sollte über eine Änderung der Unterlassungserklärung nachgedacht werden, da diese zu weitgehend ist.
Abmahnung Koch Media GmbH – Lesbian Vampire Killers
Dienstag, Juni 1st, 2010Die Koch Media GmbH lässt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte den Film “Lesbian Vampire Killers” abmahnen.













