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Posts Tagged ‘Koch Media GmbH’

Koch Media GmbH – Lost Horizon

Mittwoch, Oktober 27th, 2010

Die mahnt über die Kanzlei das Computerspiel “” ab.

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Koch Media GmbH – Just Cause 2

Freitag, Oktober 1st, 2010

Die mahnt über die Kanzlei .  das Computerspiel “” ab.

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Abmahnung Koch Media – Risen

Dienstag, September 28th, 2010

Die österreichische Firma aus Höfen lässt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg abmahnen. Bisher gab es schon Abmahnungen zu dem Werk „“. Die neuen Abmahnungen bezeichnen das Werk mit dem Titel „“. Auch hier scheint sich die Kanzlei U + C nicht ganz im Klaren zu sein, wie das Werk nun heißt. Entweder heißt es „“ oder „“. Auch hier wünschen wir uns manchmal ein wenig mehr Genauigkeit und Klarheit.

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Koch Media GmbH – Österreich – Moon

Montag, September 27th, 2010

Die U + C Rechtsanwälte mahnen für die GmbH den Film „“ vielfach ab. Wenn man sich die bei uns auch vielfach auftretenden Abmahnungen genauer anschaut, fällt auf, dass die Vollmacht stets auf den Einzelfall individualisiert ist und stets das Datum der Abmahnung trägt. Es wird aber wohl kaum so sein, dass der Geschäftsführer der GmbH in schöner Regelmäßigkeit bei den U + C Rechtsanwälten vor Ort ist, Vollmachten unterschreibt, damit diese mit dem gleichen Datum wie die Abmahnung versehen sind. Hier liegt schon die Vermutung nahe, dass Datum und Unterschrift nicht immer zum gleichen Tag erfolgen.

Für uns stellt sich die Frage, warum die U + C Rechtsanwälte hier bei der GmbH nicht auf eine Generalvollmacht zurückgreifen.

Schön ist auch der nachfolgende Satz aus der Vollmacht:

„Die Erteilung dieser Vollmacht ist unabhängig von einer eventuellen Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung.“

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Vengeance – Abmahnung durch U+C für Koch Media

Freitag, September 24th, 2010

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/vengeance-abmahnung-durch-uc-koch-media

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Vengeance – Abmahnung durch U+C für Koch Media

Donnerstag, September 23rd, 2010

Dass die Kanzlei (Urmann und Kollegen) aus Regensburg Abmahnungen versendet, ist bekannt. Zu den dortigen Mandanten zählt derzeit insoweit auch die GmbH aus Höfen in Österreich. Abgemahnt wird unter anderem das Werk “”.

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/vengeance-abmahnung-durch-uc-koch-media

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Koch Media GmbH – Vengeance

Dienstag, September 21st, 2010

Der Film “” wird von der GmbH über die Kanzlei abgemahnt.

Derzeit sind die mit Abmahnungen sehr aktiv.

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Abmahnung Koch Media – Ed Kemper – Mein Freund der Killer

Montag, September 13th, 2010

Die Rechtsanwälte mahnen für die GmbH den Film “ab.

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Was die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte so alles wissen möchte

Donnerstag, September 9th, 2010

Die Kanzlei . Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt u.a. für die GmbH ab. Im Rahmen eines außergerichtlichen Schriftverkehrs verlangt die Kanzlei nunmehr, dass für den Fall, dass der streitgegenständliche Titel zum Download für Dritte bereitgehalten wurde, zum einen die Zeiträume für dieses Bereithalten angegeben werden, zum anderen mit vollständigem Namen und Anschrift derjenige genannt wird, der die Rechtsverletzung unmittelbar begangen hat.

Dies ist dann unmöglich und erfordert prophetische Gaben, wenn der Betroffene es sich nicht erklären kann, wie es zu dem behaupteten Urheberrechtsverstoß gekommen sein soll. Hier wird offensichtlich versucht, mit dem Auskunftsanspruch zusätzlichen Druck aufzubauen. Hier gilt der Grundsatz: Wenn ich keine Kenntnis habe, wie Urheberrechtsverstöße zustande gekommen sind, kann ich auch keine Auskunft erteilen.

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Koch Media GmbH – Ein österreichischer Abmahner

Freitag, September 3rd, 2010

Die GmbH aus Österreich mahnt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg ab. Es geht aktuell um den Film „“. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juli 2010 stammen.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00. Es wird in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung der geforderten € 650,00 die Angelegenheit zivilrechtlich erledigt ist. Wörtlich heißt es dann:

„Weiter Forderungen werden dann nicht geltend gemacht.“

Über den Rechtschreibfehler wollen wir hinwegsehen. Es stellt sich für uns allerdings die Frage, ob im Umkehrschluss die strafrechtliche Sicht der Dinge nicht erledigt ist? Die mehrfache Betonung, dass die Angelegenheit aus zivilrechtlicher Sicht erledigt ist, kann da durchaus misstrauisch machen.

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Koch Media GmbH mahnt den Film “In the Electric Mist – Mord in Louisiana” ab

Mittwoch, September 1st, 2010

Die Kanzlei mahnt fleissig für die ab. Aktuell ist auch der Film “” von Abmahnungen betroffen.

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U+C versendet Anschreiben an Mdt. direkt, trotz Legitimation unserer Kanzlei

Montag, August 30th, 2010

Trotz einer von hier aus an die Vertreter der GmbH – die Kanzlei Urmann und Collegen – übersandten Stellungnahme, nebst Nachweises unserer Bevollmächtigung, passiert es, dass ein Mandat wiederum direkt von kontaktiert wird.

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/uc-versendet-anschreiben-an-mdt-direkt-trotz-legitimation-unserer-kanzlei

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Abmahnung Koch Media GmbH, Österreich – OSS 117 – Er ist sich selbst genug

Montag, August 23rd, 2010

Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte mahnt für die GmbH aus Österreich den Titel “” ab. Wie so häufig bei den Abmahnungen der Kanzlei U + C wird keine Vollmacht beigelegt, sondern eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juni 2010 stammen.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 650,00.

Und da man sich nicht sicher ist, ob die Büroorganisation optimal funktioniert, heißt es am Schluss der Abmahnung:

„Sofern Sie bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantschaft abgegeben haben, die auch das oben genannte Werk betrifft, betrachten Sie dieses Schreiben in Bezug auf die Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung der Vergleichsbeträge als gegenstandslos. Für mögliche Schadensersatzansprüche werden wir gesondert auf Sie zukommen.“

Wir fragen uns, wie soll dies gehen, wenn der Betroffene keine Information weitergibt? Aber vielleicht ist dies ein guter Rat, die Abmahnung als gegenstandslos zu betrachten. Auf eine gegenstandslose Abmahnung muss man nicht weiter reagieren.

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Abmahnung Koch Media GmbH – OSS 117 – Er selbst ist sich genug

Freitag, August 13th, 2010

Die Kanzlei mahnt für die GmbH aus Höfen den Film “”.

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Koch Media GmbH uneinsichtig

Montag, August 9th, 2010

Wie bereits berichtet, hat uns die GmbH mit der Argumentation abgemahnt, es bestehe ein Wettbewerbsverhältnis zwischen unserer Kanzlei und der Firma GmbH. Diese Auffassung hat die Kanzlei . aus Hamburg vertreten.

Wir halten diesen Juristengedankengang für falsch und abwegig.

Auf unser Antwortschreiben kam nun eine Reaktion der Kanzlei . für die GmbH. Dort heißt es wie folgt:

„Selbstverständlich war die von uns ausgesprochene Abmahnung berechtigt. Insbesondere besteht zwischen Ihnen und unserer Mandantin auch ein Wettbewerbsverhältnis.“

 

Begründet wird die Argumentation nicht weiter.

Noch einmal mag an dieser Stelle die Konsequenz eines solchen Gedankenganges aufgezeigt werden: Damit würden wir als Anwaltskanzlei Wettbewerber der Filmhersteller sein, obwohl wir im Bereich Rechtsberatung tätig sind und keine Filme produzieren oder vertreiben. Dies kann nicht richtig sein, auch wenn sicherlich die eine oder andere abmahnende Kanzlei einen solchen Gedankengang mit Blick auf die eigene geschäftliche Tätigkeit mit großer Begeisterung aufnehmen würde.

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Abmahnung Koch Media – Slipstream Dream

Donnerstag, August 5th, 2010

Die Kanzlei Rechtsanwälte mahnt für die GmbH aus Österreich den Film “” ab.

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Koch Media GmbH mahnt uns ab

Freitag, Juli 30th, 2010

Und nicht nur die . Rechtsanwälte mahnen uns ab, sondern wir erhalten eine weitere Abmahnung der , die ebenfalls in dem Blog-Beitrag angesprochen war, der hier von der Gegenseite beanstandet wird. Die Abmahnung ist angeblich von der Sorge angetrieben, der gute Ruf der könnte in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Persönlichkeitsrecht und die wirtschaftliche Ehre seien betroffen. Bei der aus Planegg stellt sich hier die Frage, ob die Internet-Berichterstattung über die vielen Abmahnungen übersehen wurde. Die Abmahnung enthält eine Passage, die wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wollen. . Rechtsanwälte versuchen, zu argumentieren, dass zwischen unserer Kanzlei und der ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht?! Dies mit folgender Argumentation:

„Ein solches ist immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann. Da es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung regelmäßig nur um die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung geht, genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen unterschiedlichen Branchen angehören. Das ist hier der Fall. Beide Parteien wenden sich mit ihrem Angebot an Computernutzer. Dabei versuchen sie mit ihrer vermeintlich ehrbaren Aufklärung über Abmahnungen nicht nur um Einzelmandate zu werben, sondern sich Dritten gegenüber auch reputierlich darstellen Sie sprechen damit auch potenzielle Kunden unserer Mandantin an.“

Um es vorsichtig zu formulieren, dies ist schon eine Argumentation der „besonderen Art“. Offensichtlich hat die Kollegin übersehen, dass die von ihr selbst als erstes zitierte Voraussetzung nicht vorliegt. Es werden weder gleichartige Waren noch Dienstleistungen von der und unserer Kanzlei angeboten. Aber wir verstehen schon, dass im Eifer des Gefechts juristisch feinsinnige Argumentationen nicht mehr möglich sind.

Hätten die . Rechtsanwälte mit ihrer Argumentation recht, so würde sich für manche Abmahnkanzlei das lästige Suchen nach Mandanten, die abmahnen wollen, erübrigen.

Die Abmahnung wird uns nicht abhalten, weiter über die Abmahntätigkeit der aus Planegg zu berichten. Die hat mit ihrer Abmahnung signalisiert, dass sie zukünftig eine besondere Aufmerksamkeit in der Berichterstattung erlangen möchte.

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Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann – Hohe Vertragsstrafe in Abmahnung

Montag, Juli 5th, 2010

Die Kanzlei mahnt u.a. für die ab. In den Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die den Abmahnungen im Entwurf beigefügt sind, wird eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße in Höhe von € 6.000,00 verlangt.

Eine solche Unterlassungserklärung sollte möglichst nicht unterschrieben werden. Hier reiht sich die Kanzlei in die Reihe der Kanzleien ein, die besonders hohe Vertragsstrafen für zukünftige Verstöße fordern. Hier wird offensichtlich völlig außer Acht gelassen, welche wirtschaftliche Belastung eine Zahlung von € 6.000,00 für einen Privathaushalt darstellt. Wir halten solche Vertragsstrafenforderungen für überzogen.

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Abmahnung Koch Media GmbH – Final Fantasy XIII

Freitag, Juli 2nd, 2010

Die aus Planegg mahnt über die Kanzlei ab. Unter anderem wird von der Kanzlei das Computerspiel „ XIII“ abgemahnt.

Dabei behauptet in der Abmahnung die über ihre Anwaltskanzlei, dass sie die exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechte an diesem Spiel der Firma Square Enix habe. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00 gefordert.

Weiter heißt es wörtlich in der Abmahnung:

„Nur unter dieser Bedingung und der Bedingung, dass der o.g. Betrag rechtzeitig und unter Angabe des Namens und des Aktenzeichens hier eingeht (eine Zuordnung ist sonst nicht möglich), verzichtet unsere Mandantin auf weitergehende Ansprüche aus der hier beschriebenen Rechtsverletzung und die Angelegenheit wäre erledigt.“

Damit wird suggeriert, dass auch an der Unterlassungserklärung keine Änderungen vorgenommen werden können. Dies ist so nicht richtig.

Auf jeden Fall sollte über eine Änderung der Unterlassungserklärung nachgedacht werden, da diese zu weitgehend ist.

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Abmahnung Koch Media GmbH – Lesbian Vampire Killers

Dienstag, Juni 1st, 2010

Die GmbH lässt über die Kanzlei den Film “” abmahnen.

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