Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die GSGR GmbH den Titel „I Surrender“ ab. Der Titel stammt von den Künstlern The Disco Boys und befindet sich auf dem Chart Container „Kontor Top of the Clubs Vol. 47“.
Zu der Rechteinhaberschaft heißt es in der Abmahnung sehr schmal:
„Unsere Mandantin ist Inhaberin ausschließlicher Rechte an der Tonaufnahme …“
Es ist aus unserer Sicht eine Unsitte, dass keine weiteren Nachweise für die Rechteinhaberschaft vorgelegt werden. Bei uns sind schon Fälle aufgetreten, wo zwei abmahnende Kanzleien und zwei unterschiedliche Rechteinhaber behaupten, die ausschließlichen Nutzungsrechte zu haben. Bei der aktuellen Version der Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner hat ein Betroffener nicht einmal ansatzweise eine Chance, zu prüfen, ob die Behauptung der ausschließlichen Rechte den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.













