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Posts Tagged ‘Kornmeier’
Dienstag, September 7th, 2010
Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die GSGR GmbH den Titel „I Surrender“ ab. Der Titel stammt von den Künstlern The Disco Boys und befindet sich auf dem Chart Container „Kontor Top of the Clubs Vol. 47“.
Zu der Rechteinhaberschaft heißt es in der Abmahnung sehr schmal:
„Unsere Mandantin ist Inhaberin ausschließlicher Rechte an der Tonaufnahme …“
Es ist aus unserer Sicht eine Unsitte, dass keine weiteren Nachweise für die Rechteinhaberschaft vorgelegt werden. Bei uns sind schon Fälle aufgetreten, wo zwei abmahnende Kanzleien und zwei unterschiedliche Rechteinhaber behaupten, die ausschließlichen Nutzungsrechte zu haben. Bei der aktuellen Version der Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner hat ein Betroffener nicht einmal ansatzweise eine Chance, zu prüfen, ob die Behauptung der ausschließlichen Rechte den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Tags: GSDR, GSDR GmbH, i surrender, Kontor Top of the Clubs, Kornmeier, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner, The Disco Boys
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Montag, August 30th, 2010
Aus dem Chartcontainer “The Dome Summer 2010” wird derzeit durch die GSGR GmbH der Titel “Bob Sinclair – I Wanna (mit Sahara feat. Shaggy)“ abgemahnt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt versandt.
Für den angeblichen Urheberrechtsverstoß aus Juli 2010 wird neben der Unterlassungserklärung eine Zahlung in Höhe von € 450,00 verlangt.
Interessant ist immer wieder auch der teilweise in den Abmahnungen geltend gemachte Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG. Dies ist insbesondere für die Betroffenen nicht leistbar, die nach der Abmahnung für sich noch nicht einmal klären können, wie der angebliche Urheberrechtsverstoß überhaupt zustande gekommen sein soll. Ein Trost: Bisher werden die Auskunftsansprüche zum Glück eher stiefmütterlich behandelt.
Tags: Bob Sinclair, GSDR, GSDR GmbH, I wanna, Kornmeier, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner, The Dome Summer 2010
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Freitag, August 27th, 2010
Die Kanzlei Kornmeier & Partner ist dafür bekannt, dass sie bei Abmahnungen standardmäßig einen Betrag in Höhe von € 450,00 fordert. Sicherlich hat es auch in der Vergangenheit Ausreißer gegeben, nunmehr beobachten wir aber, dass für die GSDR für die Aufnahme „I Surrrender“ von The Disco Boys ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 750,00 gefordert wird.
Hier stellt sich für uns die Frage, warum plötzlich höhere Summen gefordert werden?
Tags: Kornmeier, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner
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Dienstag, August 24th, 2010
Aus den BRAVO Hits 68 wird nach wie vor durch die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH der Titel „Get Shaky“ von Ian Carey abgemahnt. Auch diesem Schreiben liegt mal wieder keine Vollmacht bei. Es wird behauptet, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt.
Wir haben allerdings in der letzten Zeit durchaus Fälle erlebt, wo zwei unterschiedliche Rechteinhaber behauptet haben, dass sie die ausschließlichen Nutzungsrechte haben. Daher wäre es aus unserer Sicht für die Transparenz extrem förderlich, wenn den Abmahnungen auch Vollmachten beigelegt werden. Anderenfalls verstärkt sich der Eindruck, dass die Abmahnungen sich verselbstständigen und allein in der Hand der abmahnenden Kanzleien liegen.
Tags: Bravo Black Hits, Get Shaky, Ian Carey, Kornmeier, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner, Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
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Dienstag, August 17th, 2010
Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH ab. Unter anderem wird der Titel „Walk the Line“ von Laurent Wolf abgemahnt. In der uns vorliegenden Abmahnung um die German Top 50, die angeblich im März heruntergeladen bzw. im Rahmen des Filesharings Dritten angeboten worden sein sollen. In der Überschrift der Abmahnung wird allerdings auf die Bezeichnung „Various Artists/Offizielle Dance Charts Top 50“ vom 15.02.2010 verwiesen.
Hier stellt sich die Frage, welcher Chart Container nun gemeint ist.
Tags: Kornmeier, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner, Laurent Wolf, Ministry of Sound Recordings, Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH, Walk
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Mittwoch, Juli 21st, 2010
Die Kanzlei Kornmeier & Partner spricht derzeit offenabr Abmahungen aus, die das Werk “The Disco Boys – I Surrender – Various Artists” betreffen.
In dem Schreiben wird von dem Abgemahnten sodann die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin wird angeboten, die Angelegenheit insgesamt gegen Zahung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 480,- Euro zu beenden.
Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung würde man sich auch direkt zur Zahlug des Vergleichsbetrages verpflichten.
Neben demn Umstand, dass man regelmäßig nicht direkt wird erfassen können, welche Tragweite die Unterschrift unter einer solchen Unterlassungserklärung haben kann, sollte man auch kein Anerkenntnis hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung abgeben, ohne sich zuvor über die möglichen Handlugsalternativen zu informieren.
Gerne beraten wir Sie auch zunächst allgemein:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: feil@recht-freundlich.de
Tags: 480, Abmahnung, Disco bos, Discoboys, GSDR, i surrender, Kornmeier, Unterlassung, Zahlung
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Freitag, Juni 11th, 2010
Von den BRAVO Hits 68 wird durch die Kanzlei Kornmeier & Partner für die Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH abgemahnt. Aktuell geht es um das Lied „Get Shaky“ von Ian Carey. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus März 2010 stammen.
Gefordert wird die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ von € 450,00. Damit sollen Schadensersatzleistungen, Kosten für das Abmahnschreiben und sonstige Aufwendungen ersetzt werden. Interessant ist die Position „Technikkosten“, die angeblich der Firma Ministry of Sound entstanden sind. Wie häufig bei den Informationen bei Abmahnungen wird nicht weiter aufgeschlüsselt, was mit den „Technikkosten“ gemeint ist.
Daher sollte auf jeden Fall vor Unterschrift und Zahlung eine anwaltliche Prüfung der Einzelheiten der Abmahnung erfolgen.
Tags: Get Shaky, Ian Carey, Kornmeier
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Freitag, Dezember 4th, 2009
Der Schriftverkehr mit der Kanzlei Kornmeier & Partner macht im Moment große Freude. Insbesondere die Frage nach der zwischen der Firma DigiProtect und der Kanzlei Kornmeier bestehenden Vergütungsvereinbarung ist in Anbetracht der aktuellen Presseinformationen bedeutsam. Wir raten unseren Mandanten zurzeit, eine Beantwortung dieser Frage in der Korrespondenz ausdrücklich einzufordern.
Rechtsanwalt Kornmeier legt uns in Bezug auf eine Abmahnung der Künstlergruppe Eisblume durch die Firma DigiProtect eine Rahmenvereinbarung zwischen DigiProtect und B1 Recordings SIA vor, die das Künstlerprojekt „Eisblume“ betrifft. Im März 2009 wurde eine Vereinbarung unterschrieben, wonach DigiProtect für die Dauer des Vertrages die ausschließlichen Rechte an folgenden Musikstücken innehält, soweit diese Aufnahmen mit Bezug auf Filesharing in Peer-2-Peer-Netzwerken („Tauschbörsen“) benutzt werden. Deutlich heißt es in der Rahmenvereinbarung, dass DigiProtect auf Grundlage des vorliegenden Vertrages berechtigt ist, die übertragenen Rechte im eigenen Namen und auf eigene Kosten geltend zu machen. Folgende Musikstücke umfasst die Vereinbarung:
1. Intro (Dämmerung)
2. Eisblumen
3. Zeit bleibt nicht stehen
4. Leben ist schön
5. Überleben
6. Land in Sicht
7. Interlude (Hoffnung)
8. Zeit zu gehen
9. Stern
10. Liebe heißt Schmerz
11. Siebenmal
12. Unter dem Eis
13. Louise
In der Vereinbarung ist eine eigene Rubrik Wirtschaftliches Risiko mit aufgenommen. Dort wird deutlich darauf hingewiesen, dass DigiProtect das wirtschaftliche Risiko bei der Geltendmachung der vertragsgegenständlichen Rechte trägt. Dazu gehören auch die Anwaltskosten für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Rechte. Dabei wird auf einen zwischen DigiProtect und den beauftragten Anwälten abzuschließenden Anwaltsvertrag verwiesen.
Die Vergütungsregelungen sind geschwärzt.
Damit bleibt nach wie vor die Frage, auf welcher Basis das Anwaltshonorar berechnet wird.
Tags: DigiProtect, Eisblume, Kornmeier
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