Posts Tagged ‘Kornmeier’

The Disco Boys – I Surrender – Kontor Top of the Clubs Vol. 47

Dienstag, September 7th, 2010

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die GSGR GmbH den Titel „I Surrender“ ab. Der Titel stammt von den Künstlern The Disco Boys und befindet sich auf dem Chart Container „Kontor Top of the Clubs Vol. 47“.

Zu der Rechteinhaberschaft heißt es in der Abmahnung sehr schmal:

„Unsere Mandantin ist Inhaberin ausschließlicher Rechte an der Tonaufnahme …“

Es ist aus unserer Sicht eine Unsitte, dass keine weiteren Nachweise für die Rechteinhaberschaft vorgelegt werden. Bei uns sind schon Fälle aufgetreten, wo zwei abmahnende Kanzleien und zwei unterschiedliche Rechteinhaber behaupten, die ausschließlichen Nutzungsrechte zu haben. Bei der aktuellen Version der Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner hat ein Betroffener nicht einmal ansatzweise eine Chance, zu prüfen, ob die Behauptung der ausschließlichen Rechte den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

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Abmahnung The Disco Boys – Love Tonight

Donnerstag, September 2nd, 2010

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt den Titel “Love Tonight” von der Gruppe The Disco Boys im Auftrage der GSDR GmbH ab.

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Verschiedene Chart Container

Dienstag, August 31st, 2010

Wir beobachten in der Praxis, dass verschiedenste Chart Container bei Abmahnungen betroffen sind. Eine der eher seltenen Chart Container sind die „Germany’s Next Topmodel 2010 – Official Catwalk Hits“. Dieser Chart Container enthält den Titel „Get Shaky“ von Ian Carey. Dieser Titel wird durch die Kanzlei Kornmeier & Partner abgemahnt.

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Abmahnung GSGR GmbH – Bob Sinclar – I Wanna

Montag, August 30th, 2010

Aus dem Chartcontainer “The Dome Summer 2010”  wird derzeit durch die GSGR GmbH der Titel “Bob Sinclair – I Wanna (mit Sahara feat. Shaggy)“ abgemahnt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt versandt.

Für den angeblichen Urheberrechtsverstoß aus Juli 2010 wird neben der Unterlassungserklärung eine Zahlung in Höhe von € 450,00 verlangt.

Interessant ist immer wieder auch der teilweise in den Abmahnungen geltend gemachte Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG. Dies ist insbesondere für die Betroffenen nicht leistbar, die nach der Abmahnung für sich noch nicht einmal klären können, wie der angebliche Urheberrechtsverstoß überhaupt zustande gekommen sein soll. Ein Trost: Bisher werden die Auskunftsansprüche zum Glück eher stiefmütterlich behandelt.

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Wird Kornmeier & Partner teurer?

Freitag, August 27th, 2010

Die Kanzlei Kornmeier & Partner ist dafür bekannt, dass sie bei Abmahnungen standardmäßig einen Betrag in Höhe von € 450,00 fordert. Sicherlich hat es auch in der Vergangenheit Ausreißer gegeben, nunmehr beobachten wir aber, dass für die GSDR für die Aufnahme „I Surrrender“ von The Disco Boys ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 750,00 gefordert wird.

Hier stellt sich für uns die Frage, warum plötzlich höhere Summen gefordert werden?

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Abmahnung The Disco Boys – I Surrender

Donnerstag, August 26th, 2010

Aus dem Chart Container „Sunshine Live Vol. 34” wird der Titel „I Surrender“ von The Disco Boys abgemahnt. Die Abmahnung spricht die Kanzlei Kornmeier & Partner für die GSDR GmbH aus.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll ebenfalls aus Juli 2010 stammen.

Wie üblich fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 450,00.

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Abmahnung Ian Carey – Get Shaky

Dienstag, August 24th, 2010

Aus den BRAVO Hits 68 wird nach wie vor durch die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH der Titel „Get Shaky“ von Ian Carey abgemahnt. Auch diesem Schreiben liegt mal wieder keine Vollmacht bei. Es wird behauptet, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt.

Wir haben allerdings in der letzten Zeit durchaus Fälle erlebt, wo zwei unterschiedliche Rechteinhaber behauptet haben, dass sie die ausschließlichen Nutzungsrechte haben. Daher wäre es aus unserer Sicht für die Transparenz extrem förderlich, wenn den Abmahnungen auch Vollmachten beigelegt werden. Anderenfalls verstärkt sich der Eindruck, dass die Abmahnungen sich verselbstständigen und allein in der Hand der abmahnenden Kanzleien liegen.

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Abmahnung GSDR GmbH – I Wanna – Bob Sinclair

Montag, August 23rd, 2010

Hier wird berichtet, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner für die GSDR GmbH den Titel “I Wanna” von Bob Sinclair & Sahara feat. Shaggy abmahnt.

http://www.recht-hat.de/allgemein/abmahnung-kornmeier-partner-fur-i-wanna-von-bob-sinclair-sahara-feat-shaggy-iad-gsdr-450-eur/

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Abmahnung Laurent Wolf – Walk the Line

Dienstag, August 17th, 2010

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH ab. Unter anderem wird der Titel „Walk the Line“ von Laurent Wolf abgemahnt. In der uns vorliegenden Abmahnung um die German Top 50, die angeblich im März heruntergeladen bzw. im Rahmen des Filesharings Dritten angeboten worden sein sollen. In der Überschrift der Abmahnung wird allerdings auf die Bezeichnung „Various Artists/Offizielle Dance Charts Top 50“ vom 15.02.2010 verwiesen.

Hier stellt sich die Frage, welcher Chart Container nun gemeint ist.

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Abmahnung DJ Bobo – Fantasy

Montag, August 16th, 2010

Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt das Werk “DJ Bobo – Fantasy” ab.

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Abmahnung durch die GSDR GmbH – The Disco Boys – I Surrender – Various Artists – The Discoboys Vol. 10

Mittwoch, Juli 21st, 2010

Die Kanzlei Kornmeier & Partner spricht derzeit offenabr Abmahungen aus, die das Werk “The Disco Boys – I Surrender – Various Artists” betreffen.

In dem Schreiben wird von dem Abgemahnten sodann die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin wird angeboten, die Angelegenheit insgesamt gegen Zahung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 480,- Euro zu beenden.

Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung würde man sich auch direkt zur Zahlug des Vergleichsbetrages verpflichten.

Neben demn Umstand, dass man regelmäßig nicht direkt wird erfassen können, welche Tragweite die Unterschrift unter einer solchen Unterlassungserklärung haben kann, sollte man auch kein Anerkenntnis hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung abgeben, ohne sich zuvor über die möglichen Handlugsalternativen zu informieren.

Gerne beraten wir Sie auch zunächst allgemein:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: feil@recht-freundlich.de

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Abmahnung Ian Carey – Get Shaky

Freitag, Juni 11th, 2010

Von den BRAVO Hits 68 wird durch die Kanzlei Kornmeier & Partner für die Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH abgemahnt. Aktuell geht es um das Lied „Get Shaky“ von Ian Carey. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus März 2010 stammen.

Gefordert wird die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ von € 450,00. Damit sollen Schadensersatzleistungen, Kosten für das Abmahnschreiben und sonstige Aufwendungen ersetzt werden. Interessant ist die Position „Technikkosten“, die angeblich der Firma Ministry of Sound entstanden sind. Wie häufig bei den Informationen bei Abmahnungen wird nicht weiter aufgeschlüsselt, was mit den „Technikkosten“ gemeint ist.

Daher sollte auf jeden Fall vor Unterschrift und Zahlung eine anwaltliche Prüfung der Einzelheiten der Abmahnung erfolgen.

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Rechtsanwalt Kornmeier nimmt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück

Donnerstag, Dezember 10th, 2009

Das war wohl nichts. Rechtsanwalt Kornmeier war mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht frankfurt am Main nicht erfolgreich, wie Rechtsanwalt Stadler berichtet.

http://www.internet-law.de/2009/12/kornmeier-nimmt-antrag-auf-erlass-einer.html

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Abmahnung DigiProtect durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner „Eisblume“

Freitag, Dezember 4th, 2009

Der Schriftverkehr mit der Kanzlei Kornmeier & Partner macht im Moment große Freude. Insbesondere die Frage nach der zwischen der Firma DigiProtect und der Kanzlei Kornmeier bestehenden Vergütungsvereinbarung ist in Anbetracht der aktuellen Presseinformationen bedeutsam. Wir raten unseren Mandanten zurzeit, eine Beantwortung dieser Frage in der Korrespondenz ausdrücklich einzufordern.

Rechtsanwalt Kornmeier legt uns in Bezug auf eine Abmahnung der Künstlergruppe Eisblume durch die Firma DigiProtect eine Rahmenvereinbarung zwischen DigiProtect und B1 Recordings SIA vor, die das Künstlerprojekt „Eisblume“ betrifft. Im März 2009 wurde eine Vereinbarung unterschrieben, wonach DigiProtect für die Dauer des Vertrages die ausschließlichen Rechte an folgenden Musikstücken innehält, soweit diese Aufnahmen mit Bezug auf Filesharing in Peer-2-Peer-Netzwerken („Tauschbörsen“) benutzt werden. Deutlich heißt es in der Rahmenvereinbarung, dass DigiProtect auf Grundlage des vorliegenden Vertrages berechtigt ist, die übertragenen Rechte im eigenen Namen und auf eigene Kosten geltend zu machen. Folgende Musikstücke umfasst die Vereinbarung:

 1.       Intro (Dämmerung)

2.       Eisblumen

3.       Zeit bleibt nicht stehen

4.       Leben ist schön

5.       Überleben

6.       Land in Sicht

7.       Interlude (Hoffnung)

8.       Zeit zu gehen

9.       Stern

10.     Liebe heißt Schmerz

11.     Siebenmal

12.     Unter dem Eis

13.     Louise

 

In der Vereinbarung ist eine eigene Rubrik Wirtschaftliches Risiko mit aufgenommen. Dort wird deutlich darauf hingewiesen, dass DigiProtect das wirtschaftliche Risiko bei der Geltendmachung der vertragsgegenständlichen Rechte trägt. Dazu gehören auch die Anwaltskosten für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Rechte. Dabei wird auf einen zwischen DigiProtect und den beauftragten Anwälten abzuschließenden Anwaltsvertrag verwiesen.

Die Vergütungsregelungen sind geschwärzt.

Damit bleibt nach wie vor die Frage, auf welcher Basis das Anwaltshonorar berechnet wird.

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Financial Times Deutschland berichtet auch über RA Kornmeier

Mittwoch, Dezember 2nd, 2009

Hier der aktuelle Bericht der FTD.

http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:recht-steuern-jagd-auf-die-jaeger-im-internet/50044584.html

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gulli erstattet Strafanzeige gegen Kanzlei Kornmeier

Dienstag, Dezember 1st, 2009

Die Redaktion von gulli.com, persönlich vertreten durch Lars Sobiraj, hat letzte Woche eine Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier bzw. Kornmeier & Partner erstattet. Am 25.11. wurde uns das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitgeteilt.

http://www.gulli.com/news/gulli-erstattet-strafanzeige-gegen-kanzlei-kornmeier-2009-11-29

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Rechtsanwalt Kornmeier mahnt Blogbeitrag ab

Freitag, November 27th, 2009

Der Kollege Stadler berichtet von einer Abmahnung, die er von Rechtsanwalt Kornmeier bekommen hat. Er soll einen Blogbeitrag entfernen.

http://www.internet-law.de/2009/11/rechtsanwalt-kornmeier-lasst.html

Rechtsanwalt Stadler veröffentlicht folgenden Aufruf, den wir gern unterstützen:

“Ich würde daher auch gerne Informationen über andere Fälle sammeln, in denen die Kanzlei Kornmeier schriftlich ganz ausdrücklich Anwaltskosten nach dem RVG berechnet und Erstattung verlangt hat und auch Informationen zu den Fällen, in denen Abgemahnte diese Kosten daraufhin vollständig oder teilweise an die Kanzlei bezahlt haben. Liebe Kollegen und Betroffene, schickt mir bitte Scans solcher Schreiben an ts@cplus.de. Das wird mir helfen, das System Kornmeier/DigiProtect besser darstellen zu können.”

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Geschäftsmodell DigiProtect und Rechtsanwalt Kornmeier

Dienstag, November 24th, 2009

Auch unter sueddeutsche.de wird über die bekannt gewordenen Einzelheiten zur Zusammenarbeit zwischen DigiProtect und Rechtsanwälten berichtet.

http://www.sueddeutsche.de/kultur/938/495266/text/

Rechtsanwalt Kornmeier, desse Schreiben veröffetnlicht wurde, wollte keine Stellungnahme abgeben.

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Abmahnung Kornmeier & Partner für DigiProtect

Freitag, November 20th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner vor. Es geht um das Musikstück „Eisblume – Eisblumen“.

Wir haben in Anbetracht der aktuellen Presseveröffentlichungen die Kanzlei Kornmeier & Partner aufgefordert, ausdrücklich zu bestätigen, dass kein Erfolgshonorar vereinbart ist und auch kein Erfolgshonorar gezahlt wird. Dies sollte in allen rechtlichen Auseinandersetzungen ausdrücklich von dieser Kanzlei eingefordert werden.

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DigiProtect und die Bezahlung von Abmahnanwälten

Mittwoch, November 18th, 2009

www.abmahnwahn-dreipage.de veröffentlicht unter dem nachfolgenden Link weitere Informationen zu der spannenden Frage, wie Gebühren zwischen DigiProtect und Anwälten aufgeteilt werden:

http://abmahnwahn-dreipage.de/cgi-bin/weblog_basic/index.php?p=1273

 

Gulli:News – DigiProtect: Geld regiert die (Abmahn-)Welt?

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Gulli:News

Wir haben den – unserer Ansicht nach – relevanten Teil übersetzt:

“Das letzte große verbleibende Problem, das wir besprechen müssen, ist die finanzielle Seite. Zuerst muss ich klarstellen, dass die 49 Prozent anstatt der 37,5 Prozent bedeuten, dass 11,5 Prozent an DigiRights Solutions (DRS) gezahlt werden müssen. Dies bedeutet, dass für Davenport Lyons (DL) – jetzt wie zuvor – 37,5 Prozent übrig bleiben.“ Ein immer wiederkehrendes Problem scheinen strittige Detailfragen monetärer Natur zu sein. „Es ist wichtig für euch zu wissen, dass DigiProtect (DP) in seinen Verträgen keine Klausel mit dem ursprünglichen Rechteinhaber hat, sodass diese für strittige Angelegenheiten bezahlen müssten. Aus diesem Grund ist es für DP unmöglich, Zahlungen in einer bestimmten Höhe zu garantieren, da sich dies nicht vorhersehen lässt. Das ganze Projekt – so sieht DP es – ist eine Art Abenteuer, bei der keiner der Teilnehmer die anderen mit irgendwelchen Kosten belästigt. Wie bereits erwähnt, regeln wir das in Deutschland auch so, und da DP gute Arbeit leistet, ist das Geschäft nach wie vor profitabel. Dies, obwohl die Kosten für strittige Angelegenheiten in den 37,5 Prozent bereits enthalten sind. Wie Sie schreiben, zielt das Management Committee bei DL auf 25.000 IP-Adressen pro Jahr ab. Ich frage mich wie ihr das Logistep-Geschäft so lange am Laufen gehabt hattet, welches nur 1.800 IP-Adressen innerhalb des ersten Jahres erlangte. Mit mindestens 12.000 IP-Adressen die DP liefern will, sollte das Geschäft für Davenport Lyons weitaus profitabler sein. Was in gewisser Weise auch eine Rechtfertigung dafür ist, dass strittige Angelegenheiten in den 37,5 Prozent enthalten sind.“

Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier hat das Schreiben mit seinem Namen unterzeichnet.

 

Quelle: www.abmahnwahn-dreipage.de

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