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Posts Tagged ‘Kornmeier & Partner’
Dienstag, November 1st, 2011
Uns liegt eine eidesstattliche Versicherung von Ralf Wenzel, Geschäftsführer der Firma Verstigo Internet Services GmbH aus Wettenberg vor. Die Firma Verstigo Internet Services GmbH ist als Ermittlungsfirma in urheberrechtlichen Angelegenheit für die Kanzlei Kornmeier & Partner und die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG tätig.
In der uns vorliegenden eidesstattlichen Versicherung führt Herr Wenzel aus, dass zwar die von ihm identifizierten Dateien durch die Software CASSIS anhand des Hash-Wertes zweifelsfrei identifiziert werden konnten. Allerdings, so führt Herr Wenzel für die Firma Verstigo Internet Services GmbH aus, wird von einem Mitarbeiter ein Hörabgleich dieser Datei gegen die Original-Tonaufnahme durchgeführt. Wörtlich heißt es dann:
„So wird sichergestellt, dass die zum Hash-Wert gehörende Datei tatsächlich die überwachte Tonaufnahme wiedergibt.“
Hier stellt sich für uns immer wieder die Frage, warum bei der angeblich eindeutigen Ermittlung des urheberrechtlich geschützten Werkes dann noch ein Hörabgleich notwendig ist. Dies lässt sich aus unserer Sicht nur so erklären, dass die Ermittlungsfirmen gerade nicht sicher sind, dass zweifelsfrei und mit 100-prozentiger Sicherheit die richtige Musikdatei erwischt wurde. Ansonsten macht der Mehraufwand, der durch den Hörabgleich entsteht, keinen Sinn. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Hunderte und Tausende von Musikdateien, die täglich ermittelt werden. Hier Kann schon aus kaufmännischen Erwägungen davon ausgegangen werden, dass auf einen solchen Mehraufwand verzichtet wird, wenn ohne den Hörabgleich bereits eine 100-prozentige Sicherheit vorliegt.
Das heißt im Umkehrschluss, dass die Ermittlungen anhand des Hash-Wertes eben nicht als eindeutige Identifizierung ausreichen.
Tags: EMI Music, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner, Ralf Wenzel, Verstigo
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Dienstag, September 7th, 2010
Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die GSGR GmbH den Titel „I Surrender“ ab. Der Titel stammt von den Künstlern The Disco Boys und befindet sich auf dem Chart Container „Kontor Top of the Clubs Vol. 47“.
Zu der Rechteinhaberschaft heißt es in der Abmahnung sehr schmal:
„Unsere Mandantin ist Inhaberin ausschließlicher Rechte an der Tonaufnahme …“
Es ist aus unserer Sicht eine Unsitte, dass keine weiteren Nachweise für die Rechteinhaberschaft vorgelegt werden. Bei uns sind schon Fälle aufgetreten, wo zwei abmahnende Kanzleien und zwei unterschiedliche Rechteinhaber behaupten, die ausschließlichen Nutzungsrechte zu haben. Bei der aktuellen Version der Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner hat ein Betroffener nicht einmal ansatzweise eine Chance, zu prüfen, ob die Behauptung der ausschließlichen Rechte den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Tags: GSDR, GSDR GmbH, i surrender, Kontor Top of the Clubs, Kornmeier, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner, The Disco Boys
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Montag, August 30th, 2010
Aus dem Chartcontainer “The Dome Summer 2010” wird derzeit durch die GSGR GmbH der Titel “Bob Sinclair – I Wanna (mit Sahara feat. Shaggy)“ abgemahnt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt versandt.
Für den angeblichen Urheberrechtsverstoß aus Juli 2010 wird neben der Unterlassungserklärung eine Zahlung in Höhe von € 450,00 verlangt.
Interessant ist immer wieder auch der teilweise in den Abmahnungen geltend gemachte Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG. Dies ist insbesondere für die Betroffenen nicht leistbar, die nach der Abmahnung für sich noch nicht einmal klären können, wie der angebliche Urheberrechtsverstoß überhaupt zustande gekommen sein soll. Ein Trost: Bisher werden die Auskunftsansprüche zum Glück eher stiefmütterlich behandelt.
Tags: Bob Sinclair, GSDR, GSDR GmbH, I wanna, Kornmeier, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner, The Dome Summer 2010
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Freitag, August 27th, 2010
Die Kanzlei Kornmeier & Partner ist dafür bekannt, dass sie bei Abmahnungen standardmäßig einen Betrag in Höhe von € 450,00 fordert. Sicherlich hat es auch in der Vergangenheit Ausreißer gegeben, nunmehr beobachten wir aber, dass für die GSDR für die Aufnahme „I Surrrender“ von The Disco Boys ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 750,00 gefordert wird.
Hier stellt sich für uns die Frage, warum plötzlich höhere Summen gefordert werden?
Tags: Kornmeier, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner
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Dienstag, August 24th, 2010
Aus den BRAVO Hits 68 wird nach wie vor durch die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH der Titel „Get Shaky“ von Ian Carey abgemahnt. Auch diesem Schreiben liegt mal wieder keine Vollmacht bei. Es wird behauptet, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt.
Wir haben allerdings in der letzten Zeit durchaus Fälle erlebt, wo zwei unterschiedliche Rechteinhaber behauptet haben, dass sie die ausschließlichen Nutzungsrechte haben. Daher wäre es aus unserer Sicht für die Transparenz extrem förderlich, wenn den Abmahnungen auch Vollmachten beigelegt werden. Anderenfalls verstärkt sich der Eindruck, dass die Abmahnungen sich verselbstständigen und allein in der Hand der abmahnenden Kanzleien liegen.
Tags: Bravo Black Hits, Get Shaky, Ian Carey, Kornmeier, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner, Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
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Dienstag, August 17th, 2010
Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt für die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH ab. Unter anderem wird der Titel „Walk the Line“ von Laurent Wolf abgemahnt. In der uns vorliegenden Abmahnung um die German Top 50, die angeblich im März heruntergeladen bzw. im Rahmen des Filesharings Dritten angeboten worden sein sollen. In der Überschrift der Abmahnung wird allerdings auf die Bezeichnung „Various Artists/Offizielle Dance Charts Top 50“ vom 15.02.2010 verwiesen.
Hier stellt sich die Frage, welcher Chart Container nun gemeint ist.
Tags: Kornmeier, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner, Laurent Wolf, Ministry of Sound Recordings, Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH, Walk
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Mittwoch, Mai 12th, 2010
Derzeit versendet die Kanzlei Kornmeier und Partner Abmahnungen im Auftrage der GSDR GmbH.
Bei einer solchen Abmahnung geht es dann beispielsweise um angebliche Verletzungen an Rechten betreffend des Liedes “Rhythm Of Love” des Interpreten “DJ Sequenza”.
Das Werk soll im konkreten Fall auf dem Sampler “Dream Dance Vol 55″ vorhanden gewesen und Gegenstand einer Verletzung durch das öffentliche Zugänglichmachen in einer peer-to-peer- Tauschbörse gewesen sein.
Weil jedoch eine Berechtigung zum öffentlich Zugägnlichmachen auf diesem Wege nicht vorliegt oder zum angeblichen Verstoßzeitpunkt vorgelegen hat, ist derjenige, der “erwischt” wurde, anerkanntermaßen aber zudem auch derjenige, dessen Anschluss genutzt wurde, gehalten, eine Unterlassungserklärung abzugeben und damit eine Verpflichtung für die Zukunft einzugehen, eine solche Rechtsverletzung nicht mehr zu begehen.
Es ist allerdings nicht dazu zu raten, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die der Abmahner jeweils mit übersendet, da darin regelmäßig auch die Übernahme der Kosten für die Abmahnung versprochen wird. Teileise finden sich in den vorformulierten Unterlassugserklärungen einiger Abmahner auch Formulierungen, die direkt besagen, dass der Unmterzeichnende auch der Verletzer ist.
Im konkreten Fall der Abmahnung zum Werk “DJ Sequenza – Rhythm Of Love” der GSDR GmbH wird von Seiten der Kanzlei Kornmeier auch noch dazu aufgefordert, eine Vergleichszahlung in Höhe von 450,- Euro zu leisten.
Gerne informieren wir Sie weiterhin zunächst über Reaktionsmöglichkeiten, Chancen und Risiken sowie die Kosten, die bei einer Vertretung durch uns entstehen würden.
Feil Rechtsanwälte, Tel.
0800 / 100 41 04
oder per Email
boenig@recht-freundlich.de
Tags: 450, Abmahnung, Beratung, DJ Sequenza, Euro, GSDR, Hilfe, Information, Kornmeier & Partner, Kornmeier und Partner, Rhythm Of Love, Unterlassung, Zahlung
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