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Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Hotline

Abmahnung Baseprotect GmbH – The Dough (Bablo) durch Kanzlei Kornmeier

2. Januar 2012

Die Firma GmbH lässt über die Kanzlei und Partner den Film “ ()” abmahnen. Gefordert wird die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 600 EUR.

Unterschreiben Sie nicht sofort, sondern nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline 0800/1004104 für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Ermittlungen Filesharing: Warum hören, wenn doch alles klar ist

1. November 2011

Uns liegt eine eidesstattliche Versicherung von , Geschäftsführer der Firma Internet Services GmbH aus Wettenberg vor. Die Firma Internet Services GmbH ist als Ermittlungsfirma in urheberrechtlichen Angelegenheit für die Kanzlei & Partner und die Firma Germany GmbH & Co. KG tätig.

In der uns vorliegenden eidesstattlichen Versicherung führt Herr Wenzel aus, dass zwar die von ihm identifizierten Dateien durch die Software CASSIS anhand des Hash-Wertes zweifelsfrei identifiziert werden konnten. Allerdings, so führt Herr Wenzel für die Firma Internet Services GmbH aus, wird von einem Mitarbeiter ein Hörabgleich dieser Datei gegen die Original-Tonaufnahme durchgeführt. Wörtlich heißt es dann:

„So wird sichergestellt, dass die zum Hash-Wert gehörende Datei tatsächlich die überwachte Tonaufnahme wiedergibt.“

Hier stellt sich für uns immer wieder die Frage, warum bei der angeblich eindeutigen Ermittlung des urheberrechtlich geschützten Werkes dann noch ein Hörabgleich notwendig ist. Dies lässt sich aus unserer Sicht nur so erklären, dass die Ermittlungsfirmen gerade nicht sicher sind, dass zweifelsfrei und mit 100-prozentiger Sicherheit die richtige Musikdatei erwischt wurde. Ansonsten macht der Mehraufwand, der durch den Hörabgleich entsteht, keinen Sinn. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Hunderte und Tausende von Musikdateien, die täglich ermittelt werden. Hier Kann schon aus kaufmännischen Erwägungen davon ausgegangen werden, dass auf einen solchen Mehraufwand verzichtet wird, wenn ohne den Hörabgleich bereits eine 100-prozentige Sicherheit vorliegt.

Das heißt im Umkehrschluss, dass die Ermittlungen anhand des Hash-Wertes eben nicht als eindeutige Identifizierung ausreichen.

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Kornmeier und Partner – GSDR GmbH – Pitbull – Bon Bon

15. September 2011

Auch die Kanzlei und Partner gehört mit den Abmahnungen wegen Filesharing zu den Kanzleien, über die wir in unserem Blog regelmäßig berichten. Für die wurden bereits eine Menge Abmahnungen ausgesprochen. Aktuell wird das Werk “” aus dem Chart-Container Bravo Hits 73 abgemahnt. Betroffene sollen 651,80 EUR zahlen.

Folgende Informationen könnten für Sie noch interessant sein:

Abmahnung Kurzratgeber

http://abmahnung-blog.de/abmahnung-kurzratgeber

FAQ Abmahnung

http://abmahnung-blog.de/faq-abmahnung-und-filesharing

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Kornmeier & Partner – GSDR GmbH- „Snus“ – Avicii

11. Juli 2011

Die verschickt über die Kanzlei & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            & Partner

Abgemahntes Werk:              – Künstler Avici

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Kornmeier & Partner – GSDR GmbH- „Snus“ – Avicii

30. Juni 2011

Die mahnt über die Kanzlei ab. In den Abmahnungen der Kanzlei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450  EUR gefordert.

Abmahnungs-Ticker

 Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:           

Abgemahntes Werk:             

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Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – EMI Music Germany GmbH & Co. KG – „Where them girls at“ – David Guetta

24. Juni 2011

Die Germany GmbH mahnt über die Kanzlei ab. In den Abmahnungen der Kanzlei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00  EUR gefordert.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Germany GmbH & Co.KG

Abmahnende Kanzlei:        

Abgemahntes Werk:             “” –

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Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – EMI Music Germany GmbH & Co. KG – „Where Them Girls At“ –David Guetta (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida)

23. Juni 2011

Die Germany GmbH & Co. KG verschickt über die Kanzlei Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida)

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Abmahnung Kanzlei Kornmeier für GSDR GmbH – Niton – Eric Prydz

23. Juni 2011

Die Kanzlei und Partner mahnt für die GmbH das Werk “” ab. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 Euro gefordert.

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