
Forderung DigiProtect über Kanzlei Schalast
In 2008 hat die Kanzlei Kornmeier & Partner für die Firma DigiProtect u.a. die Tonaufnahme „Scooter – Jumping All Over The World“ abgemahnt. Neben der Unterlassungserklärung wurde in den damaligen Abmahnungen ein Betrag in Höhe von € 400,00 geltend gemacht.
Nunmehr ist die Kanzlei Schalast & Partner in den „alten Abmahnungsfällen“ tätig. In aktuellen Schreiben der Kanzlei Schalast & Partner aus Juni 2011, heißt es wie folgt:
„Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner ist nicht mehr mit der Wahrnehmung der Interessen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, beauftragt.“
Dann wird in den neuerlichen Schreiben weiter ausgeführt:
„Bevor jedoch Maßnahmen für die weitere gerichtliche Verfolgung eingeleitet werden, sind wir vor dem Hintergrund des Anwaltswechsels beauftragt, Ihnen das einmalige Angebot zu unterbreiten, die Angelegenheit durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 194,00 endgültig zu erledigen. Voraussetzung ist, dass Sie dieses einmalige Angebot durch unverzügliche Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von € 194,00 annehmen.“
Bereits Ende letzten Jahres gab es eine ähnliche Aktion der Kanzlei Schalast & Partner, dort wurden allerdings Beträge in Höhe von 99 EUR als einmaliges Angebot angepriesen.
Hier drängt sich der Vergleich auf, dass die Firma DigiProtect mittlerweile mit „Sonderangeboten“ arbeitet, um Fälle abzuschließen.
Wir empfehlen vor einer Zahlung dringend, noch einmal kritisch zu prüfen, ob hier Ansprüche in dieser Höhe tatsächlich bestehen.