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Posts Tagged ‘Kosten’

Nutzung fremder Bilder bei eBay – § 97 a Abs. 2 UrhG anwendbar

Mittwoch, August 17th, 2011

Das Landgericht Köln hat in einer darauf hingewiesen, dass bei einer einmaligen Verwendung fremder Bilder § 97 a Abs. 2 UrhG durchaus anwendbar ist. In dem gerichtlichen Verfahren waren von über € 1.000,00 sowie ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht worden. Das Amtsgericht hat zunächst die auf € 100,00 gedeckelt und auf § 97 a Abs. 2 UrhG verwiesen. In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Köln, verwies das Landgericht darauf, dass bei einer einmaligen Verwendung von Bildern eine unerhebliche Rechtsverletzung in einem einfach gelagerten Fall vorliegen dürfte. Der Berufungskläger wurde darauf hingewiesen, dass die Berufung wohl zurückzuweisen sei.

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Wie ist das mit der Unterlassungsforderung nach dem Urteil des BGH vom 12.05.2010?

Freitag, Mai 14th, 2010

Der hat in einer viel beachteten vom 12.05.2010 die Unterlassungsansprüche des Rechteinhabers auch gegen denjenigen bejaht, der selbst die angebliche Verletzungshandlung nicht begangen hat.

Aus diesem Grund wird man weiterhin darauf gefasst sein müssen, dass die Rechteinhaber, die derzeit bereits gegen das Filesharing vorgehen, dies auch zukünftig tun.

Allein die Forderung auf gegen denjenigen, der die Verletzungshandlung selbst nicht begangen hat, geht nunmehr ins Leere, während die der (bis 100,- Euro) noch von dem berechtigt Abgemahnten gefordert werden können. Hinsichtlich der Beweislast zu der Frage welche Person die Verletzung begangen hat, sind die Ausführugen des im Volltext der Entscheidungsgründe abzuwarten.

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OLG Hamm: Keine Kostenerstattung der Gegenabmahnung

Donnerstag, Januar 14th, 2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer vom (Az.: 4 U 149/09) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit die für eine geltend gemacht werden können. Der Kläger verlangte die Zahlung von 1.135,90 € für seine . Er begründete seinen Anspruch damit, dass der Zuerst-Abmahnende ihn in offenkundig rechtsmissbräuchlicher Weise abgemahnt habe. Außerdem sei er durch den Erst-Abmahnenden gezielt behindert und beschädigt worden.

Die Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm scheiterte.

Deutlich weist das darauf hin, dass der Abgemahnte sich gegen eine unberechtigte im Wege der Feststellungsklage wehren kann. Eine ist grundsätzlich nicht erforderlich. Insoweit ist eine Anspruchsgrundlage wie § 12 Abs. 1 S. 2 UWG nicht gegeben. Auch ein gegen den Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb besteht nach Auffassung des OLG nicht. Auch anderweitige Anspruchsgrundlagen sieht das Gericht nicht:

„Solche der Sache nach berechtigten Abmahnungen können grundsätzlich nicht als wettbewerbswidrige Behinderung der Mitbewerber angesehen werden. Eine wettbewerbsrechtliche ist dann, wenn das beanstandete Verhalten rechtmäßig ist, nur ausnahmsweise wettbewerbswidrig. Daran ändert grundsätzlich auch nichts, wenn der Abmahnende nicht klagebefugt ist oder anzunehmen ist, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Ein Verlangen, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen, kann nicht als wettbewerbswidrige Behinderung des abgemahnten Wettbewerbers behandelt werden, weil dieser das beanstandete Verhalten ohnehin nicht wiederholen dürfte. Auch soweit die eines dazu nicht Berechtigten bereits als solche eine Beeinträchtigung des laufenden Geschäftsbetriebs darstellen kann, muss eine solche unbefugte Rechtsverfolgung – wenn ein Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt – grundsätzlich ebenso hingenommen werden wie auch sonst eine unbegründete Anspruchsverfolgung durch Mitbewerber.“

Eine Besonderheit des Falles: Das Landgericht hatte in der Vorinstanz die erste , die dann Auslöser für die war, als rechtsmissbräuchlich angesehen. Der abmahnende Kleinunternehmer hatte insgesamt 2.430,36 € in 2008 bis zur „auslösenden “ umgesetzt. Hier führt das OLG aus:

„Die feststellbare Anzahl von 10 Abmahnungen vom Beklagten (der Erst-Abmahner) stellt sich, auch wenn ein deutliches Missverhältnis zwischen Geschäftstätigkeit und Abmahnrisiken bestanden haben mag, auch noch nicht als derart gravierend dar, dass die Annahme des Rechtsmissbrauchs zweifelsohne eindeutig war und sich der Beklagte dieser Einsicht zum Zeitpunkt der in eklatanter Weise verschloss.“

Hier wird noch einmal die „Denke“ des deutlich. Bei der Gegenüberstellung von 10 Abmahnungen mit den damit verbundenen Rechtsanwaltskosten und möglichen Prozesskostenrisiken ist festzustellen, dass diese mit einem Umsatz von unter 3.000,00 € nicht einmal ansatzweise abgedeckt sind. Selbst bei dieser Konstellation sieht das OLG noch nicht automatisch einen Rechtsmissbrauch als gegeben, sondern formuliert im Konjunktiv!? Dies bestätigt leider die in der Praxis immer wiederkehrende Erfahrung, dass mit dem Einwand des „Rechtsmissbrauchs“ bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durchaus vorsichtig umgegangen werden sollte.

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Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch, wenn ich Dateien über eine Tauschbörse verbreitet habe?

Mittwoch, Dezember 9th, 2009

Wie hoch der Schadensersatzanspruch in solchen Fällen ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich kann der Rechteinhaber den entstandenen in zweierlei Art und Weise berechnen. Entweder kann der konkret entstandene geltend gemacht werden. Dieser ist allerdings in Online-Situationen kaum festzustellen, denn wie oft eine Datei vervielfältigt worden ist und wie hoch der Verdienstausfall des Rechteinhabers deshalb war, lässt sich nur selten sagen.

Die zweite Variante ist die nachträgliche Lizenzierung. Der Rechteinhaber stellt dem Verletzer die in Rechnung, die entstanden wären, wenn der Verletzer das Verbreitungsrecht legal lizenziert hätte. Das kann sehr teuer werden und pro angebotenen Werk schnell mehrere Tausend Euro ausmachen.

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Wer trägt das Kostenrisiko einer Abmahnung?

Montag, November 23rd, 2009

Die (Anwalts-) einer trägt grundsätzlich zunächst einmal der Abmahnende. Dieser kann im Falle der berechtigten seine Aufwendungen dem Abgemahnten in Rechnung stellen. Kann der Abgemahnte nicht zahlen, weil er insolvent ist oder sollte sich herausstellen, dass die unberechtigt ist, bleibt der Abmahnende auf den sitzen. Insofern trägt er das der .

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Inkassounternehmen fordert Abmahnkosten

Freitag, September 25th, 2009

Zunehmend treten Fälle auf, dass Inkassounternehmen oder auf spezialisierte Kanzleien außergerichtlich geltend machen. Hier gilt das Grundprinzip, sich nicht von den häufig drohend formulierten Schreiben einschüchtern zu lassen. Auch wiederholte Schreiben verbessern die rechtliche Position des Abmahners und des Inkassounternehmens nicht.

Hier empfiehlt sich die Überprüfung, inwieweit die Schadensersatzforderungen tatsächlich zu Recht geltend gemacht werden.

Das finanzielle ist bei solchen Auseinandersetzungen gering. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz können nur die gesetzlichen abgerechnet werden. Bei einem Streitwert von € 650,00, der Basis für die Berechnung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ist, beträgt bei einem „normalen“ Verfahrensverlauf das Prozesskostenrisiko in der I. Instanz inklusive der € 569,35.

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Anerkennung von Anwaltskosten

Donnerstag, September 24th, 2009

In vielen Unterlassungserklärungen, die den Abmahnungen als Entwurf beigefügt sind, wird auf die verwiesen. Hier ist darauf zu achten, dass auf keinen Fall die Erstattungspflicht der anerkannt wird. Wer im Rahmen einer entsprechenden Erklärung sich verpflichtet, zu zahlen, hat kaum eine Chance, aus dieser Erklärung herauszukommen.

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Keine Kostenerstattung bei Ed Hardy

Montag, September 21st, 2009

Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 29.05.2009 (Az.: 30 C 374/08-71) entschieden, dass keine Erstattungspflicht für die einer besteht, wenn nicht bewiesen werden kann, dass es sich bei dem angebotenen Artikel um eine Fälschung handelt. Die Beweislast dafür sah das Gericht bei der Klägerin an.

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Schadensersatz eingeklagt

Sonntag, September 13th, 2009

Das Amtsgericht Frankfurt hat in einer vom 09.03.2009 (Az.: 29 C 1957/08-86) zugunsten von DigiProtect entschieden. Es ging um den Tonträger „3 Tage Wach“ des Künstlers Lützenkirchen. Geltend gemacht wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von € 801,80. Dabei ging es um einen Gebührenanspruch auf Basis eines Gegenstandswertes von € 10.000,00 und eine Schadensersatzpauschale in Höhe von € 150,00. Zu der geforderten Lizenzgebühr bemerkt das Gericht lapidar:

 „Die geltend gemachte Lizenzgebühr in Höhe von € 150,00 steht der Klägerin aus § 97 Abs. 1 UrhG zu.“

 In der Begründung wird des Weiteren auf die verwiesen.

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Abmahnkosten Rasch Rechtsanwälte

Samstag, August 29th, 2009

Das Landgericht Köln hat in einer vom 01.04.2009 (Az.: 28 O 889/08) ein Abmahnopfer der zu in Höhe von 5.832,40 EUR verurteilt. Das Gericht hielt einen Streitwert von 400.000,00 EUR für angemessen!

http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/LG%20Koeln,%20Az.%2028%20O%20889-08.pdf

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Kosten offen legen

Freitag, Oktober 31st, 2008

Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.11.2007 (Az.: 315 O 347/07) müssen gewerbliche Anbieter in Auktions-Plattformen, wie z.B. eBay, nach § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV offen legen, welche dem Verbraucher für die Inanspruchnahme eines Bezahldienstes (wie z.B. ) in Rechnung gestellt werden. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV habe derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Ware oder Dienstleistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, die Preise anzugeben, die einschließlich zur und sonstiger , unabhängig von einer Rabattgewährung, zu zahlen sind (Endpreise). Als sonstige sind einzurechnen – außer der – auch alle sonstigen und . Angebote zum Abschluss von Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen (Fernabsatzverträge) müssen die Angabe enthalten, ob Versandkosten zusätzlich zum angegebenen anfallen.

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