Die (Anwalts-)Kosten einer Abmahnung trägt grundsätzlich zunächst einmal der Abmahnende. Dieser kann im Falle der berechtigten Abmahnung seine Aufwendungen dem Abgemahnten in Rechnung stellen. Kann der Abgemahnte nicht zahlen, weil er insolvent ist oder sollte sich herausstellen, dass die Abmahnung unberechtigt ist, bleibt der Abmahnende auf den Anwaltskosten sitzen. Insofern trägt er das Kostenrisiko der Abmahnung.
