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Posts Tagged ‘Lady Gaga’
Dienstag, August 2nd, 2011
Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Künstler Titel
Lady Gaga Born This Way
The Black Eyed Peas The Time (Dirty Bit)
The Black Eyed Peas Just Can`t Get Enough
Rihanna S&M
Rihanna Only Girl (In The World)
Take That Kidz
Take That The Flood
Milow You And Me (In My Pocket)”
als Bestandteil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”
Tags: German Top 100, Lady Gaga, Milow, Rasch Rechtsanwälte, Rihanna, Take That, The Black Eyed Peas, Universal Music
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Dienstag, September 7th, 2010
Die Rasch Rechtsanwälte mahnen konstant seit Wochen, Monaten und Jahren für die Universal Music GmbH aus Berlin ab. Betroffen ist aktuell u.a. das Album „The Fame Monster“ von Lady Gaga. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Juni 2010 stattgefunden haben.
Konstant sind auch die Forderungen, die die Rasche Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH aufstellen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ in Höhe von € 1.200,00.
Die Abmahnung enthält des Weiteren die Forderung, für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 zu versprechen.
Bei einer solchen Forderung können wir nur jeder Privatperson abraten, eine Unterschrift unter die „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ zu setzen, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist.
Tags: Lady Gaga, Rasch, Rasch Rechtsanwälte, The Fame Monster, Universal Music GmbH
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Freitag, August 13th, 2010
Nach wie vor mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg angebliche Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “The Fame” von Lady Gaga ab. Der Rechteinhaber, die Universal Music GmbH, soll demnach festgestellt haben, das von der in der Abmahnung genannten Anschrift das entsprechende Album öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Gefordert wird neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Erfüllung von Schadens- und Aufwendungsersatzforderungen, die allerdings mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 1.200,- Euro erledigt werden könne.
Höhere Vergleichszahlung gegenüber früherer Abmahnung
Gegenüber den in der letzten Zeit auch von der Kanzlei Rasch versandten Abmahnungen hinsichtlich einzelner Musikstücke wird hier eine höhere Vergleichszahlung gefordert. Schaut man sich die Argumentation der Universal Music GmbH an, so ist nicht ganz schnell eingängig, weshalb Unterschiede zwischen der angeblichen Verletzung an einem Album und der an einer Reihe von Einzelwerken oder auch nur einem Einzelwerk gemacht werden, denn es kommt dem Rechteinhaber ausweislich der Abmahungen wohl darauf an, dass der Abgemahnte es zukünftig unterlässt, derartige Rechtsverletzungen zu begehen.
Weiterhin ist auch den einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen, die Rasch Rechtsanwälte vorlegen, zu entnehmen, dass die Gerichte nicht wirklich eine Bezifferung der Kosten nach der Anzahl der Titel (seien es 10 oder 30) vornehmen, sondern schlicht schätzen und dies bei mehreren hundert Titeln sodann in anderer Höhe, als in den Fällen einzelner Verletzungshandlungen.
Feil Rechtsanwälte bieten Hilfe bei Abmahnung
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Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de
Tags: 1200, 500, Abmahnung, Anzahl, Euro, Gegenstandswert, Hamburg, Lady Gaga, Rasch Rechtsanwälte, streitwert, The Fame, Titel, Universal Music GmbH, Unterlassung, Unterschied, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, Mai 6th, 2010
Rasch Rechtsanwälte, die für die Universal Music GmbH aktuell das Musikalbum „The Fame“ der Künstlerin Lady Gaga abmahnen, argumentieren im weiteren Schriftverkehr u.a. mit Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az.: 310 O 431/09). Dort wird wie folgt ausgeführt:
„Zwar hat der Antragsgegner mit Anwaltsschreiben vom 17.03.2010 eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Diese bezog sich auf das ‚urheberrechtlich geschützte Werk ‚The Fame’ der Künstlerin Lady Gaga’. Aus dieser Unterlassungsverpflichtung wird nicht hinreichend deutlich, ob sie sich auf das gesamte Musikalbum oder nur auf den gleichnamigen Titelsong bezieht. Eine wirksame Unterlassungsverpflichtungserklärung, die die Wiederholungsgefahr entfallen lässt, ist somit nur für den Titelsong und nicht für die Musikaufnahmen, wie sie im Tenor zu Ziff. I. genannt sind, abgegeben worden.“
Mit dieser Argumentation verweisen Rasch Rechtsanwälte darauf, dass eine von unserem Mandanten abgegebene Erklärung missverständlich und daher nicht akzeptabel ist.
An dem Beispiel wird wieder deutlich, dass bei der Formulierung der Unterlassungserklärung, insbesondere wenn diese modifiziert wird, große Sorgfalt an den Tag gelegt werden muss. Immerhin hat die Entscheidung des Landgerichts Hamburg seine Ursache in einer Unterlassungserklärung aus einem Anwaltsschreiben. Auch Anwälte agieren mit Blick auf Abmahnungen nicht fehlerfrei.
Tags: Lady Gaga, Rasch Rechtsanwälte, Universal Music GmbH
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Sonntag, April 11th, 2010
Aktuell mahnt die Universal Music GmbH durch die Rasch Rechtsanwälte ab. Unter anderem geht es um die Musikalben von Lady Gaga „The Fame“ und „The Fame Monster“. Wenn beide Alben zusammen abgemahnt werden, wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.800,00 € gefordert.
Die in der strafbewehrten Unterlassungserklärung geforderten 5.001,00 € sollten aus unserer Sicht kritisch hinterfragt werden. Hier gibt es durchaus andere Möglichkeiten, Unterlassungserklärungen abzugeben. Das juristische Stichwort heißt hier „modifizierte Unterlassungserklärung“.
Tags: Lady Gaga, Rasch Rechtsanwälte, The Fame, The Fame Monster, Universal Music GmbH
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Mittwoch, Oktober 14th, 2009
Im Rahmen eines Beratungsmandates wird uns eine aktuelle Abmahnung der Firma Universal Music GmbH vorgelegt, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertreten wird. Es geht um das Musikalbum „The Fame“ der Künstlerin Lady Gaga. Gefordert wird im Wege eines Vergleichs ein Betrag in Höhe von € 1.200,00.
Wieder ist festzustellen, dass die Unterlassungserklärung sowohl hinsichtlich des gesamten Umfangs als auch mit Blick auf die Vertragsstrafe zu weit gefasst ist.
Hier empfehlen wir dringend, nicht ohne rechtliche Beratung die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Tags: Abmahnung, Lady Gaga, Rasch Rechtsanwälte, The Fame, Universal Music GmbH
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