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Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Hotline

Abmahnung Timespeed GmbH durch Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum

19. August 2011

Die Kanzlei mahnt für die Firma GmbH aus München Urhebungsverletzungen an Produktfotos ab.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von € 450,00 für jedes, aus Sicht von widerrechtlich genutztes Lichtbild verlangt.

Für die wird eine 1,5-fache Geschäftsgebühr verlangt.

Bei der Berechnung des Gegenstandswertes verweist die auf die Rechtsprechung des Landgerichts Köln, das einen Gegenstandswert von € 6.000,00 pro Lichtbild ansetzt. Bei mehreren angeblich widerrechtlich genutzten Lichtbildern kommt dann schon ein ziemlicher Betrag zusammen.

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Abmahnung Lampmann, Behn & Rosenbaum Rechtsanwälte – Camino Filmverleih GmbH – Bis aufs Blut

12. Juli 2011

Die mahnt über die Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum Rechtsanwälte  ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum Rechtsanwälte  wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die von 1.200  EUR gefordert.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            Lampmann, Behn & Rosenbaum Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             

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Abmahnung Timespeed GmbH

31. März 2011

Die GmbH mahnt über die Kanzlei Lampmann, Behn, Rosenbaum aus Köln Urheberrechtsverstöße an Bildern ab. In der uns vorliegenden geht es um ein Produktbild, das der Geschäftsführer der GmbH, Herr Joachim Schertl, selbst angefertigt haben soll. Die ausschließlichen Nutzungsrechte sollen bei der GmbH liegen.

In der wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert und die von insgesamt € 957,40. Dieser Betrag enthält einen Schadensersatzanspruch in Höhe von € 450,00 und Anwaltsgebühren in Höhe von € 507,50.

In der Unterlassungserklärung, die der im Entwurf beigefügt ist, wird für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von € 5.100,00 gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, sich vor einer Unterschrift unter die geforderte Unterlassungserklärung auf jeden Fall anwaltlich beraten zu lassen.

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Rechtsanwälte Lampmann Behn Rosenbaum – Camino Filmverleih GmbH– „El secreto de sus ojos/The secret in their eyes“ „In ihren Augen“ – Film

17. Januar 2011

Die verschickt über die Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            

Abgemahntes Werk:              „/The secret in their eyes“ „“ Film

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Rechtsanwälte Lampmann, Behn, Rosenbaum – Camino Filmverleih GmbH – „El secreto de sus ojos / The secret in their eyes“ „In ihren Augen“

8. Dezember 2010

Die verschickt über die Rechtsanwälte Lampmann, Behn, Rosenbaum Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:           Lampmann, Behn, Rosenbaum

Abgemahntes Werk:               „ / The secret in their eyes“ „

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

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Abmahnung Lampmann Behn Rosenbaum – Camino Filmverleih GmbH – In ihren Augen

30. November 2010

Die Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum mahnt für die den Film “ ()” ab. Es soll eine Unterlassungserklärung abgegeben und ein Betrag von 1200 EUR gezahlt werden.

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Camino Filmverleih GmbH mahnt bezüglich des Films “Die Beschissenheit der Dinge” ab

14. Oktober 2010

Weitere Informationen zu den aktuellen Abmahnungen finden Sie auch hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/die-beschissenheit-der-dinge-abmahnung-durch-lampmann-behn-rosenbaum

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Abmahnung Barbara Spilles

2. Februar 2010

Im Rahmen einer Beratung wird uns eine von Frau vorgelegt. Diese wird vertreten durch die Kanzlei Lampmann, Behn und Rosenbaum. Es geht um angebliche Verstöße gegen die Impressumspflicht und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

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