Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum mahnt für die Firma Timespeed GmbH aus München Urhebungsverletzungen an Produktfotos ab.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von € 450,00 für jedes, aus Sicht von Timespeed widerrechtlich genutztes Lichtbild verlangt.
Für die Abmahnung wird eine 1,5-fache Geschäftsgebühr verlangt.
Bei der Berechnung des Gegenstandswertes verweist die Abmahnung auf die Rechtsprechung des Landgerichts Köln, das einen Gegenstandswert von € 6.000,00 pro Lichtbild ansetzt. Bei mehreren angeblich widerrechtlich genutzten Lichtbildern kommt dann schon ein ziemlicher Betrag zusammen.



