Nach Presseberichten hat das Landgericht Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung den Streitwert bei einer Abmahnung von Ed Hardy auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Begründung: Der Streitwert sei angemessen, wenn es zu einem einmaligen Angebot eines T-Shirts auf einer Internetplattform wie eBay käme.



