Posts Tagged ‘Landgericht Hamburg’

The Pirate Bay wieder zugänglich

Mittwoch, Mai 19th, 2010

Nach Berichten im Internet ist der Dienst des deutschen Routing- Anbieters wieder verfügbar, nachdem ihm zuvor die Betätigung per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Hamburg untersagt wurde:

http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/2343209/the-pirate-bay-ist-wieder-online/

Bitte beachten Sie, dass Filesharing nicht nur illegal ist und Unterlassungs- und Zahlungsansprüche auslöst, sofern man nicht die notwendigen Rechte an dem “getauschten” Werke besitzt, sondern dass damit auch eine Straftat vorliegen kann.

Sind Sie Adressat einer Abmahnung geworden? Wir informieren Sie gerne zunächst allgemeine über Möglichkeiten der Reaktion und die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Irreführende Angaben über Lieferbarkeit

Donnerstag, November 26th, 2009

Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az.: 312 O 74/09) darauf hingewiesen, dass Angaben zur Lieferbarkeit von Waren irreführend sind, wenn der Anbieter oder sein Zulieferer nicht über einen entsprechenden Lagerbestand verfügen. In dem zu entscheidenden Fall waren Artikel in der Preissuchmaschine mit einer Lieferzeit von zwei bis vier Tagen und im Online-Shop mit einer Lieferzeit von fünf bis sieben Tagen beworben worden. Dies, obwohl weder Anbieter noch der Zulieferer in der Lage waren, innerhalb dieser Frist die Waren zu liefern. Dies sah das Hamburger Gericht als unzulässig an.

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Zu Unrecht abgemahnt

Dienstag, August 25th, 2009

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 22.11.2008 (Az.: 310 S 1/08) festgestellt, dass ein zu Unrecht Abgemahnter wegen einer Urheberrechtsverletzung keinen Schadensersatz verlangen kann. Hintergrund war eine kostenpflichtige Abmahnung. Es stellte sich aber später heraus, dass die IP-Adressen verwechselt worden waren. Daraufhin versuchte das Abmahnopfer, die für die Verteidigung entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattet zu verlangen. Dies lehnte das Landgericht Hamburg ab.

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Thomas Horn verliert vor dem LG Hamburg

Donnerstag, August 6th, 2009

Herr Thomas Horn hat vor dem Landgericht Hamburg ein markenrechtliches Verfahren verloren. Mit Urteil vom 21.07.2009 (Az.: 312 O 267/09) konnte Herr Thomas Horn mit seinem Antrag nicht durchdringen, einem Unternehmen das Anbieten der Gestaltung von T-Shirts mittels der Plattform Shirtinator durch den Kunden untersagen zu lassen. Streitgegenständlich waren zwei sog. Alien-Motive.

Herr Thomas Horn macht markenrechtliche Unterlassungsansprüche geltend, die das Landgericht Hamburg ablehnte. Nach der Begründung fehlte es an einer markenrechtlichen Verwendung. Zur Begründung führte das Gericht aus:

„Das Angebot der Antragsgegnerin unter der Rubrik (…) stellt eine Dienstleistung dar, die es dem Nutzer der Webseite ermöglicht, sich virtuell ein T-Shirt zu gestalten, um sich dieses dementsprechend herstellen und zuschicken zu lassen. Dass sich die Antragsgegnerin dabei einer implementierten Software eines Drittanbieters bedient, ist nicht von Relevanz, da diese lediglich technischer Bestandteil ihres Internet-Angebotes ist, das sie insgesamt zu verantworten hat. Im Rahmen der Präsentation dieses Dienstleistungsangebotes fand jedoch keine Verwendung des angegriffenen Zeichens statt, da dieses insbesondere nicht zur Gestaltung der Internetseite genutzt wurde. Dass die Antragsgegnerin T-Shirts mit entsprechendem Aufdruck unmittelbar herstellt und vertrieben hat, ist nicht dargelegt. Die bloße Bereitstellung der Grafik in der Motiv-Galerie reicht für eine markenmäßige Verwendung bei dem Angebot und Verkauf von T-Shirts hingegen nicht aus. Denn allein die Darstellung in einer Bilderauswahl neben vielen anderen Gestaltungsmöglichkeiten erweckt nicht ohne weiteres den Eindruck, dass es sich hierbei um eine Marke oder ein Kennzeichen des angebotenen Produkts handelt. Der Screenshot entsprechend Anlage AST 7, der offenkundig das Ergebnis eines Gestaltungsakts der Antragstellerseite selbst wiedergibt, lässt weder erkennen, dass diese T-Shirts-Gestaltung unmittelbar von der Antragsgegnerin angeboten worden sei noch ist insoweit vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass das Angebot der Antragsgegnerin aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs auf die Herstellung von T-Shirts mit herkunftshinweisenden Kennzeichen gerichtet ist.

Darüber hinaus verneinte das Landgericht Hamburg die Verwechselungsgefahr zwischen beiden Motiven. Im Ergebnis wurde die zunächst erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben.

Dieses Urteils finden Sie hier, das uns im Rahmen unseres Forschungsprojekts übersendnet wurde.

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Gerichtsverfahren HanseNet gegen freenet.de

Dienstag, Februar 3rd, 2009

Heute findet vor dem Landgericht Hamburg um 11.00 Uhr ein Beweistermin in einem Gerichtsverfahren der HanseNet Telekommunikation GmbH gegen die freenet.de AG statt. Der Termin ist vor der 12. Zivilkammer.

Parallel findet ein weiteres Verfahren der 1&1 Internet AG gegen die freenet AG vor der 16 Kammer für Handelssachen statt. Der Wettbewerbskampf zwischen den TK-Anbietern scheint also härter zu werden.

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Gerichtsverfahren Verein für lauteren Wettbewerb gegen Media Markt

Dienstag, Februar 3rd, 2009

Heute um 10.00 Uhr wird eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg in einem Verfahren des Vereins für lauteren Wettbewerb gegen Media Markt Hamburg-Nedderfeld verkündigt. Diesmal ist Media Markt in der Beklagten-Rolle und nicht als Abmahner unterwegs.

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