Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 31.08.2010 (Az.: 103 O 34/10) entschieden, dass ein Onlinehändler nicht wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt werden kann, wenn im Impressum die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Handelsregistereintrag fehlt.
Im vorliegenden Fall bot ein Händler im Internet Fahrzeuge zum Verkauf an. Auf der Webseite machte der Anbieter keine Angaben dazu, bei welchem Handelsregister und unter welcher Nummer er dort eingetragen ist. Auch gab er die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum nicht an. Dies führte zu einer Abmahnung, in deren Rahmen der Händler zwar die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, jedoch die Kosten nicht zahlte.
Das Landgericht entschied zu Gunsten des Händlers und wies die Klage ab. Als Begründung führten die Richter aus, dass es sich zwar bei den fehlenden Angaben um gesetzlich zwingend vorgeschriebene Angaben bei der Anbieterkennung handele und somit ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz (TMG) vorliege, jedoch sei dieser Verstoß nicht von wettbewerbsrechtlicher Relevanz. Die im Internetangebot fehlenden Angaben seien nicht geeignet, die Interessen der Verbraucher, nämlich die Fähigkeit, sich aufgrund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen. Sinn und Zweck des § 5 TMG sei es, dem Verbraucher die Geltendmachung von Rechten zu ermöglichen. Dazu brauche er weder die Angabe des Handelsregisters und der Registernummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Hinzu kommt, dass für die Entscheidung, ober der Verbraucher mit dem Händler in geschäftlichen Kontakt tritt, diese Angaben auch irrelevant seien.

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Trotz dieser Entscheidung sollten Sie als Onlinehändler auf ein vollständiges Impressum im Sinne des § 5 TMG achten. Auch wenn kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß aufgrund der Bagatellklausel gemäß § 3 Abs. 1 UWG gegeben ist, liegt bei fehlenden bzw. unvollständigen bzw. unrichtigen Angaben im Impressum grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG vor, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
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