Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis SA von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Posts Tagged ‘LG Hamburg’

LG Hamburg: Grundpreis gehört bei Ebay-Verkauf auf die Angebotsübersicht

Dienstag, November 29th, 2011

Das hat in einem Urteil vom 24.11.2011 (Az.: 327 O 196/11) entschieden, dass der bei gewerblichen Verkäufen über das Internethandelsportal bereits auf der Angebotsübersicht angegeben werden muss. Es reiche nicht aus, den erst in der Artikelbeschreibung zu nennen. Grundlage sei die bundesweit geltende , nach der bei gewerbs- oder geschäftsmäßigem Verkauf von Waren der , beispielsweise pro Kilogramm unmittelbar neben dem Endpreis angegeben werden muss. Damit soll den Verbrauchern der Preisvergleich ermöglicht werden.

In dem vorliegenden Fall hatte die Beklagte unter anderem auf der Handelsplattform Schokoladentäfelchen angeboten und den allerdings nicht in der Angebotsübersicht, sondern in der Artikelbeschreibung erst weit unterhalb des «Sofort Kaufen»-Buttons mitgeteilt. Die Beklagte argumentierte, es könne davon ausgegangen werden, dass der Kunde immer auch die Artikelbeschreibung lese.

Das sah die Wettbewerbskammer des Landgerichts anders. Nach der Rechtssprechung des BGH müsse der Verbraucher grundsätzlich in der Lage sein, den Endpreis und den auf einen Blick wahrzunehmen. Hieraus ergebe sich, dass der auf einer Online-Handelsplattform bereits auf der Angebotsübersicht genannt werden müsse. Nach Ansicht der Richter sei es nicht ausreichend, diesen kleingedruckt und fernab des Endpreises zu nennen. Das Urteil ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig.

 

Share

LG Hamburg: AGB-Klausel “Bitte um Rücksendung in Originalverpackung” ist zulässig

Mittwoch, November 23rd, 2011

Im vorliegenden Fall stritten sich zwei Händler über die Zulässigkeit der Klausel: “Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden”. Diese -Klausel beanstandete nun der Konkurrent des Verwenders, weil er darin eine Wettbewerbswidrigkeit sah. Als Begründung führte er an, dass viele Kunden bei dieser Formulierung davon ausgehen würden, dass das ausgeschlossen sei, wenn sie die Originalverpackung nicht zurückschicken würden. Zumindest würde durch die Klausel die Hemmschwelle zur Ausübung des Widerrufsrechts erhöht. Der Mitbewerber des Verwenders wollte daher klageweise durchsetzen, dass die Klausel nicht mehr verwendet wird.

Abmahnsicher durch unsere Shopprüfung!

Abmahnsicher durch unsere Shopprüfung!

Das wies jedoch die Klage mit Urteil vom 06.01.2011 (Az.: 327 O 779/10) ab. Die Richter stützten ihr Urteil darauf, dass die Klausel als Bitte formuliert war. Der dafür notwendige unverbindliche Charakter komme hinreichend zum Ausdruck.

Als Händler sollten Sie bei der Verwendung einer solchen Klausel unbedingt darauf achten, dass der unverbindliche Charakter in der Formulierung zum Ausdruck kommt. Sie müssen klarstellen, dass die Rücksendung auch ohne Originalverpackung möglich ist. Eine Nichtbeachtung kann zu teuren Abmahnungen und evtl. Gerichtsverhandlungen führen.

Share

LG Hamburg: Unternehmen hat keinen Anspruch auf Löschung eines Blogeintrags

Mittwoch, November 23rd, 2011

Das hat mit Urteil vom 21.1.2011 (Az.: 325 O 175/10) entschieden, dass ein Unternehmen keinen Anspruch darauf hat, dass Blogeintrage gelöscht werden, wenn dadurch der Ruf der Firma nicht beeinträchtigt wird.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann eine Lebensversicherung abgeschlossen. Danach verfasste eine Mitteilung, die er an einen Rechtsanwalt schickte, der einen Blog betrieb. Der Mann gab an, dass er diese irrtümlich an die Blog-Mailadresse und nicht an den Anwalt gesandt hatte. In der Mitteilung hieß es unter anderem, dass der Mann nach Abschluss der Versicherung “irgendwie…nun nen Kloß im Hals habe”  und verunsichert sei, ob er das richtige getan habe. Daraufhin verlangte das betreffende Unternehmen das Löschen des Blogeintrags. Die Äußerung, sie habe die Versicherung vermittelt, verletze sie in ihrem . Denn sie habe ihre bisherige Vermittlertätigkeit eingestellt. Es habe sich um eine Tochtergesellschaft gehandelt. Zudem sei der Blogeintrag rufschädigend. 

Das Landgericht wies die Klage ab. Nach Ansicht der Richter bestehe ein Anspruch auf Löschung eines Blogeintrages nur, wenn die Firma um ihren guten Ruf fürchten muss oder auf sonstige Weise in ihren Interessen beinträchtig wird. Der inhaltliche Fehler beeinträchtige nicht die Interessen der Firma, zumal das Unternehmen mit der betreffenden Versicherung wirtschaftlich verflochten sei. Zudem sei die Aussage des Beklagten, dass er verunsichert sei, nicht geeignet, das Ansehen des Unternehmens zu mindern oder sie in ihrem Geltungsanspruch zu beeinträchtigen. Es handle sich um keine rufbeeinträchtigende Äußerung.

 

 

Share

LG Hamburg: Kein Wettbewerbsverstoß bei Drohung mit SCHUFA-Eintrag

Donnerstag, November 3rd, 2011

Im vorliegenden Fall drohte der Betreiber einer Internetseite zahlungsunwilligen Verbrauchern damit, dass er deren Daten möglicherweise an die weiter gibt. Die legte dagegen Unterlassungsklage ein. Aus ihrer Sicht handelte es sich um den Betreiber einer Abofalle, der Verbraucher durch deren Hinweis einschüchtern wollte. Aus diesem Grund war die um ihren guten Ruf besorgt.

Das wies die Klage mit Urteil vom 09.09.2011 (Az.: 407 HKO 90/11) ab. Die Richter verneinten einen Verstoß, weil es sich um keinen Mitbewerber handelt. Darüber hinaus ginge es nicht darum, die herabzuwürdigen. Daher könne die dagegen nichts machen.

Wenn Verbrauchern von dem Betreiber einer Abofalle mit einem Eintrag gedroht wird, sollten Sie sich gleichwohl hiergegen wehren und sich am besten beraten lassen. Die Gerichte urteilen hier gewöhnlich anders. So entschied z.B. das Amtsgericht Leipzig am 03.02.2010 (Az.: 118 C 10105/09), dass durch solche Praktiken ein unzulässiger Druck auf den Betroffenen ausgeübt wird, der zu unterlassen ist.

Share

LG Hamburg: Online-Händler können für Urheberrechtsverletzungen in vertriebenen Werken haften

Montag, September 5th, 2011

Grundsätzlich mussen Online-Händler für Urheberrechtsverletzungen Dritter nicht geradestehen ( v. 11.03.2011 – Az.: 308 O 16/11; Landgericht Berlin v. 14.11.2008 – Az.: 15 O 120/08).

Anders sieht jedoch der Fall aus, wenn die dem Händler hätte auffallen müssen. Das entschied am 23.05.2011 (Az.: 310 O 142/11), dass ein Amazon-Händler, der eine Musik DVD, auf der sich mehrere nicht lizensierte Konzertaufnahmen befanden, übers Internet zum Verkauf anbot, haften muss. Die Richter sahen hierin eine offensichtliche , die dem Händler hätte auffallen müssen.

Share

Landgericht Hamburg – Urteil vom 03.02.2011 – 1000 EUR für Filesharing

Mittwoch, Juli 20th, 2011

Das hat in einer Entscheidung vom 03.02.2011 (Az. 310 O 367/10) erneut in einer -Angelegenheit entschieden. Die Beklagte wurde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 1.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verurteilt. In den Entscheidungsgründen des Landgerichts Hamburg heißt es wie folgt:

„… Der Kläger kann sich insoweit auf eine tatsächliche Vermutung berufen. Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht die tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist …“

In Anbetracht der aktuellen Diskussion rund um die Ermittlungen der Firma Guardaley Ltd. können nach unserer Auffassung solche Vermutungen nicht mehr aufrechterhalten werden. Zwar hielten wir solche unüberprüfbaren und durch keinerlei wissenschaftliche Untersuchung noch neutralen Gutachten belegte Vermutung auch in der Vergangenheit schon für falsch. In Anbetracht der vielfältigen Diskussionen der letzten Zeit, insbesondere auch mit Blick auf die fehlerhaften Ermittlungen der Firma Guardaley, müssen die Gerichte von solchen Allgemeinplätzen abrücken.

Es reicht dann auch nicht, wenn im gerichtlichen Verfahren ein Bildschirmausdruck vorgelegt wird, der die angeblichen Ermittlungen bestätigen soll. Gerade wenn Software fehlerhaft Erfassungen vornimmt und suggeriert, trotz fehlenden Uploads habe es eine solche Handlung gegeben, nützen Bildschirmausdrucke wenig. Der Verweis darauf, dass die jeweils Betroffenen dem Vortrag der Rechteinhaber nicht spezifiziert entgegengetreten sind, verlagert nach unserer Auffassung unzulässig und entgegen den zivilprozessrechtlichen Regeln die Beweislast auf die Betroffenen.

(weiterlesen…)

Share

Angabe des Grundpreises

Donnerstag, März 10th, 2011

Uns liegt eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 18.11.2010 (Az.: 315 O 438/10) vor. In der einstweiligen Verfügung ging es um die Frage, inwieweit ein anzugeben ist. Das formuliert folgende Verbotsverfügung:

„… verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, in der an den Letztverbraucher gerichteten Werbung im Internet Holzpflegeprodukte, insbesondere Teaköl, in Fertigpackungen unter Angabe des Endpreises zu bewerben und/oder bewerben zu lassen und/oder Letztverbrauchern im Internet solche Waren in Fertigpackungen unter Angabe des Endpreises anzubieten und/oder anbieten zu lassen, ohne in unmittelbarer Nähe zum Endpreis auch den anzugeben, soweit der nicht mit dem Endpreis identisch ist, wenn dies geschieht, wie aus der Anlage ASt 1 zu dem Beschluss ersichtlich.“

Das orientiert sich mit diesem Text dicht an den Wortlaut der . Für diesen einen Verstoß gegen die wurde ein Streitwert von € 15.000,00 angesetzt.

Share

LG Hamburg: Kennzeichnungspflichten bei Haushaltslampen

Freitag, März 4th, 2011

Das hat in einem Urteil vom 09.07.2010 (Az.: 406 O 232/09) entschieden, dass auch bei Haushaltslampen die Pflichtangaben nach der (EnVKV) enthalten sein müssen.

In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Händler nicht die Energieeffizienzklassen bei den Haushaltslampen aufgeführt. Dies sah das Gericht als Wettbewerbsverstoß an.

In der Entscheidung sagt das Gericht auch etwas zum . Die Hamburger Richter führen wie folgt aus:

„Aufgrund der bundesweiten Veröffentlichung der streitgegenständlichen Werbung ist auch das zuständig, unter mehreren eröffneten Gerichtsständen hat aber der Antragsteller die freie Auswahl. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, einen zu wählen, an dem eine der Parteien ansässig ist.“

Share

LG Hamburg: 15 EUR pro Musiktitel !

Donnerstag, Oktober 28th, 2010

Das hat am 08.10.2010 eine beachtenswerte Entscheidung getroffen (Az.: 308 O 710/09).

Das hat einen Jugendlichen verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde genauso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Jungen abgewiesen.

Weitere Einzelheiten hier:

http://www.juris.de/jportal/nav/…

Share

Wettbewerbsverstoß – Unversicherter Versand bei eBay

Donnerstag, Oktober 7th, 2010

Nach einem Beschluss des vom 13.02.2007 (Az. 327 O 98/07, n.v.) ist es unzulässig, bei Ware mit dem Hinweis zu bewerben, dass diese unversichert verschickt wird und dabei die Formulierung „“ zu verwenden.

Share

The Pirate Bay wieder zugänglich

Mittwoch, Mai 19th, 2010

Nach Berichten im Internet ist der Dienst des deutschen - Anbieters wieder verfügbar, nachdem ihm zuvor die Betätigung per einstweiliger Verfügung durch das untersagt wurde:

http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/2343209/the-pirate-bay-ist-wieder-online/

Bitte beachten Sie, dass nicht nur illegal ist und Unterlassungs- und Zahlungsansprüche auslöst, sofern man nicht die notwendigen Rechte an dem “getauschten” Werke besitzt, sondern dass damit auch eine vorliegen kann.

Sind Sie Adressat einer Abmahnung geworden? Wir informieren Sie gerne zunächst allgemeine über Möglichkeiten der Reaktion und die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

Share

LG Hamburg – Rechtsmissbräuchliche Mehrfachabmahnung

Montag, Februar 8th, 2010

Das hat in einem Beschluss vom 19.01.2009 (Az.: 327 O 13/09) entschieden, dass bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen dem bekannten Abmahngebaren und dem Umfang der gewerblichen Tätigkeit eine rechtsmissbräuchliche vorliegen kann. Die Antragstellerin, die ihren Sitz in Berlin hat, erzielte 2008 einen Jahresumsatz von rd. € 17.000,00. Allein bei der Kammer, die für die eingehenden einstweiligen Verfügungen zuständig war, gingen in dem Zeitraum 2008 39 Verfahren ein. Es ging immer um eine unrichtige Widerrufsbelehrung und teilweise um Verstöße gegen die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz.

In der nun vorliegenden Entscheidung hat das den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig zurückgewiesen.

Folgende Ausführungen des Gerichts sind von besonderer Bedeutung:

„Der Antragstellerin fehlt die Antragsbefugnis, da die Inanspruchnahme des Antragsgegners als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. … Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die Abmahntätigkeit sich derart verselbständigt, dass der Umfang der Rechtsverfolgungen in keinem vernünftigen Verhältnis zu der ausgeübten gewerblichen Tätigkeit steht. … Das Ausmaß ihrer Abmahntätigkeit (der Antragstellerin) steht nach Auffassung der Kammer völlig außer Verhältnis zu dem Umfang ihrer gewerblichen Tätigkeit.

Zu berücksichtigen ist dabei zunächst, dass die Antragstellerin in den der Kammer bekannten Verfahren stets solche Verstöße gerügt hat, welche sich durch eine vergleichsweise geringe Eingriffsintensität auszeichnen: So sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ebenso wie Impressumsverstöße zwar regelmäßig als im Sinne des § 3 UWG relevante Wettbewerbsver­stöße anzusehen, da sie die Marktposition rechtstreuer Mitbewerber latent verschlechtern. Eine messbare Umsatzbeeinträchtigung des einzelnen Wettbewerbers wird durch einen solchen Verstoß jedoch nicht verursacht.

Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, dass ein deutliches Missverhältnis zwischen dem der Kammer aus den 39 bei ihr anhängig gemachten Verfahren aus dem Jahr 2008 bekannten Abmahngebaren der Antragstellerin und ihrer eigentlichen gewerblichen Tätigkeit besteht.“

Dann rechnet das das Prozesskostenrisiko vor und verweist darauf, dass allein bei den 39 Verfahren, die der Kammer bekannt sind, das Kostenrisiko den Jahresumsatz um ein Vielfaches übersteigt.

Weiter heißt es dann:

„Ein solches Kostenrisiko für die Durchsetzung von Ansprüchen in Kauf zu nehmen, deren wirtschaftlicher Wert für die Antragstellerin schwer messbar, aber wegen des beschränkten Umfanges ihrer gewerblichen Tätigkeit äußerst gering sein dürfte, widerspricht jeder wirtschaftlichen Vernunft und lässt sich nur damit begründen, dass es der Antragstellerin in Wahrheit darauf ankommt, in rechtsmissbräuchlicher Weise Gebührenerstattungsansprüche in hohem Umfang zu begründen.“

Daher war der Antrag als rechtsmissbräuchlich zu werten und wurde als unzulässig abgelehnt.

Share

Vorsicht vor Schutzschriften – Landgericht Hamburg erlässt trotzdem einstweilige Verfügung

Donnerstag, November 19th, 2009

Das hat in einem Beschluss vom 30.06.2009 (Az.: 308 O 315/09) trotz einer eine in einem -Verfahren erlassen. Es ging um einen angeblich illegalen Download von Musikdateien. Der Betroffene hatte keine Unterlassungserklärung abgegeben. Stattdessen war dem eine zugekommen. Eine , das sei an dieser Stelle kurz erklärt, soll den Erlass einer einstweiligen Verfügung verhindern und im Vorhinein die rechtlichen und sonstigen Argumente darlegen, die gegen den Anspruch der Abmahner sprechen.

Das weist darauf hin, dass durch die Identifizierung des Anschlussinhaber durch die IP-Adresse und die Uhrzeit eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ dafür spreche, dass eine Rechtsverletzung tatsächlich stattgefunden habe. Die pauschale Behauptung des Betroffenen, dass er zu der fraglichen Zeit nicht zu Hause war, ließ das Gericht nicht gelten. Nett ist der Hinweis des Gerichts, dass der Prozessbevollmächtigte des betroffenen Antragsgegners denselben Vortrag bereits in einer Vielzahl von Schutzschriften in einem Zeitraum von mehreren Wochen wortgleich (!) wiederholt habe. Die umfangreichen Rechtsausführungen ließ das Gericht nicht gelten.

Fazit: Die immer wieder zu hörende Empfehlung, dass mit einer eine abgewehrt werden kann, erwies sich in dem Verfahren vor dem als trügerische Hoffnung. Es ist deutlich davor zu warnen, Schutzschriften als „Allheilmittel“ anzusehen, die ein weiteres rechtliches und gerichtliches Vorgehen der Abmahner verhindern. Hier muss sich jeder Betroffene bewusst sein, dass ein entsprechendes gerichtliches Verfahren erhebliche rechtliche Risiken und auch finanzielle Risiken nach sich zieht. Daher ist sehr gut im Vorfeld zu überlegen, wenn die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden soll.

Share

Unterschiedliche Widerrufsfristen

Freitag, März 6th, 2009

Das hat in seinem Beschluss vom 25.02.2008 (Az: 327 O 26/08) ausgeführt, dass die gleichzeitige Verwendung zweier unterschiedlicher Widerrufsfristen (zwei Wochen und ein Monat) als irreführend anzusehen ist. Eine solche Belehrung verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot. Die Belehrung über das darf keine Zusätze enthalten, die dem Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts erschweren oder zumindest den Verbraucher verwirren können. Sonstige Zusätze sind jedenfalls dann als Ergänzungen zulässig, wenn sie der Belehrung zur Einhaltung des Deutlichkeitsgebots dienlich sind. Zusätze, die weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Relevanz sind und somit einen eigenen Inhalt haben, sind unzulässig (unter Hinweis auf Wildemann in: jurisPK-BGB, 3. Auflage, 2006, § 355 BGB Rn. 48). Eine Belehrung mit zwei unterschiedlichen Fristen widerspricht dem Grundsatz, dass es Sinn und Zweck einer Widerrufsbelehrung ist, den Verbraucher über den Beginn der Frist eindeutig zu informieren (unter Hinweis auf BGH, GRUR 2002, 1085).

Share

Landgericht Hamburg: Kriterien für Rechtsmissbrauch

Montag, Februar 2nd, 2009

Das hat in einem Beschluss vom 22.01.2009 (Az.: 408 O 218/07) Kriterien für einen genannt. Hintergrund der Entscheidung war eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Unternehmen, dass eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen versandt hatte.

Das Landgericht verweist darauf, dass die Wahl des Gerichtsstandes ein Indiz für einen sein kann. Der Abmahner hatte die jeweiligen Verletzer immer vor besonders weit entfernten Gerichten in Anspruch genommen. Dies erschwert aus Sicht des Gerichts die Rechtsverteidigung.

Wörtlich heißt es: “Diese Fälle zeigen ein Muster, dass die Rechtsmissbräuchlichkeit indiziert.”

Share