Die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH mahnt eBay-Händler wegen angeblich fehlende EAR-Registrierung ab. Auch bei solchen Abmahnungen ist immer zu prüfen, ob der genannte Abmahnungsgrund wirklich besteht. Achtung: Eine unterschriebene Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre. Daher sollte nicht vorschnelle ein Unterlassungserklärung unterschrieben werden.
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Posts Tagged ‘Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH’
Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Montag, November 22nd, 2010Abmahnung Lightcycle durch Kanzlei Beiten Burkhardt
Mittwoch, Juli 7th, 2010Ein Mandant legt uns erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fa. Lightcyle Retourlogistik und Service GmbH vor. Vertreten wird die Firma Lightcycle durch die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt.
Gerügt wird das Anbieten von Beleuchtungskörpern, deren Hersteller nicht bei der Stiftung EAR registriert sind und somit ein Verstoß gegen das ElektroG. Ein Gegenstandswert wird bislang nicht angegeben.
Update Abmahnung Lightcycle
Sonntag, August 23rd, 2009Hier ein Bericht über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt:
http://www.elektrog-blog.de/abmahnung/wieder-abmahnung-lightcyle
Update Abmahnung Lightcyle
Montag, August 17th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fa. Lightcyle Retourlogistik und Service GmbH auf Grundlage des ElektroG vorgelegt. Gerügt wird das Anbieten von Beleuchtungskörpern, deren Hersteller nicht bei der Stiftung EAR registriert sind. Ein Gegenstandswert wird bislang nicht angegeben.
Weitere Informationen zu dieser Problematik können Sie hier nachlesen. Informationen zu der Fa. Lightcycle erhalten Sie hier.
Update Abmahnung Lightcyle
Donnerstag, April 2nd, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Firma Lightcycle vorgelegt. Darin werden Verstöße gegen das ElektroG gerügt, weil Beleuchtungskörper ohne die erforderliche Registrierung bei der Stiftung EAR angeboten werden.
Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Samstag, März 7th, 2009Händler und Hersteller von Lampen sehen sich durch die Organisation Lightcycle einer Überwachung nach dem ElektroG ausgesetzt. Lampen (Beleuchtungskörper) werden als Elektrogeräte im Sinne des ElektroG angesehen. So hat das Landgericht München mit Urteil vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) einem Betroffenen untersagt, Beleuchtungskörper i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wenn deren Hersteller nicht gem. § 6 Abs. 2 ElektroG beim Umweltbundesamt registriert ist.
Teil des Urteils ist ein Bildschirmausdruck von Lightcycle, auf dem der Beleuchtungskörper zu sehen ist mit der Überschrift „Produktidentifizierung” sowie einer Seitenleiste mit der Bezeichnung „Freerider Überwachung”.
Das Landgericht München bejahte weiter einen Auskunftsanspruch, nach dem Rechnung darüber zu legen war, in welchem Umfang der Beklagte Beleuchtungskörper vertrieben hat. Weiter sollte Auskunft gewährt werden, woher die Beleuchtungskörper bezogen wurden. Schließlich wurde der Beklagte verurteilt, Schadensersatz zu leisten.
Der Streitwert wurde auf € 65.000,00 festgesetzt.













