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Posts Tagged ‘Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH’

Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH

Montag, November 22nd, 2010

Die  mahnt eBay-Händler wegen angeblich fehlende EAR-Registrierung ab. Auch bei solchen Abmahnungen ist immer zu prüfen, ob der genannte Abmahnungsgrund wirklich besteht. Achtung: Eine unterschriebene gilt 30 Jahre. Daher sollte nicht vorschnelle ein unterschrieben werden.

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Abmahnung Lightcycle durch Kanzlei Beiten Burkhardt

Mittwoch, Juli 7th, 2010

Ein Mandant legt uns erneut eine wettbewerbsrechtliche der Fa. Retourlogistik und Service GmbH vor. Vertreten wird die Firma Lightcycle durch die Rechtsanwälte .

Gerügt wird das Anbieten von Beleuchtungskörpern, deren Hersteller nicht bei der Stiftung EAR registriert sind und somit ein Verstoß gegen das . Ein Gegenstandswert wird bislang nicht angegeben.

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Update Abmahnung Lightcycle

Sonntag, August 23rd, 2009

Hier ein Bericht über eine wettbewerbsrechtliche der Firma , vertreten durch die Rechtsanwälte :

http://www.elektrog-blog.de/abmahnung/wieder-abmahnung-lightcyle

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Update Abmahnung Lightcyle

Montag, August 17th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns erneut eine wettbewerbsrechtliche der Fa. Retourlogistik und Service GmbH auf Grundlage des vorgelegt. Gerügt wird das Anbieten von Beleuchtungskörpern, deren Hersteller nicht bei der Stiftung EAR registriert sind. Ein Gegenstandswert wird bislang nicht angegeben.

Weitere Informationen zu dieser Problematik können Sie hier nachlesen. Informationen zu der Fa. Lightcycle erhalten Sie hier.

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Update Abmahnung Lightcyle

Donnerstag, April 2nd, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine der Firma Lightcycle vorgelegt. Darin werden Verstöße gegen das gerügt, weil ohne die erforderliche Registrierung bei der Stiftung EAR angeboten werden.

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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH

Samstag, März 7th, 2009

Händler und Hersteller von sehen sich durch die Organisation Lightcycle einer Überwachung nach dem ausgesetzt. () werden als Elektrogeräte im Sinne des angesehen. So hat das Landgericht München mit Urteil vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) einem Betroffenen untersagt, i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5 in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wenn deren Hersteller nicht gem. § 6 Abs. 2 beim Umweltbundesamt registriert ist.

Teil des Urteils ist ein Bildschirmausdruck von Lightcycle, auf dem der zu sehen ist mit der Überschrift „Produktidentifizierung” sowie einer Seitenleiste mit der Bezeichnung „Freerider Überwachung”.

Das Landgericht München bejahte weiter einen Auskunftsanspruch, nach dem Rechnung darüber zu legen war, in welchem Umfang der Beklagte vertrieben hat. Weiter sollte Auskunft gewährt werden, woher die bezogen wurden. Schließlich wurde der Beklagte verurteilt, Schadensersatz zu leisten.

Der Streitwert wurde auf € 65.000,00 festgesetzt.

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