Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt für die EuroVideo Bildprogramm GmbH aus Ismaning ab. Aktuell geht es u.a. um den Film „Die Stimme des Adlers“. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Mai 2010 stammen.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00.
Der Abmahnung ist eine Vollmacht vom 01.10.2009 beigefügt. Diese bezieht sich generell auf „Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen“. Offensichtlich wurde ein großer Stapel Vollmachten im Vorfeld unterzeichnet.
Interessant sind die Schlusssätze bei den Abmahnungen, mit denen bei den Betroffenen eine „letzte Motivation“ zur Zahlung und Unterschrift erreicht werden soll. Bei der Rechtsanwaltskanzlei Lihl heißt es am Schluss der Abmahnung wie folgt:
„Meine Mandantschaft wird auch weiterhin die einschlägigen Tauschbörsen überwachen lassen. Nur durch das Unterlassen einer zukünftigen rechtswidrigen Nutzung von Tauschbörsen können Sie einer straf- und zivilrechtlichen Verfolgung entgehen!“
