Rechtsanwalt Lihl mahnt für die Firma Maniax-Media GbR den Pornofilm “Brünett und gut im Bett” ab.
http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/maniax-media-gbr-bruenett-und-gut-im-bett
Rechtsanwalt Lihl mahnt für die Firma Maniax-Media GbR den Pornofilm “Brünett und gut im Bett” ab.
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Die Kanzlei Lihl mahnt den “The House of the Devil” für die Firma Bush Productions ab.
Die Pandastorm Pictures Kurt Media GmbH mahnt über die Kanzlei Lihl den Film “Mulan – Legende einer Kriegerin” ab. Auch bei dieser Abmahnung scheint Schnelligkeit Trumpf zu sein. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im September stattgefunden haben, 14 Tage später ist die Abmahnung datiert.
Der Film “Mulan – Legende einer Kriegerin” wird aktuelle durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl abgemahnt.
Die Euro Video Bildprogramm GmbH mahnt den Film “Deadline – Stell Dich Deiner Angst” ab. Die Abmahnungen verschickt Rechtsanwalt Lihl.
Die Euro Video Bildprogramm GmbH mahnt über Rechtsanwalt Lihl den Film “Not Forgotten” ab.
Der Film “Die Verurteilten” wird von der Kanzlei Lihl für die EuroVideo Bildprogramm GmbH abgemahnt.
Wir haben durchaus Verständnis, dass bei den Abmahnungen und dem außergerichtlichen Schriftverkehr nicht jeder Satz neu erfunden wird. Wenn wir allerdings das Gefühl haben, Schreiben werden nicht einmal mehr ansatzweise individualisiert, erstaunt uns dies nach wie vor.
Einen solchen Fall erlebten wir mit der Rechtsanwaltskanzlei Lihl. Diese hatte im Namen der Prokino Filmverleih GmbH abgemahnt. Weiterhin wird dann im außergerichtlichen Schriftverkehr darauf hingewiesen, dass eine Originalvollmacht nicht notwendig ist. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
„Sollten Sie meinen, die Abmahnung wegen fehlender Originalvollmacht zurückweisen zu müssen, so sei der Hinweis gestattet, dass nach ständiger Rechtsprechung (…) eine Abmahnung auch ohne Vorlage einer Originalvollmacht wirksam ist.“
Wir hatten zum Thema Vollmacht nichts weiter geschrieben. Aber trotzdem gut, dass wir darüber noch einmal gesprochen haben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt für die EuroVideo Bildprogramm GmbH aus Ismaning ab. Aktuell geht es u.a. um den Film „Die Stimme des Adlers“. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Mai 2010 stammen.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00.
Der Abmahnung ist eine Vollmacht vom 01.10.2009 beigefügt. Diese bezieht sich generell auf „Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen“. Offensichtlich wurde ein großer Stapel Vollmachten im Vorfeld unterzeichnet.
Interessant sind die Schlusssätze bei den Abmahnungen, mit denen bei den Betroffenen eine „letzte Motivation“ zur Zahlung und Unterschrift erreicht werden soll. Bei der Rechtsanwaltskanzlei Lihl heißt es am Schluss der Abmahnung wie folgt:
„Meine Mandantschaft wird auch weiterhin die einschlägigen Tauschbörsen überwachen lassen. Nur durch das Unterlassen einer zukünftigen rechtswidrigen Nutzung von Tauschbörsen können Sie einer straf- und zivilrechtlichen Verfolgung entgehen!“
Den meisten urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist eine Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt. Bei einigen urheberrechtlichen Abmahnungen wird darauf hingewiesen, dass Änderungen unzulässig sind. Beispielsweise formuliert die Rechtsanwaltskanzlei Lihl bei ihren Unterlassungserklärungen wie folgt:
„Bitte beachten Sie im eigenen Interesse, dass eigenmächtige Einschränkungen und Abänderungen die Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen können!“
Das liest sich für einige Betroffene so, als dass Änderungen generell unzulässig sind. Dies ist nicht so. Durchaus lässt sich eine Unterlassungserklärung so formulieren, dass darin kein Schuldanerkenntnis enthalten ist und damit auch die Möglichkeit gegeben ist, sich gegen den Zahlungsanspruch zur Wehr zu setzen.
Die Kanzlei Lihl mahnt für die Prokino Filmverleih GmbH den Film “Männer al dente” ab.
Die Euro Video Bildprogramm GmbH mahnt den Film “Die Stimme des Adlers” über die Kanzlei Lihl ab.
Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt für die Prokino Filmverleih GmbH aus München ab. Aktuell betroffen ist u.a. das Werk „Sin Nombre“. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und bei einer „schnellen und außergerichtlichen Erledigung“ die Zahlung von € 475,00.
Lassen Sie sich von folgender Warnung, die in der im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung enthalten ist, nicht unnötig beeindrucken:
„Bitte beachten Sie im eigenen Interesse, dass eigenmächtige Einschränkungen und Abänderungen die Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen können!“
Mit guter anwaltlicher Beratung können Sie durchaus Einschränkungen und Abänderungen vornehmen, die keine Unwirksamkeit nach sich zieht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt für die Prokino Filmverleih GmbH den Film “Sin Nombre” ab.
Die Kanzlei Lihl mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen Rechte der EuroVideo Bildprogramm GmbH an dem Werk “Die fünf Menschen, die Dir im Himmel begegnen ab.
Der Adressat der Abmahnung wird einerseits dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, andererseits zudem eine Zahlung in Höhe von 475,- Euro als Vergleichsbetrag zu leisten. Damit soll die Sache erledigt werden können.
Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung, die die abmahnende Seite versendet, ohne Kenntnisse davon zu unterzeichnen, was es für Reaktionsmöglichkeiten gibt und welche Chancen und Risiken damit jeweils verbunden sind.
Gerne beraten wir Sie insoweit.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de
Das Filmwerk Poppsternchen Vol. 2 ist ausweislich einer Abmahung, die für die Maniax Media Ltd. durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl ausgesprochen wurde Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden, weil es in Tauschbörsen im Internet ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.
Unter anderem unter Angabe von IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie des Dateinamens wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem einen Vergleich einzugehen, der auf dem Angebot basiert, die Angelegenheit gegen eine Zahlung in Höhe von 475,- Euro zu leisten.
Wir raten davon ab, eine Unterschrift zu leisten, ohne sich zuvor darüber informiert zu haben, welche Optionen welche Risiken und/ oder Chancen bieten.
Gerne informieren wir Sie.
Feil Rechtsanwälte, Tel.
oder per Email
boenig@recht-freundlich.de
Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “Deadline – Stell Dich Deiner Angst” ab, an wechem die Firma Euro Video Bildprogramm GmbH die entsprechenden Rechte halten soll.
Gegenstand der Abmahnung ist das angebliche öffentliche Zugänglichmachen in einer Internettauschbörse, was durch die Rechteinhaberin bzw. durch ein von dort beauftragtes Antipiracy Unternehmen festgestellt worden sein soll.
Neben einer Reihe von Ausführungen zu den angeblichen Haftungsgründen findet sich in dem Schreiben auch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- Verpflichtungserklärung. Diese Erklärung ist dem Schreiben zudem direkt beigefügt.
Es soll – neben der abzugebenden Erklärung – auch eine Vergleichzahlung in Höhe von 475,- Euro geleistet werden, womit die Angelegeneheit sodann beendet werden könnte.
Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung werden gleichlaufende Fristen gesetzt, die im konkreten Fall 11 Tage betragen. Diese Fristen mögen zunächst kurz erscheinen, stellen sich jedoch im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien als nicht die kürzesten dar.
Wir raten davon ab, die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da damit auch auch direkt eine Zahlungsverpflichtung übernommen würde, von der nicht klar ist, ob diese überhaupt so besteht.
Jedenfalls sollten Sie sich VOR einer REAKTION gegenüber der Abmahnerseite über die Möglichkeiten und Risiken informieren, die mit einer Reaktion verbunden sein können.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Uns liegt eine Abmahnung der Firma Prokino Filmverleih GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl.
Es geht um den Film Slumdog Millionär. Die angebliche Urheberrechtsverletzung soll im November 2009 geschehen sein. Gefordert wird ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 475,00 €.
Die Best Entertainment AG mahnt den Film “2012 Doomsday” über die Kanzlei Lihl ab.