Die Universal Music GmbH mahnt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte den Titel “Down In The Past” von Mando Diao ab.
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Abmahnung Mando Diao – Down In The Past
Dienstag, Mai 3rd, 2011Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – „MTV Unplugged – Above And Beyond“ Mando Diao
Donnerstag, März 10th, 2011Die Universal Music GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Rasch Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „MTV Unplugged Above And Beyond“ Mando Diao
Abmahnung Give me Fire – Mando Diao – Universal Music GmbH 1200 EUR
Montag, Februar 8th, 2010Uns liegt im Rahmen einer Beratung eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Es geht um das Album „Give me Fire“ der Gruppe Mando Diao. Der angebliche Urheberrechtsverstoß wurde Anfang August 2009 festgestellt. Die Abmahnung ist erst Ende Januar 2010 übersandt worden.
Es wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert. Darin sollen enthalten sein:
– Sämtliche Verfahrenskosten
– Rechtsanwaltskosten
– Schadensersatzansprüche
– Auskunftsanspruch
Auch wenn es sich im ersten Moment verlockend anhört, mit einer Einmalzahlung alle Forderungen zu erledigen, ist hier doch mit gewisser Vorsicht zu Werke zu gehen.
Zum einen ist immer bei allen Abmahnungen kritisch zu prüfen, ob die Ansprüche tatsächlich in dem geforderten Umfang bestehen. Zum anderen gilt eine Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe von 5.001,00 € 30 Jahre lang. Hier sollte auf jeden Fall eine rechtliche Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte erfolgen.
Abmahnung Universal Music GmbH – Give Me Fire – Mando Diao
Samstag, Februar 6th, 2010Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.
Es geht um das Musikalbum „Give Me Fire“ der Künstlergruppe Mando Diao. Die Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums GmbH soll die IP-Adresse unserer Mandantschaft festgestellt haben. Das Musikalbum soll innerhalb des Filesharing-Systems „BitTorrent“ zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein. Es wird der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Bielefeld in einem Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG beigefügt.
Angeblich soll dokumentiert sein, dass zur Tatzeit insgesamt 105 Nutzern das Musikalbum zugänglich gemacht worden sei. Dem Abgemahnten wird dann vorgerechnet, dass für jede Nutzung ein Preis von 11,00 € fällig wäre, so dass dann bei 105 Nutzern ein Gesamtumsatz in Höhe von 1.155,00 € erzielt worden wäre. Dies sei auch der Schadensersatzanspruch, der hier geltend zu machen sei.
Es wird dann ein Vergleich vorgeschlagen und ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 1.200,00 € gefordert.
Es ist dringend davon abzuraten, die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zum einen umfasst sie das gesamte geschützte Musikrepertoire der Firma Universal Music GmbH. Zum anderen enthält sie eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €.













