Wer in seiner Werbung auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte blickfangmäßig verweist, riskiert eine Abmahnung. Es könnte sich dabei um eine unzulässige Werbung mit „Selbstverständlichkeiten“ handeln. Die entsprechenden Mängelrechte hat ein Käufer kraft Gesetzes, so dass der Eindruck, hier wären die Mängelrechte etwas Besonderes, unzutreffend ist.
Kostenlose Abmahnungs-Hotline
Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.













