Wer in seiner Werbung auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte blickfangmäßig verweist, riskiert eine Abmahnung. Es könnte sich dabei um eine unzulässige Werbung mit „Selbstverständlichkeiten“ handeln. Die entsprechenden Mängelrechte hat ein Käufer kraft Gesetzes, so dass der Eindruck, hier wären die Mängelrechte etwas Besonderes, unzutreffend ist.
