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Posts Tagged ‘Markenrecht’

EuGH: Red Bull hat kein Unterlassungsanspruch an Getränkeabfüller

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Der Europäische Gerichtshof () hat in einem vom 15.12.2011 (Az.: C-119/10) entschieden, dass der Getränkehersteller einem anderen Unternehmen das Abfüllen von Getränkedosen mit einer möglicherweise markenrechtswidrigen Aufschrift nicht verbieten lassen kann.  Wer im Auftrag Dritter und auf Anweisung eines Dritten Blechdosen befüllt kann vom Markeninhaber nicht auf in Anspruch genommen werden.

Der österreichische Energydrink-Hersteller hatte vor einem Gericht in den Niederlanden gegen den Abfüller Winters geklagt. Das Unternehmen hatte im Auftrag des -Konkurrenten Smart Drinks Ltd. Getränkedosen mit einem Erfrischungsgetränk befüllt. Die Dosen und die Verschlüsse, diese trugen ein Zeichen, das dem von ähnelt, waren von der Firma Smart Drinks geliefert worden.

Das höchste niederländische Gericht hatte in dem Verfahren dem die Frage vorgelegt, ob das Abfüllen von Smart Drinks bereits das Verwenden eines möglicherweise rechtsverletzenden Logos im Sinne des Markenrechts darstellt. Die Richter befanden, dass der niederländische Abfüller nur den technischen Teil der Herstellung ausführe, ohne ein eigenes Interesse an der Aufmachung der Blechdosen und des verwendeten Logos zu haben. Damit schaffe er die technischen Voraussetzungen für eine Benutzung durch einen Dritten, urteilten die Richter. Zudem weise das Abfüllen keine Ähnlichkeit mit dem Produkt auf für die das Markenzeichen von international ist.

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BGH: Vorlagebeschlüsse zu Fragen der rechtserhaltenden Benutzung von Marken

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in zwei Verfahren (, Beschluss v. 17.08.2011 – Az.: I ZR 84/09 – PROTI und Beschluss v. 24.11.2011 – Az.: I ZR 206/10 – Stofffähnchen II) Fragen zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Zur Sache:

Im ersten Verfahren ist der Kläger Inhaber der “PROTI”. Es sieht in der vom Beklagten verwendeten Bezeichnung “Protifit” eine Verletzung seiner Rechte an der “PROTI”. Der Beklagte hat die Einrede mangelnder Benutzung gemäß § 43 MarkenG erhoben, weil der Kläger die “PROTI” nur in einer abgewandelten, ebenfalls als eingetragenen Form benutzt hat.

Das zweite Verfahren betrifft den Rechtsstreit zwischen Levi Strauss & Co. und einem Einzelhandelsunternehmen. Das Jeans- und Modeunternehmen Levi Strauss & Co. ist Inhaberin verschiedener nationaler und internationaler Marken, unter anderem einer für Hosen eingetragenen Gemeinschaftsbildmarke. Laut der Markenregisterbeschreibung handelt es sich hierbei um eine Positionsmarke, die aus einem roten rechteckigen Label aus textilem Material besteht, das oben links in die Gesäßtasche von Hosen, Shorts oder Röcken eingenäht ist und aus der Naht hervorsteht. Die Beklagte brachte seit 2001 Jeanshosen auf den Markt, die an der rechten Seitennaht der Gesäßtasche mit einem roten Stofffähnchen versehen sind. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihrer Markenrechte. Die Beklagte hingegen beruft sich darauf, dass die Klägerin die Klagemarke ausschließlich in abgewandelter Form und zwar mit der Aufschrift “LEVI`S” benutzt. Die tatsächlich verwendete Form sei ebenfalls als registriert. Aus diesem Grund sei nur diese und nicht auch die Positionsmarke rechtserhaltend benutzt worden.

Zu den Vorlagebeschlüssen:

Ausgangspunkt der Vorlagebeschlüsse ist eine Entscheidung des aus dem Jahr 2007. Im Verfahren BAINBRIDGE (, v. 13.09.2007 – Az.: C-234/06) entschied der Europäische Gerichtshof, dass eine eingetragene nicht durch die Verwendung eines abgewandelten Zeichens rechtserhaltend benutzt werden kann, wenn dieses abgewandelte Zeichen ebenfalls als ist. Der hat die bei ihm anhängigen zwei Revisionsverfahren ausgesetzt und dem mehrere Fragen zur Reichweite dieser Aussage vorgelegt

In dem Verfahren “PROTI” betrifft die Vorlagefrage des die Vereinbarkeit des § 26 Abs. 3 S. 2 MarkenG mit der Markenrechtsrichtlinie. § 26 Abs. 3 S. 2 MarkenG gestattet die rechtserhaltende Benutzung einer in einer abgewandelten, ebenfalls als eingetragenen Form, wenn die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der nicht verändern. Nach Ansicht des Bundesgerichtshof verstößt die deutsche Bestimmung nicht gegen die Markenrechtsrichtlinie. Zur Begründung hat der im Wesentlichen auf das erhebliche wirtschaftliche Interesse der Markeninhaber abgestellt, ihre häufig wertvollen älteren Marken zu modernisieren, ohne den Markenschutz und damit die Priorität der älteren nicht mehr benutzten Marke zu verlieren.

Das zweite Verfahren unterscheidet sich demgegenüber dadurch, dass die benutzte, als Marke eingetragene Form (rotes Stofffähnchen mit der Aufschrift LEVI`S) eine Kombination von zwei weiteren Marken des Markeninhabers ist (Marke “rotes Stofffähnchen” und “LEVI`S”) und die zusammengesetzte Marke keine geringfügige Abwandlung der aus den einzelnen Bestandteilen bestehenden Marken darstellt. Der Bundesgerichtshof sieht derzeit im Interesse einer effektiven Durchsetzung der Markenrechte auch in einem solchen Fall eine rechtserhaltenden Benutzung eines als Marke eingetragenen Zeichenbestandteils durch Verwendung der zusammengesetzten Marke. Der Markeninhaber habe ein schützenswertes Interesse, auch einen einzelnen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke eintragen zu lassen, der vom Verkehr als eigenständiges Kennzeichenmittel aufgefasst wird. Dies sei bei dem roten Label von Levi Strauss & Co. der Fall.

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Apple: Markenrecht am “iPad” verloren

Freitag, Dezember 9th, 2011

Der Markenrechtsstreit zwischen und dem chinesischen Konzern hat ein vorläufiges Ende genommen. Das Shenzhen Gericht hat der Klage von stattgegeben.  ist es künftig nicht mehr erlaubt, die iPad zu verwenden. Grund hierfür ist, dass bereits vor zehn Jahren einen Computer auf den Markt gebracht hatte, der auf den Namen “” registriert war.

In weiteren Gerichtsverfahren fordert nun die von in Höhe von 1,17 Milliarden Euro sowie ein Verkaufsverbot des Tablets. Jedoch hat nach chinesischem Recht noch die Möglichkeit, in die nächsthöhere Gerichtsinstanz zu gehen, um dort auf ein anderes zu hoffen.

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OLG Köln: DuMont Kölsch verletzt keine Markenrechte

Donnerstag, November 24th, 2011

Das Oberlandesgericht in Köln hat in einem vom 08.04.2011 (Az.: 6 U 176/10) entschieden, dass obergäriges Kölsch nicht die Markenrechte eines Kölner Verlages verletzt. 

In dem vorliegenden Fall hatte eine Kölner Privatbrauerei geplant, ein Bier als DuMont Kölsch zuverkaufen. Dagegen erwirkte ein gleichnamiges Kölner Medienunternehmen, dass Inhaber der Marken wie ”DuMont” und “DUMONT” ist, eine einstweilig Verfügung, weil man die Markenrechte des Verlages gefährdet sah. Gegen das des Kölner Landgerichts und die einstweilige Verfügung legte die Brauerei-Besitzerin Berufung ein.   

Das Oberlandesgericht sah in dem Verfahren das Recht des Medienunternehmens nicht verletzt. Die Richter entschieden, dass die Privatbrauerei ihr Bier  unter den Namen DuMontKölsch verkaufen darf. In dem heißt es: dass trotz der hochgradig ähnlichen Markenzeichen eine Verwechselungsgefahr wegen der unterschiedlichen eingetragenen Warenklassen zu verneinen sei.

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BPatG: Branntwein-Marke “Berliner Reichstagsbrand” zulässig

Donnerstag, November 24th, 2011

Das Bundespatentgericht in München hat mit Beschluss vom 14.09.2011 (Az.: 26 W (pat) 502/11) entschieden, dass die “Berliner Reichstagsbrand” für Spirituosen nicht gegen die guten Sitten verstößt. In dem vorliegenden Fall, hatte das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) zunächst die Eintragung der beantragten „Reichstagsbrand“ verwehrt. Die Eintragung einer kann nach § 8 Absatz 2 Nr. MarkenG abgelehnt werden, wenn diese gegen “die guten Sitten verstößt”.

Das DPMA hatte es als unerträglich und sarkastisch angesehen, dass man sich mit einer markenrechtlich geschützten Spirituose „Berliner Reichstagsbrand“ zuprosten könne. Der verletzende, unerträglich sarkastische Hintergrund der ergebe sich für den angesprochenen Durchschnittsverbraucher aus der Kombination der beanspruchten Waren, deren Genuss im Allgemeinen zu einer ausgelassenen, enthemmenden Wirkung führe, und dem Namen des geschichtlichen Ereignisses, welches die Nationalsozialisten zum Anlass genommen hätten, den demokratischen Rechtsstaat zu beseitigen.

Diese Entscheidung wurde vom Bundespatentgericht aufgehoben. Das Gericht entschied, dass es sich bei der „Reichstagsbrand“ für einen Branntwein um ein provokatives Wortspiel handelt, das von den Verbrauchern erkannt werde. Die Richter urteilten, dass der Durchschnittsbürger mit dem Begriff “Reichstagsbrand“ den Beginn der Nazi-Herrschaft verbinden würde. Doch in Zusammenhang mit Spirituosen werde der “Brand” eher mit dem gleichnamigen  Branntwein verbunden, urteilten die Richter. Deshalb werde nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Auch eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus sah das Gericht als nicht gegeben an, weil sich das NS-Regime nie die Urheberschaft des Reichstagsbrands selbst zugeschrieben hatte.

 

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BGH: Microsoft gewinnt Rechtsstreit um Windows-Zertifikate

Mittwoch, November 23rd, 2011

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit vom 6.10.2011 (Az.: I ZR 6/10) entschieden, dass Echtheitszertifikate für Computerprogramme nur mit Zustimmung des Unternehmens auf Datenträgern angebracht und verkauft werden dürfen. In dem vorliegenden Fall, hatte ein Computerhändler von Firmen gebrauchte Rechner aufgekauft als auch die Sicherungs-CDs auf denen Programme von installiert waren. Diese sogenannten Recovery-CDs sind an einen Computer gebunden, auf dem auch das Echtheitszertifikat aufgeklebt ist. 

Der Händler löste diese Zertifikate ab und kombinierte die Software auf andere Computer, die er dann weiter verkaufte. Er  hatte argumentiert, dass die Geräte und Datenträger mit Zustimmung vom in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelangt seien, so dass  § 24 MarkenG gelte. Dem widersprachen die Karlsruher Richter in ihrer Urteilsbegründung: Mit der “Umetikettierung” des Zertifikats habe der Händler vorgetäuscht, dass die Verbindung zwischen Rechner und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall, da die Echtheitszertifikate zuvor an Computern nicht aber an den Datenträgern angebracht worden waren. Nach Ansicht der Richter verletzte der Händler laut die Markenrechte von . Die Karlsruher Richter bestätigend damit die Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Frankfurt, in denen der Händler dazu verurteilt wurde Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte -Programme auf Computer installiert.

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Markenrecht: Apple geht gegen Marke Apfelkind vor

Mittwoch, November 23rd, 2011

Der US-Computerhersteller hat beim deutschen Paten- und Markenamt Widerspruch gegen die Markenanmeldung  von Apfelkind eingelegt. Die Cafe-Besitzerin  Christin Römer hatte ihr Logo, einen roten Apfel mit der Silhouette eines Mädchens mit dem Schriftzug Apfelkind, als Bild- und eintragen lassen. 

Bevor das Patent rechtskräftig wurde legte das Unternehmen Widerspruch ein und forderte Römer auf, die in ihrem Cafe Apfelkuchen und Apfelsaft anbietet, das Patent zurückzunehmen. Die Apfelkind- greift nach Ansicht des Computerkonzerns rechtswidrig in die Markenrechte  ein. Der Konzern  begründet das damit, dass  eine bekannte  sei. Das habe zur Folge, dass eine solche auch Schutz über den eigenen Waren und Dienstleistungsbereich hinaus entfalte. Nach Einschätzung des Unternehmens  bestünde Verwechselungsgefahr, eine sogenannte Verwässerung,  zwischen dem -Logo und der  Apfelkind.

Der Streit um das Apfelkind-Logo zeigt, dass es für  Markeninhaber wichtig ist, ihre Schutzrechte auch in eher unbedeutenden Fällen zu verteidigen, weil ansonsten der Markenschutz erlöschen könnte.  Bei künftigen Streitfällen könnte ihnen sonst vorgehalten werden, dass sie die Nutzung ähnlicher Logos geduldet hätten. Dadurch sei eine Verwässerung eingetreten, die der keinen absoluten Schutz durch die Bekanntheit verleihe. 

Wenn Sie sich als Unternehmer ein bestimmtes Logo zulegen wollen, sollten Sie darauf achten, dass es keine allzu große Ähnlichkeit mit dem Logo von einer anderen Firma aufweist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es zu einer teuren beziehungsweise gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Welche Ähnlichkeit noch akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Diesbezüglich sollten Sie sich am besten schon vor der Wahl von einem bestimmten Logo beraten lassen. Dies gilt erst Recht dann, wenn Sie eine oder Klage erhalten haben.

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LG Hamburg: Drohung mit Schufa-Eintrag zulässig

Mittwoch, November 23rd, 2011
Unterlassungsansprüche im Marken- und Wettbewerbsrecht

Unterlassungsansprüche im Marken- und Wettbewerbsrecht

Das Landgericht Hamburg hat mit vom 09.09.2011 (Az.: 407 HK O 90/11) entschieden, dass die Schufa es den Betreibern von Abofallen nicht untersagen kann, in Mahnungen auf einen drohenden Schufa-Eintrag hinzuweisen.

Im vorliegenden Fall hat die Kreditschutzorganisation “Schufa” eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber einer Abofalle beantragt. Damit wollte die Antragstellerin verhindern, dass der Antragsgegner weiterhin in seinen Mahnungen auf einen drohenden Schufa-Eintrag hinweist. Im Übrigen sollte erreicht werden, dass eine Benutzung der Bezeichnung “Schufa” unterbleibt.

Das Gericht wies den Antrag auf zurück.

Zwischen den Parteien bestehe kein Wettbewerbsverhältnis. Die Antragstellerin befasse sich mit Kreditauskünften, der Antragsgegner mit dem von Internetdienstleistungen. Die Drohung mit einem möglichen Eintrag sei kein Versuch des Antragsgegners, der Antragstellerin Kunden oder Marktanteile streitig zu machen. Auch ziele der Antragsgegner nicht darauf ab, durch die Nennung der Antragstellerin in seinen Mahnungen diese zugunsten einer eigenen angebotenen Leistung herabzuwürdigen oder sie in ihrer Tätigkeit als Kreditschutzunternehmen zu behindern.  

Darüber hinaus bestehe auch kein aus markenrechtlicher Sicht. Für die Verletzung von Markenrechten der Antragstellerin fehle es an einer markenmäßigen Benutzung der “Schufa” durch den Antragsgegner. Die werde nicht zur Kennzeichnung eigener Leistungen benutzt. Sie werde lediglich im Hinweis auf mögliche Folgen weiteren Zahlungsverzugs genannt. Eine Verwechslungsgefahr im Sinne von §§ 14 oder 15 MarkenG bestehe damit nicht.

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Abmahnung Markenrecht – Vorsicht bei Angeboten im Internet – Namensrecht – Kennzeichenrecht

Montag, April 26th, 2010

Es ist große Vorsicht geboten, wenn man einen Artikel im anbieten möchte und die Bezeichnung des Artikels entweder nicht kennt oder schlicht durch eine andere – vielleicht schöner klingende – Bezeichnung ersetzen möchte.

Die Notwendigkeit der genauen Überlegung, ob man einen angebotenen Artikel umbenennt und wie man ihn benennt, ist der Kennzeichenschutz, der ewtwa für eine eingetragene bestehen kann. Nur der Inhaber der darf danach entscheiden, welche Artikel mit der gekennzeichnet werden dürfen.

Schnell kann man sich so einer Markenrechtsverletzung schuldig machen, die erhebliche Folgen haben kann. Hierzu zählen neben Auskunftsansprüchen auch solche auf Herausgabe des erlangten Gewinns und auch Ersatzansprüche der dem Markeninhaber entstandenen Kosten.

Da in MArkenstreitverfahren die Gegenstandswerte/ Streitwerte sehr schnell sehr hoch angesetzt werden (regelmäßig kommt man auf einen in Höhe von ), bestehen auch große finanzielle Risiken.

Wenn Sie eine Ahbmahnung erhalten, weil Sie angeblich Rechte eines Markeninhabers verletzt haben sollen, so ist dringend anzuraten, sich schnellstmöglich professionell beraten zu lassen, um nicht weitere Gefahren und Risiken entstehen zu lassen.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Grauimport

Dienstag, Oktober 13th, 2009

Produkte und Waren aus nicht europäischen Ländern kostengünstig in Deutschland oder Europa anzubieten, erscheint aus kaufmännischen Gesichtspunkten höchst lukrativ. Dabei fällt oft das Stichwort „“. Dieser Grundsatz, der u.a. im und im gilt, setzt den Einflüssen des Urhebers oder Markeninhabers Grenzen, wenn die Ware mit seiner Zustimmung nach Europa geliefert wurde. Dies ist aber bei Importen aus asiatischen oder anderen nicht europäischen Ländern so nicht der Fall. Dann tritt keine ein und der Markeninhaber oder der Urheber kann seine Rechte gegenüber einem Verletzer geltend machen.

Dies endet zum Teil in Abmahnungen. Unangenehm ist, dass derjenige, dem die Markenverletzung vorgeworfen wird, den Beweis für die des Marken- oder Urheberrechts antreten muss. Dies ist in der Praxis häufig schwierig. Eine Unkenntnis entlastet den Verletzer nicht.

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Abmahnung Safecor

Freitag, September 4th, 2009

Mit einer “markenrechtlichen ” hat die GmbH Rechte an einer ihr bisher nicht zugeordneten behauptet. Es wird weiterhin gefordert, die Nutzung der einzustellen.

Der soll hier betragen, womit der abmahnende Anwalt eine Kostenrechnung in Höhe von mehr als 1.300 Euro aufstellen könnte.

Im vorliegenden Fall ist nach hiesiger Ansicht jedoch kein Verstoß gegen gegeben, so dasss abzuwarten bleibt, ob nicht doch eine anderweitige Erledigung der Sache zur Auflösung der Streitigkeit führen kann.

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keine Rechtsmissbräuchlickeit im Markenrecht?

Dienstag, Juli 21st, 2009

Das Landgericht Berlin hat unter dem 07.07.2009 ausgeführt, dass der allgemeine Missbrauchstatbestand des § 8 Abs. 4 UWG im keine Anwendung findet.

Unserer Ansicht nach kann dies aber nicht heißen, dass niemals eine Rechtsmissbräuchlickeit in Frage kommt. Vielmehr ist immer darauf zu schauen, ob der Abmahnende seine nutzt, in welchem Umfang er sie nutzt und ob überhaupt auf Seiten des Abgemahnten eine markenmäßige Nutzung vorliegt.

Dies sollte im Einzelfall auf Seiten des Abmahnungsempfängers geprüft werden.

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markenrechtliche Abmahnung wg. Domainnutzung für Handel mit Gärtnerbedarf

Montag, Juli 13th, 2009

Uns wurde im Rahmen eines Beratungsmandats eine vorgelegt, wonach die Nutzung der unseres Mandanten die Rechte eines Dritten beeinträchtigen soll, der den Domainnamen zur Eintragung als beantragt hat.

Nicht klar wird allerdings, woraus die Rechte zur Eintragung resultieren sollen, da die entsprechende Bezeichnung nach bisherigen Erkenntnissen bereits erheblich länger durch unsere Mandantschaft genutzt wird.

Es geht hierbei um den Onlinehandel mit Garten-  und .

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K&K Logistics lässt weiter abmahnen

Dienstag, Juli 7th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns wiederum eine vorgelegt, die über die Kanzlei ausgesprochen wurde.

Gerügt werden angebliche Grauimporte von markenrechtlich geschützten Bekleidungsstücken.

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Markenrechtliche Abmahnung der Firma Engelkemper GmbH & Co. KG (Princess)

Freitag, Juni 19th, 2009

Uns wird durch den Verein Abmahnwelle e.V. eine markenrechtliche hinsichtlich der deutschen “ der Firma Carl GmbH & Co. KG überreicht. Gegenstand der markenrechtlichen ist die angeblich unberechtigte Nutzung der “ (Marken-Nr. 1113428 sowie 30236676) im Markt für Schmuckstücke. Als werden € 100.000,00 angenommen. Vertreten wird die Firma Carl GmbH & Co. KG durch Porta Patent- und Rechtsanwälte aus Pforzheim.

Wir danken Abmahnwelle e.V. für die Übersendung der !

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Abmahnung W. Thomas Horn

Mittwoch, Juni 3rd, 2009

Uns wird eine markenrechtliche des Herrn W. vorgelegt. Gerügt wird eine angebliche Markenrechtsverletzung bezüglich einer bestimmten Wort-Bildmarke. Beauftragt sind die Rechtsanwälte Graf, Strachwitz und Eckert aus Hamburg. Als werden € 15.000,00 angesetzt. Ein Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 14.04.2009 in ähnlicher Angelegenheit ist beigefügt. Es ist hervorzuheben, dass der keine Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt war.

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Abmahnung Design – Feuerstelle

Dienstag, Mai 26th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats haben wir eine eines Herstellers von Designmöbeln und -Feuerstellen vorgelegt bekommen.

In dieser in der Hauptsache auf gestützten war Gegenstand das unberechtigte auch anderweitig für den abmahnenden Hersteller geschützter Gegenstände, bei denen es sich scheinbar Nachbauten der Originalwaren gehandelt hat.

Als wurden 50.000 € angesetzt.

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Abmahnung E-Mail-Dienst

Donnerstag, April 16th, 2009

Uns wurde eine markenrechtliche übermittelt, die durch die Rechtsanwaltskanzlei Preu, Bohlig & Partner für deren Mandantschaft verfasst wurde. Gegenstand der ist die Nutzung eines markenrechtlich geschützten Zeichens für einen personifizierten E-Mail-Service sowie ein hybrides Nachrichtensystem.

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Abmahnung K&K Logistics

Donnerstag, März 19th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine urheberrechtliche der Firma , Inhaber Clemens Kappler, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei , vorgelegt. Gegenstand sind angebliche Fälschungen im Bereich Bekleidung. Als werden € 50.000,00 angenommen.

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Abmahnung Ed Hardy

Montag, Februar 2nd, 2009

Abmahnungen wegen der Nutzung des Labels “ hardy” sind leider häufig anzutreffen.

Wenn Sie eine abwehren müssen, hier eine zum Pauschalpreis: http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung-Ed-Hardy_detail_138.html

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