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Mündliche Verhandlung einstweilige Verfügung Martin Lehwald

Montag, April 12th, 2010

Am 08. April 2010 haben wir für einen Mandanten einen Termin zur mündlichen Verhandlung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wahrgenommen. Abgemahnt hatte Herr Martin Lehwald über die Kanzlei Enzmann. Herr Rechtsanwalt Bert Enzmann aus Coswig ist durch diverse Abmahnungen in unserem Blog und auch in anderen Internetseiten bekannt.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung führte Herr Rechtsanwalt Enzmann u.a. aus, dass sein Mandant, Herr Martin Lehwald, seit „Ende letzten Jahres“ abgemahnt hat. Es seien insgesamt „ca. 30 Abmahnungen“ versandt worden.

Unterstellt man ein Kostenrisiko von ca. 3.000,00 € pro Abmahnung, ergibt sich daraus ein Kostenrisiko insgesamt von mehr als 90.000,00 €. Nach den diesseits vorliegenden Informationen liegt der Jahresumsatz von Herrn Martin Lehwald insgesamt unter 400.000,00 €. Herr Rechtsanwalt Enzmann brachte einen Betrag in Höhe von 250.000,00 € ins Spiel, konnte aber keine weiteren genaueren Angaben bringen.

Dies würde in der Praxis bedeuten, dass Herr Lehwald mehr als ein Drittel seines Umsatzes riskiert, um Abmahnungen zu versenden. Dabei reden wir hier nicht über Gewinn, sondern über Umsatz. Die Marge bei Kfz-Teilen und -Zubehör liegt bei ca. zwischen 5 bis 10 %.

Wir haben in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass ein solches massives Abmahnen bei entsprechend nur geringen Umsätzen und entsprechend geringen Gewinnen ein eindeutiges Signal für eine Rechtsmissbräuchlichkeit ist.

Interessant war auch noch, dass Herr Rechtsanwalt Bert Enzmann weitere drei einstweilige Verfügungen verschiedener anderer Gerichte vorlegte. Offensichtlich, so auch die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Enzmann, wurden fünf Abmahnungen ausgesprochen. In mindestens vier Abmahnfällen musste ein gerichtliches Verfahren angestrebt werden. Dies zeigt auch noch einmal deutlich, welches wirtschaftliche Risiko Herr Lehwald eingeht.

Wir sind gespannt, wie das Landgericht Hannover entscheiden wird.

Sehr gefallen hat uns eine der einleitenden Bemerkungen des Vorsitzenden Richters, der darauf hinwies, dass Herr Rechtsanwalt Enzmann bei einer anderen Kammer für Handelssachen ebenfalls ein gerichtliches Verfahren laufen hat. Herr Rechtsanwalt Enzmann wies dann sehr schnell darauf hin, dass es sich hierbei um einen anderen Mandanten handelt.

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Abmahnung Martin Lehwald

Donnerstag, November 5th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr Martin Lehwald abmahnt.

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