Im Juli 2010 mahnt die KSM GmbH durch die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt aus Berlin weiter munter ab. Dieses Mal geht es u.a. um den Film „Midnigth Chronicles“. In der Abmahnung wird wieder nicht offen gelegt, welcher „unabhängiger Sicherheitsdienstleister“ die angebliche Urheberrechtsverletzung ermittelt hat. Es heißt nur nebulös in der Abmahnung:
„Diese Datenerfassung erfolgt durch eine von diesem Unternehmen entwickelte Software. Die ordnungsgemäße Funktionsweise dieser Software wurde in dem o.g. Gerichtsverfahren glaubhaft gemacht und vom Gericht bestätigt.“
Wie so häufig, wird ein Betroffener nur mit wenig Informationen über die Ermittlungen „versorgt“. Auch ist stark zu bezweifeln, dass sich das Gericht mit der Funktionsweise der Ermittlungssoftware näher auseinander gesetzt hat. Für uns stellt sich immer wieder die Frage, warum zum einen die Ermittlungsunternehmen nicht offen benannt werden, wie dies ein Teil der Kanzlei durchaus macht. Zum anderen kann, wenn doch alles mit rechten Dingen zugeht, es keine großartige Hürde sein, die ordnungsgemäße Funktionsweise der Ermittlungssoftware im Einzelnen darzulegen.
In der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 850,00 gefordert.
Auf keinen Fall sollte die im Entwurf der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung so unterzeichnet werden. Hier wird eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße in Höhe von € 5.100,00 gefordert. Dies sollte geändert werden. Hier gibt es die Möglichkeit, mit einer modifizierten Unterlassungserklärung durchaus rechtlich zuverlässig den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch abzuwehren.













