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Posts Tagged ‘modifizierte Unterlassungserklärung’

Muss ich die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt, einfach unterzeichnen?

Dienstag, Oktober 26th, 2010

Auf diese Frage lässt sich mit einem klaren „Nein“ antworten. Einige abmahnende Kanzleien übersenden den Entwurf einer , der beispielsweise eine feste Vertragsstrafe von mehr als € 5.000,00 für zukünftige Verstöße vorsieht. Da die 30 Jahre Gültigkeit hat, sollte auf jeden Fall eine solche feste Vertragsstrafe nicht für die Zukunft versprochen werden. Hier lassen sich beispielsweise Änderungen vornehmen. Außerdem sollte die kein Schuldanerkenntnis enthalten, um ggf. auch eine Abwehr der Zahlungsansprüche zu ermöglichen.

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Pyromania von Peifer, Eshuijs, Reuter – Abmahnung durch Nümann und Lang

Donnerstag, Juli 8th, 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang mahnt weiterhin angebliche Rechtverletzungen bezüglich des Werkes “Pyromania” ab, an dem die Herren , und die entsprechenden Rehcte halten sollen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/eshuijs-peifer-reuter-nuemann-und-lang-und-pyromania

Gerne informieren wir Sie zunächst allgemein hinsichtlich der “Abmahnungssituation” und der damit verbundenen Reaktionsmöglichkeiten. Sie können uns dazu auch direkt Ihre für eine erste grobe Einschätzung per Email übersenden.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511   47 39 06 01, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511  47 39 06 09

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