Auf diese Frage lässt sich mit einem klaren „Nein“ antworten. Einige abmahnende Kanzleien übersenden den Entwurf einer Unterlassungserklärung, der beispielsweise eine feste Vertragsstrafe von mehr als € 5.000,00 für zukünftige Verstöße vorsieht. Da die Unterlassungserklärung 30 Jahre Gültigkeit hat, sollte auf jeden Fall eine solche feste Vertragsstrafe nicht für die Zukunft versprochen werden. Hier lassen sich beispielsweise Änderungen vornehmen. Außerdem sollte die Unterlassungserklärung kein Schuldanerkenntnis enthalten, um ggf. auch eine Abwehr der Zahlungsansprüche zu ermöglichen.
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Posts Tagged ‘modifizierte Unterlassungserklärung’
Muss ich die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt, einfach unterzeichnen?
Dienstag, Oktober 26th, 2010Pyromania von Peifer, Eshuijs, Reuter – Abmahnung durch Nümann und Lang
Donnerstag, Juli 8th, 2010Die Kanzlei Nümann und Lang mahnt weiterhin angebliche Rechtverletzungen bezüglich des Werkes “Pyromania” ab, an dem die Herren Peifer, Eshuijs und Reuter die entsprechenden Rehcte halten sollen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/eshuijs-peifer-reuter-nuemann-und-lang-und-pyromania
Gerne informieren wir Sie zunächst allgemein hinsichtlich der “Abmahnungssituation” und der damit verbundenen Reaktionsmöglichkeiten. Sie können uns dazu auch direkt Ihre Abmahnung für eine erste grobe Einschätzung per Email übersenden.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 47 39 06 01, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511 47 39 06 09













