Die Rechtsanwaltskanzlei Kruse aus mahnt derzeit augenscheinlich angebliche Verletzungen an Rechten bezüglich des Werkes “Gluhar v Kino” ab.
Es handelt sich ausweislich einer hierher vorgelegten Abmahnung um ein solches Werk, an dem die Firma Studija Monolit (eine GmbH nach russischem Recht) die entsprechenden Rechte besitzt.
Dem Adressaten der Nachricht wird dargelegt, dass gegen ihn ein Unterlassungs- und ein Zahlungsanspruch bestehen würde.
Als Angebot wird formuliert, dass man bei Übersendung der Unterlassungserklärung und Zahlung in Höhe von 980,- auf der Abmahnerseite auf die Verfolgung weitergehender Ansprüche verzichten würde.
Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Man bindet sich im Zweifel 30 Jahre lang an eine Verpflichtung, die eventuell nicht direkt überschaubar ist und sollte daher genau wissen, was man unterschreibt und welche anderweitigen Optionsmöglichkeiten mit welchen eventuellen Folgen es gibt.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 47390601, Fax 0511 47390609, Email kanzlei@recht-freundlich.de













