Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt u.a. für die Firma BB Video GmbH aus Mülheim die angeblich unerlaubte Nutzung von Pornofilmen ab. Wir ersparen uns an der Stelle einen Verweis auf die aktuellen Titel, da bereits die Überschriften nicht jugendfrei sind.
In einer aktuellen Abmahnung wird auf einen angeblichen Urheberrechtsverstoß aus Juni 2010 Bezug genommen.
Ermittlungen durch Firma Media Protector
Die Ermittlungen der IP-Adresse sind durch die Firma Media Protector GmbH durchgeführt worden. Wörtlich heißt es dazu in der Abmahnung:
„Die beweissichere Feststellung und Dokumentation obiger Daten erfolgte im Auftrage unserer Mandantin durch die Media Protector GmbH unter Einsatz einer speziellen Anti-Piracy-Technologie, wie durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen bestätigt wird.“
Dann wird auf eine Internetseite der Firma Media Protector verwiesen. Dort wird ausgeführt, dass zur Ermittlung die Software „FileWatch“ genutzt wird.
Gutachten zur Software FileWatch
Weiterhin ist auf der Internetseite ein Hinweis auf ein Gutachten des Sachverständigen Frank Sarre zu finden.
Aus dem Gutachten wird wie folgt zitiert.
„Der mit diesem Gutachten beauftragte Sachverständige kann ausdrücklich bestätigen, dass die Software ‚FileWatch’ korrekte Ergebnisse produziert und den beabsichtigten Sinn und Zweck einer verlässlichen Datenprotokollierung erfüllt.“
Bleibt nunmehr nach wie vor die Frage, ob der Abgleich der Daten mit den jeweiligen Providern auch jeweils die korrekten Ergebnisse produziert.
Auch wenn alles so sicher erscheint, bleiben doch eine erhebliche Anzahl von rechtlichen und tatsächlichen Unsicherheiten. Daher sollte nicht ohne weiteres der Aufforderung gefolgt werden, eine Unterlassungserklärung ohne Einschränkungen abzugeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von € 835,00 zu zahlen.