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Bei Abmahnungen bitte ruhig Blut

Samstag, September 4th, 2010

Wir haben es schon an diversen Stellen in diesem Blog gesagt, dass bei Abmahnungen keine kurzfristigen Reaktionen, weder in Form einer schnell unterzeichneten Unterlassungserklärung noch in Form einer schnellen Zahlung, an den Tag gelegt werden sollten.

Wir erleben immer wieder, dass uns bei den Telefonaten an unserer Abmahnungs- von kurzfristigen Reaktionen berichtet wird. Wenn aber die Unterlassungserklärung, die einer in dem Entwurf beigefügt wurde, schon unterzeichnet an die abmahnende Kanzlei übersandt wurde, können wir nur noch wenig „retten“. Auch wenn schon Zahlung geleistet wurde, ist – wie man so schön sagt – das Geld weg.

Wenn die am Wochenende bei Ihnen eingeht, besteht keine Notwendigkeit, sofort zu reagieren. Wir verstehen zwar, dass durch die ein Druck aufgebaut wird. Der Versuchung zur schnellen Erledigung sollten Sie aber allein schon unter Kostengesichtspunkten widerstehen. Nutzen Sie auch unseren Abmahnungsnotdienst am Wochenende per E-Mail.

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