Wir haben es schon an diversen Stellen in diesem Blog gesagt, dass bei Abmahnungen keine kurzfristigen Reaktionen, weder in Form einer schnell unterzeichneten Unterlassungserklärung noch in Form einer schnellen Zahlung, an den Tag gelegt werden sollten.
Wir erleben immer wieder, dass uns bei den Telefonaten an unserer Abmahnungs-Hotline von kurzfristigen Reaktionen berichtet wird. Wenn aber die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung in dem Entwurf beigefügt wurde, schon unterzeichnet an die abmahnende Kanzlei übersandt wurde, können wir nur noch wenig „retten“. Auch wenn schon Zahlung geleistet wurde, ist – wie man so schön sagt – das Geld weg.
Wenn die Abmahnung am Wochenende bei Ihnen eingeht, besteht keine Notwendigkeit, sofort zu reagieren. Wir verstehen zwar, dass durch die Abmahnung ein Druck aufgebaut wird. Der Versuchung zur schnellen Erledigung sollten Sie aber allein schon unter Kostengesichtspunkten widerstehen. Nutzen Sie auch unseren Abmahnungsnotdienst am Wochenende per E-Mail.













