Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Nova Nutria vor, die wir im Rahmen eines Beratungsmandats überreicht bekommen. Wieder geht es um angebliche Verstöße gegen das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG). Die Kanzlei Schulenberg & Schenk, die die Firma Nova Nutria vertritt, fordert Gebühren auf Basis eines Gegenstandswertes von € 30.000,00.
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Weitere Abmahnung Nova Nutria
Donnerstag, September 3rd, 2009Abmahnung Nova Nutria Int. AG
Dienstag, Juni 30th, 2009Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Firma Nova Nutria Int. AG aus Burgau übersendet. Gerügt werden durch die bevollmächtigten Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk angeblich wettbewerbswidrige Aussagen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten aus dem Gesundheitsbereich (Nahrungsergänzungen und Kosmetika). Die gerügten Werbeaussagen sollen gegen § 12 Abs. 1 LFGB verstoßen. Als Gegenstandswert werden € 30.000,00 angesetzt, woraus eine Rechtsanwaltsgebühr in Höhe von € 1.005,80 resultieren soll. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.













