Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH nach wie vor ab. Aktuell geht es u.a. um den Titel „Somma im Kiez“ der Gruppe Culcha Candela. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus August 2010 stammen.
Mit den Formulierungen ist die Kanzlei Nümann + Lang in der Abmahnung durchaus vorsichtig. Deutlich wird darauf hingewiesen, dass eine unberechtigte Nutzung der Tonaufnahme „Somma im Kiez“ zu unterlassen ist. Des Weiteren heißt es:
“Je nach Fallgestaltung sind Sie außerdem zu Kostenerstattung und Schadensersatz verpflichtet.“
Dies zielt ab auf die Frage, ob der Betroffene als bloßer Anschlussinhaber oder auch als Täter in Anspruch genommen werden kann.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Hier wird auf einen der Abmahnung beigefügten Formulierungsvorschlag verwiesen. Des Weiteren wird ein Betrag in Höhe von € 450,00 gefordert, der einer gütlichen Beilegung der Angelegenheit dienen soll.
In der Anlage wird dann eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als Vergleichsvorschlag vorgelegt, die eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 enthält. Hier sollte auf jeden Fall überlegt werden, ob für die nächsten 30 Jahre ein solches Versprechen eingegangen werden soll. Wir empfehlen anwaltliche Beratung.



