Die Kanzlei Nümann und Lang mahnt für die Planet Punk Music GbR den Titel “Sex Bitch” ab. Interpret ist Rivendell feat. Cruncher.
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Posts Tagged ‘Nümann Lang’
Abmahnung Planet Punk Music – Sexy Bitch
Freitag, Juli 30th, 2010Abmahnung Eshuijs, Peifer, Reuter – Evacuate The Dancefloor
Donnerstag, Juli 29th, 2010Die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe mahnt weiter den Titel Evacuate The Dancefloor ab. Angeblicher Tatzeitpunkt soll im Dezember 2009 gewesen sein. Die uns vorliegende Abmahnung bezieht sich auf einen Chartcontainer „Die ultimative Chart Show (Die erfolgreichsten Hits 2009)“.
Gefordert wird die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ von € 450,00 und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Weiter heißt es in der Abmahnung:
„Wenn Sie nach den o.g. Kriterien nicht für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich sind, machen Sie Ihre Einwendung bitte ebenfalls innerhalb der o.G. Frist schriftlich geltend. Wir prüfen Ihren Vortrag. Bitte informieren Sie sich jedoch ggf. über die Rechtslage, da bei unbegründeten Einwendungen das Vergleichsangebot verfällt und höhere Kosten entstehen können.“
Den Hinweis, dass Sie sich über die Rechtslage informieren sollten, können wir nur unterstreichen. Allerdings halten wir die Aufforderung, sich mit „Einwendungen“ direkt an die abmahnende Kanzlei zu wenden, für falsch. Wir haben schon häufig erlebt, dass sich Mandanten im direkten Kontakt mit den abmahnenden Kanzleien im wahrsten Sinne des Wortes um Kopf und Kragen argumentiert haben.
Abmahnung Planet Punk Music GbR – One Vision
Mittwoch, Juli 28th, 2010Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt für die Firma Planet Punk Music GbR den Titel “One Vision” der Interpreten G&G ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Dezember letzten Jahres stattgefunden sein. Der Titel befindet sich auf der CD „Apres Ski Top 100“.
Gefordert werden – wie üblich – die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 450,00.
Unter anderem heißt es in der Abmahnung:
„Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde von uns bislang nicht veranlasst. Wir bezichtigen Sie als Anschlussinhaber nicht, eine Straftat begangen zu haben. Die Einsendung der strafbewehrten Unterlassungserklärung werten wir nicht als Eingeständnis, die mit diesem Schreiben verfolgte Tat selbst begangen zu haben.“
Auch dies sollte nicht dazu verleiten, vorschnell die der Abmahnung im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Es sollte auf jeden Fall die Formulierung mit aufgenommen werden, dass die Unterlassungserklärung zwar rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben wird.
Alte Zeiten – neue Abmahnung
Montag, Juli 26th, 2010Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang für das Musikwerk Evacuate The Dancefloor vor. Die Abmahnung ist aus Juli, bezieht sich aber auf einen angeblichen Urheberrechtsverstoß aus August 2009. Offensichtlich arbeitet die Kanzlei Nümann + Lang ihre Altfälle auf.
Abmahnung Andreas Donauer – So a schena Dag
Freitag, Juni 25th, 2010Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt für Herrn Andreas Donauer den Titel „So a schena Dag“ ab.
Gefordert wird die Zahlung von € 450,00 und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die rechtlichen Ausführungen in der Abmahnung sind durchaus kritisch zu lesen. Beispielsweise wird zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 wie folgt Stellung genommen:
„Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12.05.2010 entgegen anders lautender Presseberichte keine Aussage über die Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz getroffen (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08).“
Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit. In den Presseberichten des BGH wird deutlich auf die 100-Euro-Klausel im Urheberrechtsgesetz verwiesen. Auch zitiert der Bundesgerichtshof in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 12.05.2010 ganz bewusst eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die eine gewisse Staffelung von Streitwerten bei Urheberrechtsverstößen vorsieht.
Wie so häufig wird mit dem „Weglassen“ von Informationen versucht, eine für die abmahnenden Kanzleien günstige Rechtsposition darzustellen.
Abmahnung Andreas Donauer – So a schena Dag
Montag, Juni 21st, 2010Herr Andreas Donauer mahnt über die Kanzlei Nümann + Lang aktuell ab. Es geht u.a. um Urheberrechtsverstöße aus Januar 2010. Betroffen ist das Musikwerk „So a schena Dag“. Es handelt sich dabei um ein Kinderlied, das die Urversion des „Fliegerlieds“ von Tim Toupet ist. Sowohl Tim Toupet als auch Andreas Donauer verfolgen über unterschiedliche Kanzleien an den Werken „So a schena Dag“ und „Fliegerlied“ ihre Rechte. Hier stellt sich die spannende Frage, wer denn nun wirklich Urheber ist, und ob insoweit wirklich eine Berechtigung besteht, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 450,00 zu fordern.
Es besteht auch die Gefahr, dass nicht nur dieser Titel aus den German Top 100 Single Charts abgemahnt wird, sondern weitere Abmahnungen, insbesondere der Kanzlei Nümann + Lang folgen. Dies ist auch unsere aktuelle Erfahrung, dass Mandanten von der Kanzlei Nümann + Lang, mehrfach abgemahnt werden.
Abmahnung Andreas Donauer – So ein schöner Tag
Donnerstag, Juni 17th, 2010Die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe mahnt für Herrn Andreas Donauer das Musikwerk „So ein schöner Tag“ ab. In der Abmahnung wird eine GEMA-Nummer angegeben mit dem Hinweis, dass Herr Andreas Donauer Urheber der Musik und des Textes ist.
Um bei den betroffenen Abgemahnten den richtigen Eindruck zu erzeugen, ist auf der 1. Seite der Abmahnung Folgendes zu lesen:
„Unsere Mandantschaft hat daher einen auf die Ermittlung und Dokumentation von Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen beauftragt. Dieses Unternehmen überwacht die Filesharingnetzwerke hinsichtlich rechtswidriger Angebote des oben genannten Musikwerks.“
Dann werden verschiedene Dateien angegeben. In der uns vorliegenden Abmahnung wird folgender Dateinahme angegeben: „Apres Ski Hits 2010“
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Januar 2010 stammen. Gefordert werden, wie üblich, 450,00 €.
Auch wenn dieser Betrag sich nicht so bedrohlich anhört, sollte nicht vorschnell reagiert werden. Die Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre und darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass weitere Abmahnungen folgen. Bei der Datei „Apres Ski Hits 2010“ handelt es sich um einen so genannten Chart-Container. Es ist unsere derzeitige Erfahrung, dass hier verschiedene Rechteinhaber die Betroffenen mit Abmahnungen überziehen.
Abmahnung Siggi und Harry und Geburtstag durch Kanzlei Nümann + Lang
Freitag, Juni 4th, 2010Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt fleißig die Musikwerke „Siggi und Harry“ und das Musikwerk „Geburtstag“ ab. Rechteinhaber sind Herr David Vogt und Herr Haschim Elobied.
Wie in so vielen Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang wird dem Betroffenen nur in dürftigen Worten mitgeteilt, was ermittelt wurde. Wörtlich heißt es in der Abmahnung:
„Unsere Mandantschaft hat daher einen auf die Ermittlung und Dokumentation von Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen beauftragt. Dieses Unternehmen überwacht die Filesharingnetzwerke hinsichtlich rechtswidriger Angebote der oben genannte Musikwerke.“
Dann wird noch ausgeführt, dass eine IP-Adresse zu einem bestimmten Datum, hier November 2009, und ein Dateiname „Sido – Aggro Berlin …“ ermittelt worden sei.
Für den Betroffenen lässt sich nicht verifizieren, ob die Ermittlungen ordnungsgemäß erfolgt sind, und ob die ermittelnde Software tatsächlich den behaupteten Qualitätsstandard hat. Dies ist für die Betroffenen insbesondere deswegen misslich, weil zum Zeitpunkt der Abmahnung bei dem eigenen Provider nicht mehr in Erfahrung zu bringen ist, ob die in der Abmahnung angegebene IP-Adresse tatsächlich zu dem Tatzeitpunkt dem eigenen Anschluss zugeordnet war. Hier verweisen die Telekom und auch die anderen Provider darauf, dass die Daten zwischenzeitlich gelöscht sind. Insoweit muss ein Betroffener sich auf die Angaben in der Abmahnung mehr oder weniger verlassen. Ob man das wirklich will?
Abmahnung David Vogt durch Rechtsanwälte Nümann + Lang „Schöne neue Welt“
Freitag, Mai 28th, 2010Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang für den Titel „Schöne neue Welt“ übermittelt. Abmahnender ist Herr David Vogt.
Der Titel war auf der CD „German Top 100 Single-Charts („Chart-Container“)“ zu finden.
Vorsicht! Wir erleben Fälle, dass bezüglich dieses Gesamtwerkes zwei Abmahnungen sowohl von Herrn Vogt als auch von dem Label übersandt werden.
Gefordert werden 450,00 € und eine aus unserer Sicht zu weitgehende Unterlassungserklärung. Diese enthält eine Vertragsstrafe von 5.100,00 €.
Herr David Vogt muss einen sehr guten Kontakt zu Niemann + Lang haben. Die Vollmacht ist am 11.09.2009 unterzeichnet und die Abmahnung stammt auch vom gleichen Datum.
Abmahnung Evacuate The Dancefloor
Donnerstag, Mai 6th, 2010… ist nach wie vor ein Titel, der sich in urheberrechtlichen Abmahnungen finden lässt. Dies bestätigt ein soeben geführtes Telefonat mit einem Betroffenen, der uns mit der weiteren Beratung und Abwehr der Abmahnung beauftragt hat.
Uns wurde eine neue derartige Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang vorgelegt, in der es wiederum um die Forderung einer Unterlassungserklärung und um einen “Vergleichsbetrag” in Höhe von 450,- Euro geht.
Weiterlesen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/evacuate-the-dancefloor
Das Lied soll als Teil des Samplers “Bravo Hits Vol. 66″ über ein Filesharingsnetzwerk öffentlich zugägnlich gemacht worden sein.
Abmahnung Andreas Donauer – So ein schöner Tag durch Rechtsanwälte Nümann Lang
Samstag, April 17th, 2010Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt aktuell für Herrn Andreas Donauer das Musikstück “So ein schöner Tag” ab.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben und Zahlung geleistet wird.
Abmahnung Culcha Candela – Monsta
Samstag, April 17th, 2010Aktuell wird für die Künstlergruppe Culcha Candela das Musikstück „Monsta“ abgemahnt. Rechteinhaber ist die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH. Die Abmahnungen werden ausgesprochen durch die Kanzlei Nümann + Lang. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Dezember 2009 stammen. Wieder wird nicht angegeben, welches Unternehmen den angeblichen Urheberrechtsverstoß ermittelt hat. Es heißt in der Abmahnung nur wie folgt:
„Unsere Mandantschaft hat daher einen auf die Ermittlung und Dokumentation von Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen beauftragt. Dieses Unternehmen überwacht die Filesharingnetzwerke hinsichtlich rechtswidriger Angebote der oben genannten Tonaufnahme.“
Dies genügt nach unserer Auffassung nicht, um beurteilen zu können, ob hier zu Recht ein entsprechender Anspruch geltend gemacht wird, insbesondere, da die technischen Daten, z.B. die IP-Adresse oder der Hash-Wert, nicht wirklich nachvollzogen werden können.
Daher empfehlen wir dringend, vor einer Reaktion auf die Abmahnung zunächst den Sachverhalt weiter aufzuklären. Alternativ kann über eine modifizierte Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Eine Zahlung sollte nicht ohne weiteres und ohne anwaltliche Beratung erfolgen.
Gutachten gegen die Evidenzia GmbH & Co KG – die Logfirma der Kanzlei Nümann + Lang
Freitag, Januar 22nd, 2010Aus diesem Bericht ergeben sich kritische Fragen, ob die geloggten IP-Adressen tatsächlich richtig recherchiert sind:
http://abmahnwahn-dreipage.de/cgi-bin/weblog_basic/index.php?p=1637
Rechtsanwälte Nümann & Lang und Rechtsanwalt Weber – Änderung der Zusammenarbeit?
Montag, Januar 11th, 2010Uns liegt ein Schriftsatz von Rechtsanwalt Christian Weber aus Dezember 2009 vor, der nicht mehr auf die Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Nümann & Lang aus Karlsruhe hinweist. Bisher wurden die Abmahnungen unter der „Flagge“ der Rechtsanwälte Nümann & Lang aus Karlsruhe übersandt, beispielsweise Abmahnung für die Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter, beispielsweise für das Musikwerk „Evacuate The Dancefloor“.
Abmahnung „Schöne neue Welt“ von David Vogt über Rechtsanwälte Nümann + Lang
Donnerstag, Dezember 10th, 2009Im Rahmen eines weiteren Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang vor. Es geht um ein Musikstück „Schöne neue Welt“ von Herrn David Vogt. Dieses war in den „German Top 100 Single-Charts“ enthalten. Angeblich soll eine Urheberrechtsverletzung über BitTorrent erfolgt sein.
LG München: Einstweilige Verfügung auf Antrag von Nümann + Lang erlassen
Mittwoch, November 18th, 2009Das LG München in einer Entscheidung vom 07.10.2009, Az. 7 O 18649/09, einem Betroffenen mittels einstweiliger Verfügung verboten, den Titel “Evacuate The Dancefloor”über eine Tauschbörse im Internet anzubieten.
Nach uns vorliegenden Informationen wurde vorher eine Schutzschrift bei Gericht eingereicht. Trotzdem kam es zu dieser Entscheidung. Das Gericht wies darauf hin, dass trotz der Schutzschrift keine andere Entscheidung zu treffen sei.
Den Streitwert setzte das Gericht auf 10.000 EUR fest, was für den Betroffenen Kosten von weit über 1.000 EUR nach sich zieht. Die einstweilige Verfügung wurde von der Kanzlei Nümann + Lang erstritten.
Fazit: Auf die richtige Reaktion kommt es bei einer Abmahnung an. Eine gerichtliche Entscheidung zu provozieren sollte vorher gut überlegt sein.
Abmahnung Nümann + Lang Uptunes GmbH
Dienstag, November 10th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang vor. Nümann Lang vertritt die Firma Uptunes GmbH aus Verl. Es geht um das Album „Dream Dance Vol. 51“. Darin enthalten ist das Lied „Sunshine 2009“ der Interpreten „Dance Nation vs. Shaun Baker“.
Die Kanzlei Nümann + Lang bietet als Vergleichsbetrag eine Forderung in Höhe von € 450,00. In der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die auf Seite 12 der Abmahnung nach vielen juristischen Argumentationen als Entwurf beigefügt ist, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 gefordert.
Bevor ein solches Vertragsstrafenversprechen, das 30 Jahre lang wirkt, unterschrieben wird, sollte die Angelegenheit rechtlich geprüft werden.
Daneben ist nicht ohne weiteres gesagt, dass die Forderung in Höhe von € 450,00 in der Höhe berechtigt und so auch durchsetzbar ist.
Abmahnung Matthew Tasa und Aergo Trade GmbH
Donnerstag, November 5th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe vor. Nümann + Lang vertritt Herrn Matthew Tasa und die Firma Aergo Trade GmbH. Es geht um Tonaufnahmen „Never alone“ und „Departure“ der Interpreten „Dream Dance Alliance“ und „Dave 202“. Diese sollen auf dem Tonträger „Dream Dance Vol. 52“ enthalten sein.
Gefordert werden diesmal € 590,00.
Wir raten dringend von der Unterzeichnung der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Die geforderte Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 ist aus unserer Sicht zu hoch.
Auch hinsichtlich des geforderten pauschalen „Vergleichsbetrages“ für die Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche ist aus unserer sicht noch ohne weiteres zu erkennen, dass diese in vollem Umfang bestehen und so zu Recht geltend gemacht worden sind.
Abmahnung David Vogt
Mittwoch, November 4th, 2009Hier wird von Abmahnungen der Kanzlei Nümann & Lang für Herrn David Vogt berichtet:
Abmahnung Nümann Lang
Dienstag, Oktober 27th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang vor. Es geht um den Tonträger „Future Trance Vol. 49“ und die Tonaufnahmen „Never alone“, „Evacuate The Dancefloor“ und „Give!“ folgender Künstler:
– „Dream Dance Alliance” Cascada
– “Shaun Baker feat. Maloy”
Es wird ein Betrag in Höhe von € 690,00 gefordert. Die Abmahnung enthält eine bunte Sammlung verschiedener Rechteinhaber. Ein Teil der Vollmacht wurde im August, ein anderer Teil im Oktober unterzeichnet.













