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Posts Tagged ‘OLG Düsseldorf’

OLG Düsseldorf: Berufungsverfahren zwischen Apple und Samsung vor Weihnachten

Montag, Dezember 12th, 2011

Der Rechtsstreit zwischen den beiden -Herstellern und geht in die nächste Runde. Den Geschmacksmuster-Streit wird der 20. Zivilsenat am 20. Dezember mündlich verhandeln. Das teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mit.

Das koreanische Unternehmen und seine deutsche Tochter hatten Berufung gegen ein  des Düsseldorfer Landgerichts vom 9. September 2011 (Az.: 14c O 194/11) eingelegt, wonach das Unternehmen seinen iPad-Rivalen Galaxy Tab 10.1 weiter nicht in Deutschland verkaufen darf. Das Gericht hatte den Tablet-Computer von wegen einer zu großen Ähnlichkeit mit Apples ipad verboten, weil Geschmacksmusterrechte verletzt worden ist. Zudem wies das Landgericht am 15. September eine Antrag (Az.: 14c O 219/11) von zurück, wonach auch der Vetrieb des Galaxy 8.9 in der Europäsichen Union zu verbieten sei. Die Richter befanden, dass ihre zuvor getroffene Entscheidung auch für den kleineren gelte. Dagegen hatten das kalifornische Unternehmen sofortige Beschwerde eingelegt. Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Streits von und .

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OLG Düsseldorf: Deutsche Post muss keine Postident-Dienste für Konkurrenten anbieten

Donnerstag, Dezember 1st, 2011

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem vom 30.11.2011 (Az.:VI-U (Kart) 14/11) entschieden, dass die keine sogenannten Postident-Identifizierungsverfahren für Konkurrenten anbieten muss.

In dem vorliegenden Fall, hatte sich die  AG im vergangenen Jahr geweigert, für ihre De-Mail-Konkurrenten 1&1-Internet AG und 1&1 Mail & Media GmbH Identifizierungsdienstleistungen anzubieten, mit  denen sich deren Kunden für den De-Mail-Dienst identifizieren lassen können. Das Landgericht Köln hatte in einem vom 31.03.2011 (Az.: 88 O (Kart.) 49/19) entschieden, dass das Verhalten der Post kartellrechtswidrig sei. Diese nutze missbräuchlich ihre marktbeherrschende Stellung als Anbieter von Identifizierungsleistungen nach dem De-Mail-Gesetz aus.

Auf die Berufung des Unternehmens hat der zuständige 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts die landgerichtliche Entscheidung abgeändert und die Klage der Post-Konkurrenten abgewiesen. Die  Post  habe nicht kartellrechtswidrig gehandelt, weder missbräuchlich noch diskriminierend ihre Marktmacht ausgenutzt, hieß in dem . Eine Abschottung des Ident-Marktes finde nicht statt, weil die beiden Konkurrenten für den Identifizierungsservice jedenfalls auf einen anderen Identifizierungsdienstleister zurückgreifen könnten, urteilten die Richter.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung können die klagenden Konkurrenten innerhalb eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, über die dann der BGH zu entscheiden hätte.

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OLG Düsseldorf 27.04.2010 Az.: 20 U 166/09 – Rapidshare

Mittwoch, März 30th, 2011

im Originaltext:

Gründe

A.

1. Hinsichtlich des Sachverhalts wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen. Die Antragstellerin begehrt von der Antragsgegnerin die Unterlassung, die Filme “An American Crime”, “My name is Bruce”, “The Fall”, “Eagle vs. Shark”, “Unter der Sonne Australiens” und “Insomnia” zugänglich zu machen.

 

Die Antragsgegnerin ist eine in S. ansässige Aktiengesellschaft, welche Speicherplatz im Internet (Webspace) zur Verfügung stellt. Hierzu wählt der Nutzer aus seinem eigenen Dateibestand auf dem heimischen Computer die Datei aus, welche auf dem Speicherplatz im Internet abgelegt werden soll. Die entsprechende Datei wird dann mit einem einzigen Klick auf die Seite www.r.com hochgeladen. Die Antragsgegnerin übermittelt dem Nutzer daraufhin einen Download-Link, mit dem dieser die abgelegte Datei jederzeit über seinen Browser abrufen kann. Durch Weitergabe des entsprechenden Links hat der Nutzer die Möglichkeit, die hochgeladene Datei auch Dritten zugänglich zu machen. Da ein Erraten der Adresse ohne Kenntnis des Download-Links nahezu unmöglich ist, ist das Abrufen der Datei ohne Kenntnis des Links nicht realistisch. Im Übrigen fehlen beim Dienst der Antragsgegnerin entsprechende Inhaltsverzeichnisse über vorhandene Dateien ebenso wie Suchfunktionalitäten.

  (weiterlesen …)

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OLG Düsseldorf: Werbung mit „statt“-Preisen

Dienstag, September 7th, 2010

Hier ein Bericht über die OLG-Entscheidung:

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1837/olg-duesseldorf-werbung-mit-statt-preisen-ist-auch-ohne-weitere-hinweise-zu-dem-durchgestrichenen-preis-zulaessig/

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OLG Düsseldorf zum durchgestrichenen “statt”-Preis

Samstag, August 14th, 2010

, vom 29.06.2010 – Az. I-20 U 28/10

http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2010_110.pdf

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Falsches Impressum ist Wettbewerbsverstoß

Mittwoch, Februar 17th, 2010

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem vom (Az.: I-20 U 137/09) darauf hingewiesen, dass ein fehlerhaftes Impressum ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz darstellt und ein relevanter Wettbewerbsverstoß ist. In dem zu entscheidenden Fall fehlten Name, Anschrift, Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person im Impressum.

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Geschäftsführer haftet persönlich für unzulässige E-Mail-Werbung – so OLG Düsseldorf

Samstag, Januar 9th, 2010

Das hat in einem vom (Az.: I-20 U 137/09) entschieden, dass ein Geschäftsführer eines Hotelsuchdienstes persönlich für Wettbewerbsverstöße durch den unzulässigen Versand von - in Anspruch genommen werden kann. Unter anderem führt das wie folgt aus:

„Er (der Geschäftsführer) hat nämlich – soweit er die Werbeaktion nicht ohnehin selbst durchgeführt hat – als Geschäftsführer den Betrieb zumindest nicht so organisiert, dass sichergestellt war, dass E-Mails lediglich an solche Personen versandt wurden, von denen eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

… Der (Geschäftsführer) hat sich offenbar mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers (der -Adressen) begnügt. Das reicht nicht aus. Dabei hätten die Antragsgegner die gekauften Adressen nicht ohne weiteres einzeln telefonisch auf eine Einwilligung des Betreffendes überprüfen müssen, was die Antragsgegner im nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz vom 19.11.2009 als unmöglich bezeichnet. Denkbar wäre auch eine Überprüfung der gespeicherten Daten des jeweiligen Kunden. So haben die Antragsgegner selbst vorgetragen, die Adressdaten nach der Beanstandung des Kunden S. ‚noch einmal dahingehend geprüft’ zu haben, ob ‚bei allen Kunden die Einwilligung vorliege’. Offenbar war eine derartige Überprüfung also sehr wohl möglich. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Einwilligung des Kunden in die Zusendung von Werbe-E-Mails nach Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ‚ausdrücklich’ erfolgt sein muss, was regelmäßig auf irgendeine Weise dokumentiert bzw. anderweitig nachzuvollziehen zu sein dürfte.“

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bewertete den Verstoß gegen § 7 UWG und darüber hinaus auch ein fehlerhaftes Impressum mit einem Streitwert von € 22.000,00.

Praxistipp:

Bei einem Erwerb von Adressdaten besteht auch für den Geschäftsführer persönlich die Pflicht, Einwilligung in eine - zumindest stichprobenartig zu überprüfen. Anderenfalls drohen Abmahnungen.

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Abmahnung nur mit Vollmacht – OLG Düsseldorf bleibt hart

Dienstag, November 10th, 2009

Hier der Bericht über ein aktuelles des :

http://www.damm-legal.de/olg-duesseldorf-eine-abmahnung-ist-nur-unter-vorlage-der-vollmacht-wirksam

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