Der Rechtsstreit zwischen den beiden Tablet-PC-Herstellern Apple und Samsung geht in die nächste Runde. Den Geschmacksmuster-Streit wird der 20. Zivilsenat am 20. Dezember mündlich verhandeln. Das teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mit.
Das koreanische Unternehmen und seine deutsche Tochter hatten Berufung gegen ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom 9. September 2011 (Az.: 14c O 194/11) eingelegt, wonach das Unternehmen seinen iPad-Rivalen Galaxy Tab 10.1 weiter nicht in Deutschland verkaufen darf. Das Gericht hatte den Tablet-Computer von Samsung wegen einer zu großen Ähnlichkeit mit Apples ipad verboten, weil Geschmacksmusterrechte verletzt worden ist. Zudem wies das Landgericht am 15. September eine Antrag (Az.: 14c O 219/11) von Apple zurück, wonach auch der Vetrieb des Galaxy 8.9 in der Europäsichen Union zu verbieten sei. Die Richter befanden, dass ihre zuvor getroffene Entscheidung auch für den kleineren Tablet-PC gelte. Dagegen hatten das kalifornische Unternehmen sofortige Beschwerde eingelegt. Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Streits von Apple und Samsung.













