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Posts Tagged ‘OLG Frankfurt’
Montag, März 15th, 2010
Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedienungen unauffällig eingebettete Widerrufsbelehrung erfüllt nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2006 (Az: 6 U 129/06, NJW-RR 2007, 482-484; CR 2007, 387-389, zuvor LG Düsseldorf, Beschl. v. 24.07.2006, 38 O 135/06) nicht den Anforderungen von § 1 Abs. 4, 3 BGB-InfoV (hervorgehobene und deutlich gestaltete Form). Ein Link auf die Widerrufsbelehrung ist nach dem OLG Frankfurt nur dann ausreichend, wenn die Kennzeichnung dieses Links hinreichend klar erkennen lässt, dass eine Widerrufsbelehrung aufgerufen werden kann. Die Widerrufsbelehrung habe den Zweck, den Käufer darüber zu informieren, dass ihm überhaupt ein Widerrufsrecht zusteht. Diesen Zweck kann ein Link nur dann erfüllen, wenn seine Kennzeichnung bereits erkennen lässt, dass Informationen über das Widerrufsrecht aufgerufen werden können (sog. “sprechender Link”).
Tags: AGB, OLG Frankfurt, Widerrufsbelehrung
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Mittwoch, Dezember 23rd, 2009
Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 10.04.2008 (Az.: 6 U 34/07) entschieden, dass die Werbung mit der Aussage „30 m wasserdicht“ irreführend ist. Nach Auffassung der Frankfurter Richter erweckt die beanstandete Werbeaussage beim verständigen Durchschnittsverbraucher die Vorstellung, die beworbene Uhr sei hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 m benutzt zu werden. In dem zu entscheidenden Fall wurde die Uhr der Erwartung nicht gerecht, da sie nicht zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 m geeignet ist. Beim Tauchen mit einer Uhr in der Tiefe von 30 m sind wesentlich größere Belastungen vorhanden, als diese in der DIN 8310 vorgesehene Versuchsanordnung mit einem Überdruck von 3 bar. Unter anderem verweist das Gericht darauf, dass beim Tauchen ausgeübte Bewegungen sich Druck erhöhend auswirken.
Die durch die Uhr hervorgerufene Fehlvorstellung über die technischen Eigenschaften führen zu einer relevanten Irreführung.
Tags: 10.04.2008, 30 m, 6 U 34/07, irreführend, OLG Frankfurt, wasserdicht, Werbunug
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Samstag, November 21st, 2009
Ist eine Abmahnung berechtigt, ist der Abgemahnte über das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet, dem Abmahnenden dessen Anwaltskosten zu ersetzen. Fallen allerdings keine Anwaltsgebühren an oder besteht zwischen dem Anwalt und dem Abmahnenden die Absprache, dass der Mandant vom Kostenrisiko im Falle eines Misserfolgs freigestellt wird, so kann es rechtsmissbräuchlich sein, vom Abgemahnten die Anwaltskosten einzufordern.
„Nachvollziehbar erscheint der Missbrauchsvorwurf (…) bei einem kollusiven Zusammenwirken zwischen dem Abmahner und dem von ihm beauftragten Anwalt, bei welchem der Anwalt den Mandanten insbesondere von dem genannten Kostenrisiko vollständig oder zum großen Teil freistellt.“ (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2007, 56, 57)
Tags: Anwaltskosten, Ersatz, Missbrauch, OLG Frankfurt
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Samstag, November 21st, 2009
Abmahnungen sind unzulässig, wenn sie rechtsmissbräuchlich sind. Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn eine hohe Anzahl an Abmahnungen versandt wird (OLG Frankfurt, Az. U 129/06). Vielmehr muss sich die Abmahntätigkeit derart verselbständigen, dass sie in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstägigkeit mehr steht (BGH GRUR 2001, 260, 261).
Ebenfalls rechtsmissbräuchlich ist es, wenn ein Anwalt ein Nebengewerbe betreibt und dies zum Anlass für eine eigene umfangreiche Abmahntätigkeit nimmt (KG Berlin GRUR-RR 2004, 335).
Tags: KG Berlin, OLG Frankfurt, Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen
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Freitag, Oktober 16th, 2009
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer Entscheidung vom 04.07.2008 (Az.: 6 W 54/08) darauf hingewiesen, dass bei einer Garantieerklärung die Aussage „24 Monate Garantie auf dieses Produkt!“ nicht ausreichend ist. Ein Verstoß gegen die Formvorschrift des § 477 BGB im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern ist gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß. Der Verbraucher ist über die Einzelheiten einer Garantie aufzuklären und er muss den Hinweis erhalten, dass die Garantie die gesetzlichen Mängelrechte unberührt lässt.
Tags: 4.7.2008, 6 W 54/08, Abmahnung, Garantie, OLG Frankfurt
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Freitag, September 25th, 2009
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 18.08.2009 (Az.: 11 U 19/09) zu der Frage Stellung genommen, in welchem Zusammenhang eine Unterlassung aus der Unterlassungserklärung und die fehlende Wiederholungsgefahr stehen.
Das Gericht weist darauf hin, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung eine erneute Zuwiderhandlung eine Wiederholungsgefahr begründet. Dies auch, wenn die erneute Zuwiderhandlung unverschuldet ist. Wenn bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, steht dies der Annahme einer Wiederholungsgefahr nicht entgegen.
In Richtung eines potenziellen Verletzers erklärt das Gericht, dass er alles Zumutbare tun muss, um die Weiterverbreitung von rechtsverletzendem Werbematerial zu verhindern.
Tags: 11 U 19/09, OLG Frankfurt, Unterlassung, Wiederholungsgefahr
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